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SUMMARY:Workshop III - Verfahrensrecht an Beispielen zum Sorgerecht
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LOCATION:Coworking4You - Olper Str. 33\, Overath\, NRW\, 51491\, Deutschland
DESCRIPTION:<p>Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik d
 er Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zw
 ei zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familie
 nrechts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.<br /><br />Them
 a: Verfahrensrecht an Beispielen zum Sorgerecht</p><p>Es zeigt sich immer w
 ieder: Wer in die Fänge des praktizierten deutschen Familienunrechts kommt,
  steht diesem hilflos gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur den W
 illen haben, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner eigen
 en Interessen, und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eigenen 
 Hände zu nehmen. Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu können,
  muss man sich mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog. Ver
 fahrenrecht des (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Prozeßre
 cht des gerichtlichen Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Spielre
 geln“, und vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, um d
 en jeweils betroffenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst aktiver
  „Mitspieler“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, un
 d nicht zum bloßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.</p><h1> </h
 1><h1>Workshop III - Sorgerecht<br />Strategie und Taktik der Verfahrensfüh
 rung<br />Verfahrensrecht an Beispielen zum Sorgerecht</h1><p><strong>Liest
  man die Zeitung, hört man Radio, oder sieht man die Tagesschau – immer wie
 der und überall wird als Wiederaufguss die Meldung gebracht: „Bundestag / B
 VerfG / EGMR / BGH stärkt die Rechte der Väter!“ Und wie sieht die Wirklich
 keit aus? Ja,</strong><br /><strong>- inzwischen werden Väter nicht zwangsw
 eise mit der Scheidung entsorgt, wie bis zum 1.7.1998 noch;</strong><br /><
 strong>- inzwischen können – Elsholz und dem EGMR sei Dank – nichteheliche 
 Väter auch gegen den Willen der nichtehelichen Mutter die elterliche (Mit-S
 orge für ihr Kind erlangen, - inzwischen können – zumindest theoretisch – a
 uch biologische, nicht-rechtliche Väter Auskunft über ihr Kind, vielleicht 
 sogar Umgang begehren (§ 1686a BGB).</strong></p><p><strong>Aber ist der Tr
 ennungs-/Scheidungsvater heute tatsächlich gleichberechtigt mit der Trennun
 gs-/Scheidungsmutter? Wird die Mutter heute auch gleichverpflichtet?</stron
 g><br /><strong>Setzt der Staat die Rechte des Vaters und des Kindes durch,
  wenn die Mutter sich der Wahrnehmung der Rechte durch den Vater, und der E
 rmöglichung der Rechte des Kindes verweigert?</strong><br /><strong>Leben h
 eute Väter und ihre Kinder im Himmel der Glückseligen?</strong></p><p><stro
 ng>Sehr viele Trennungsväter – es gibt aber auch Mütter, die dies mit umgek
 ehrtem Vorzeichen erleben – werden weiterhin durch die staatlich geduldete 
 Willkür von ihren Kindern getrennt, abgeschnitten, ihnen wird ihr Recht vor
 enthalten, selbst die Verantwortung für ihr Kind (bei Arzt, Kindergarten, S
 chule, usw.) wahrzunehmen, und selbst für ihr Kind (durch Bereitstellung vo
 n Wohnung, Kleidung, Nahrung, sowie durch eigene Betreuung) zu sorgen. Stat
 tdessen will Mutter – und Papa Staat – nur eines, Vaters Bestes, Vaters Gel
 d in das eigene, mütterliche Portemonnaie. Immer noch wird – fast ausschlie
 ßlich – Vätern die elterliche Sorge (zumindest aber das Aufenthaltsbestimmu
 ngsrecht, und/oder die Schulsorge, die Gesundheitssorge, usw.) auf Antrag d
 er Mutter gem. § 1671 BGB genommen. Immer noch muß der nichteheliche Vater 
 – über die Zahlung der Kosten eines familiengerichtlichen Verfahrens – sich
  die Mitsorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB erkaufen, während die nichtehel
 iche Mutter ihre – erst einmal – Alleinsorge mit der Geburt des Kindes kost
 enfrei, also geschenkt erhält. Immer noch kann die unwillige Mutter es erre
 ichen, daß dem Vater die Mitsorge trotz Antrag gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BG
