Unterhalt

Neuer Konfliktstoff für gemeinsame Betreuende Eltern. Der BFH entschied: Nur ein Elternteil kann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen

Auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält, steht der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil zu.
Typischer Fall bei dem Eltern nunmehr aufgezwungen wird eine Entscheidung zu treffen, die für die eine Seite einen Nachteil, für die andere Seite einen Vorteil beinhaltet. Das Resultat: die Eltern streiten und nach der bisherigen Logik verliert ein Elternteil sein Kind.
Recht != Gerechtigkeit

BGH Urteil: Für die Betreuung des gemeinsamen Kindes ist grundsätzlich auch der andere Elternteil in Betracht zu ziehen

Der BGH hat [zum Betreuungsunterhalt] entschieden, dass für die Betreuung des gemeinsamen Kindes grundsätzlich auch der andere Elternteil in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet.
Im konkreten Fall entlaste der Vater die Mutter bereits durch die von ihm wahrgenommenen Umgangszeiten. Hierdurch werde jedenfalls an einzelnen Tagen schon eine vollschichtige Tätigkeit möglich.

Selbsthilfegruppe

Datum: 
19. Juli 2011 - 19:15 - 21:15

Regelmäßiger Termin jeden 1. und 3. Dienstag im Monat.

Veranstalter: 
Sonstiger Veranstalter

Selbsthilfegruppe

Datum: 
5. Juli 2011 - 19:15 - 21:15

Regelmäßiger Termin jeden 1. und 3. Dienstag im Monat.

Veranstalter: 
Sonstiger Veranstalter

Selbsthilfegruppe

Datum: 
21. Juni 2011 - 19:15 - 21:15

Regelmäßiger Termin jeden 1. und 3. Dienstag im Monat.

Veranstalter: 
VAfK Kreisverein Köln

Selbsthilfegruppe für Väter

Datum: 
7. Juni 2011 - 19:15 - 21:30

Regelmäßiger Termin jeden 1. und 3. Dienstag im Monat.

Veranstalter: 
VAfK Kreisverein Köln

Vorrangigkeit des Kindesunterhalts bei Hartz IV-Bezug und Hinzuverdienst

Das Bundessozialgericht hat mit AZ  B 4 AS 78/10 R entschieden, dass bei Hartz-IV-Bezug ein Hinzuverdienst nicht angerechnet und einbehalten werden darf, bis sowohl der Freibetrag in Höhe von 158,40 € monatlich als auch die Kindesunterhaltspflicht erfüllt sind. Auch die Erzwingung einer Unterhaltsabänderungsklage ist nicht rechtskonform.

SG Freiburg - S 4 AS 3239/08 -
LSG Baden-Württemberg - L 7 AS 5458/09 -
Bundessozialgericht - B 4 AS 78/10 R -

Erneut Petition in Richtung Verbesserungen für das Wechselmodell

Bitte zeichnet unbedingt diese Petition mit:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16387

Registrieren ist ganz einfach. Es sind nur 5 Minuten Aufwand um dem Bundestag einen konkreten Gesetzentwurf über den Petitionsausschuß vorzulegen. Das müssen wir unbedingt ausnutzen!

Väterforum Köln

Der Väteraufbruch Köln hat kurzfristig ein Forum eingerichtet in dem sich Betroffene austauschen können.
http://vafk-koeln.xobor.de/

Selbsthilfegruppe für Väter

Datum: 
1. März 2011 - 19:15

Regelmäßiger Termin jeden 1. und 3. Dienstag im Monat.

Veranstalter: 
VAfK Kreisverein Köln
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