Umgangsrecht

OLG Umgangsrecht auch gegen den (induzierten) Willen des Kindes

OLG Brandenburg Beschl. v. 20.05.2010 - 10 UF 46/09
Kindeswille entspricht nicht immer Kindeswohl
Vorliegend maß das Gericht der vom Sohn geäußerten Ablehnung kein entscheidungserhebliches Gewicht zu. Zwar habe der fast 15-Jährige wiederholt geäußert, nicht beim Vater übernachten zu wollen. Hierbei gebe er aber, auch nach Ansicht des Sachverständigen, vor allem die mütterliche Haltung wieder.

Saarländisches OLG: Beschleunigungsgrundsatz ist bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu bedenken

54 F 98/11
 
Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründet einen Anspruch des einzelnen Bürgers auf effektiven Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, der gebietet, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden.
 

Kriterien für Entscheidungen über die gemeinsame Sorge und die persönlichen Kontakte des Kindes (Umgang)

Grundsätzlich ist aus entwicklungspsychologischen und pädagogischen Gründen eine möglichst intensive Beziehung zu beiden Elternteilen anzustreben. Das ,,Optimalmodell" wäre eine 50:50-Regelung.
 

Verfassungsbeschwerden im Umgangsrecht

Datum: 
18. Februar 2012 - 10:00 - 18:00
Ort: 
Hamburg

Ein Seminar von
Hartmut Haas
Väteraufbruch Hamburg
 

am Samstag, dem 18. Februar 2012
von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
An der Alster 40, 20099 Hamburg
 

nur 8 min Fußweg vom Hbf.

Veranstalter: 
Sonstiger Veranstalter

DJI zum Wechselmodell (gemeinsame Betreuung): Wenn Eltern sich trennen: Familienleben an mehreren Orten

Ergebnisse der von der VolkswagenStiftung geförderten Schumpeter-Nachwuchsgruppe „Multilokalität von Familie“ am DJI geben näheren Aufschluss darüber, in welch unterschiedlichen Familien- und Wohnarrangements Kinder nach einer Trennung der Eltern aufwachsen.

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren seit Dezember 2011 in Kraft

Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert. Betroffene müssen auf der ersten Stufe das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden.

Der Entsorgte Vater

Datum: 
25. Dezember 2011 - 18:30 - 20:00
Ort: 
EINSPLUS Fernsehen

Mit DER ENTSORGTE VATER widmet sich Douglas Wolfsperger einem gesellschaftlichen Phänomen, das in der öffentlichen Wahrnehmung kaum vorkommt: Männer, die nach einer Trennung von ihren Frauen nicht nur als Partner, sondern auch als Vater „entsorgt“ werden und die - oft vergeblich - um die Beziehung zu ihren Kindern kämpfen.
Vier Väter schildern in berührenden Interviews ihr Leid und ihre Bemühungen.
Eine Mutter begründet die Umgangsverweigerung aus ihrer Sicht.

Veranstalter: 
Sonstiger Veranstalter

Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Manipulation bzw. Loyalitätskonflikt des Kindes

Wenn absehbar ist, dass das Kindeswohl durch einen weiteren Aufenthalt bei demjenigen Elternteil, in dessen Obhut es lebt, gefährdet wird, so ist es geboten, im Interesse des Kindes einen Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson auch im laufenden einstweiligen Anordnungsverfahren vorzunehmen.

Fachvortrag: Alle Jahre wieder - Umgangsrecht zu Weihnachten

Datum: 
3. Dezember 2011 - 11:00 - 15:00
Ort: 
Duisburg

Fachvortrag Umgangsrecht mit Rechtsanwalt Marcus Gnau, Bad Nauheim.
Ort:
Gemeindehaus der ev. Erlöser- und Friedenskirchengemeinde
Lutherstraße 4
47228 Duisburg
Für Kinderbetreuung ist gesorgt.
Anmeldung und weitere Infos:
VafK-Duisburg@gmx.de
www.duisburg.vaeteraufbruch.de

Veranstalter: 
VAfK, anderer Kreisverein

OLG Saarbrücken: Eigenmächtige Mitnahme des Kindes nach Trennung ist als eingeschränkte Erziehungseignung zu bewerten.

Nimmt ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen das Kind in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern spontan aus seinem bisherigen Lebenskreis mit dem Ziel seiner dauerhaften Verbringung in eine neue Umgebung heraus, so dient dies häufig nicht dem Wohl des Kindes. Solch eigenmächtiges Verhalten ist auch schon im einstweiligen Anordnungsverfahren gewichtig im Rahmen der Beurteilung der Erziehungseignung dieses Elternteils zu berücksichtigen.

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