Leitfaden gemeinsames Sorgerecht nicht ehelicher Eltern

Dieser Leitfaden soll den nicht ehelichen Vätern einerseits die Risiken eines gerichtlichen Weges zur Erhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Willen der Mutter aufzeigen, als auch darlegen, welche Voraussetzungen vorliegen bzw. geschaffen werden müssen, damit das gemeinsame Sorgerecht auf dem gerichtlichen Weg möglichst erfolgreich erlangt werden kann.

Originaltext der Väterinfo: 

Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht für sich, ein Rechtsstaat zu sein, für den der
Schutz von Grund- und Menschenrechten seiner Bürger die oberste Priorität genießt. Doch
gerade in dem Rechtsgebiet, in dem die betroffenen Parteien mit dem größten Herzblut
miteinander ringen, dem Kindschaftsrecht, wird der Staat seinen eigenen Anforderungen nicht
gerecht, wie die regelmäßigen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den letzten Jahren gerade in den Kindschaftsrechtsverfahren
deutlich zeigt.
Auch und gerade nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 zum
gemeinsamen Sorgerecht nicht ehelicher Eltern gibt es noch immer keine gesetzliche Regelung,
die den Grund- und Menschenrechten entspricht. Jegliches gesetzgeberisches Engagement
zu diesem Thema scheint eingeschlafen zu sein.
Dennoch gibt es noch immer zahlreiche einflussreiche, vor allem feministisch orientierte
Stimmen, die an der Diskriminierung von nicht ehelichen Vätern hinsichtlich deren Elternrechts
festhalten.
So wird nunmehr darüber diskutiert, ob ein nicht ehelicher Vater ab Vaterschaftsanerkennung
das gemeinsame Sorgerecht erhalten soll, wogegen die Mutter im Einzelfall ein Widerspruchrecht
hätte (Widerspruchslösung), oder ob das gemeinsame Sorgerecht des Vaters
weiterhin vom Goodwill der Mutter abhängt und dem Vater im Falle der mütterlichen
Zustimmungsverweigerung ein Klagerecht zusteht (Antragslösung).
Es ist völlig gleich, welche Lösung Gesetzeskraft erlangen wird. Denn beide Lösungen
fördern den Elternstreit, der dem Kindeswohl schadet. Denn auch im Falle der Widerspruchslösung
wird die Hürde des gerichtlichen Rechtswegs zur Anordnung der elterlichen Alleinsorge
viel zu niedrig angesetzt.
Dem Kindeswohl dient es am besten, wenn beiden Elternteilen ohne wenn und aber
gleichberechtigt das gemeinsame Sorgerecht zusteht und im Einzelfall nur dann gerichtlich
die Alleinsorge angeordnet wird, wenn einer der beiden Elternteile sich als sorgerechtsunfähig
oder -unwillig erweist (§ 1666 BGB).
Alle anderen Lösungen sind zu sehr auf die Rechte von Eltern fokussiert und haben den Blick
für das Kindeswohl allenfalls nur sekundär im Blick.
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Die oben angesprochenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts
suggerieren nicht zuletzt durch die mediale Berichterstattung, dass es nun problemlos
möglich sei, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Kindesmutter gerichtlich
zu erstreiten. Doch gerade das angeblich Vaterrechte stärkende Urteil des Bundesverfassungsgerichts
ist gespickt mit „Hintertürchen“, die es den Fachgerichten erleichtert, Sorgerechtsanträgen
nicht ehelicher Väter gerade nicht zu entsprechen, auch wenn es Vorgaben macht,
welche mütterlichen Argumente zur Begründung der Zustimmungsverweigerung irrelevant
sind.
Dieser Leitfaden soll einerseits nicht nur nicht ehelichen Eltern aufzeigen, welche Bedeutung
das gemeinsame Sorgerecht für das Wohl, die Entwicklung und das gesamte spätere Leben
ihrer Kinder hat, weshalb dieses auch nach Trennung bzw. Scheidung unbedingt beibehalten
werden soll. Er soll auch den nicht ehelichen Vätern einerseits die Risiken eines gerichtlichen
Weges zur Erhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge aufzeigen, als auch darlegen, welche
Voraussetzungen vorliegen bzw. geschaffen werden müssen, damit das gemeinsame Sorgerecht
auf dem gerichtlichen Weg auch gegen den mütterlichen Willen möglichst erfolgreich
erlangt werden kann.
Auch beabsichtigt dieser Leitfaden, Väter auf die Argumentation in den gerichtlichen Sorgerechtsverfahren
vorzubereiten. Deshalb greift der Leitfaden die gängigsten Begründungen für
die Ablehnung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf und bietet sachliche, teilweise juristisch
und teilweise kinderpsychologisch fundierte Argumente auf, damit auf ablehnende
Argumente adäquat erwidert werden kann. Selbstverständlich finden sich in den jeweiligen
Fußnoten die im Internet verfügbaren Fundstellen dieser wissenschaftlichen Nachweise, mit
denen die Gerichtsakten gefüllt werden können.
Der Verfasser jedoch hofft, dass dieser Leitfaden alsbald der Altpapiertonne zugeführt werden
kann, weil der Gesetzgeber die gemeinsame elterliche Sorge auch nicht ehelicher Väter von
Geburt, Vaterschaftsanerkennung bzw. Rechtskraft der Vaterschaftsfeststellung an gleichberechtigt
für beide Elternteile gesetzlich geregelt haben wird.
 

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