 B – kostenpflichtig – verweigert wird. Immer noch kann die - nicht mit dem 
 biologischen Vater, sondern mit einem anderen Mann (dem sog. rechtlichen Va
 ter) - verheiratete Mutter, dafür sorgen, daß dem biologischen Vater die An
 fechtung der rechtlichen Vaterschaft und die rechtliche Begründung der eige
 nen Vaterschaft für sein Kind verweigert wird.</strong></p><p><strong>Wer T
 rennungs-/Scheidungsvater geworden ist, muß dieses – wenn es (fast) zu spät
  ist, schmerzlich erfahren. Aber kann MANN sich wehren? Und wenn ja wie?</s
 trong></p><p><strong>Die Workshops insgesamt – der Workshop III in Bezug au
 f die Thematik „elterliche Sorge“ und anhand von Fallbeispielen zur elt. So
 rge - soll MANN befähigen, sich im Interesse des eigenen Kindes gegen Entso
 rgung und Entrechtung zu wehren. Die Workshops sollen MANN befähigen, mit R
 echtsanwälten, Gerichten, Jugendamt, sonstigen Behörden, Schule, Kindergart
 en, Kinderarzt auf Augenhöhe umzugehen, und diesen gegenüber auch seine Rec
 hte – im Interesse des eigenen Kindes – zu verteidigen.</strong></p><p><str
 ong>Denn der fundamentalfeministische Lobbyismus in Bundesregierung und Bun
 destag ziert sich noch, das deutsche Unrecht menschenrechtskonform abzuände
 rn. Derweil bleiben weiterhin nichteheliche Kinder ohne gleichberechtigt si
 ch kümmernden Vater, und nichteheliche Väter auf die Rolle der schnöden Gel
 dquelle (für die nichteheliche Mutter!!) reduziert.</strong></p><p><strong>
 Dieses Thema muß (!!!) von Deutschland angepackt werden; und betroffene Vät
 er können diesen Prozess beschleunigen, in dem sie Deutschland zwingen, ihn
 en schon jetzt und gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter die elt. Sorg
 e einzuräumen.</strong></p><p><strong>Eine weitere Frage, die (noch) nicht 
 so im Fokus der Betroffenen ist, ist die der grund- und menschenrechtswidri
 gen Entsorgung von Sorgeinhabern gem. § 1671 BGB, allein dadurch, daß Frau 
 (im Einzelfall auch mal Mann) das Kind entführt und dann fürchterlichen Str
 eit macht. Wer kennt nicht die grund- und menschenrechtswidrige unselige Pr
 axis deutscher Familienrichter, denjenigen – durch Alleinsorge und Geldleis
 tungen (sog. „Barunterhalt“) – zu belohnen, der das auch so hohe Gut des „W
 ohl des Kindes“ am meisten mit Füßen tritt. Auch hier brauchen wir einen „Z
 aunegger“, besser viele „Zauneggers“, „Elsholz'“, „Görgülüs“, und wie die s
 onstigen erfolgreichen Einzelkämpfer auch heißen mögen.</strong></p><p><str
 ong>In diesem Workshop sollen die Grundlagen erarbeitet werden, - was „elte
 rliche Sorge“ ist, - wie man sie erlangt - wie man sich gegen Eingriffe weh
 ren kann, und - wie man die Respektierung seiner Inhaberschaft der elt. Sor
 ge (durch Kindergarten, Schule, Kinderarzt usw.) durchsetzen kann.</strong>
 </p><p><strong>Insbesondere wird in diesem Workshop erarbeitet:</strong></p
 ><p><strong>Was ist mein Problem?</strong><br /><strong>- Erlangung/Anerken
 nung der elt. Sorge als nichtehelicher Vater</strong><br /><strong>- Ausübu
 ng der elterlichen Verantwortung in der Trennungssituation</strong><br /><s
 trong>- Fehlende Absprachen, Fehlende Verlässlichkeit der Absprachen</stron
 g><br /><strong>- Ausgrenzung durch Kinderärzte, Kindergarten, Schule, Behö
 rden</strong><br /><strong>- Versuch des Entzugs der elt. Sorge</strong></p
 ><p><strong>Was ist mein Ziel?</strong><br /><strong>- Durchsetzbare Sorger
 egelung</strong><br /><strong>- Aktive Übernahme von Verantwortung für das 
 eigene Kind; Mitentscheidung über/in Kindergarten und Schule, bei Umzug, un
 d beim Kinderarzt</strong><br /><strong>- Durchsetzung der Anerkennung der 
 Mitsorge</strong><br /><strong>- Sanktionierung von Mißachtung der Mitsorge
 </strong><br /><strong>- Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen sin
 d an eine Sorgeregelung zu stellen? - Wie ist die Ausgangssituation einzusc
 hätzen?</strong></p><p> </p><p>Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred 
 Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt. Alle Teilnehmer sollen sich das Buc
 h "Familienrecht" (ISBN 978-3-423-05577-2) in aktueller Fassung aus der Rei
 he "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.</p><p>Kostenbeitrag</p><p>T
 agespauschale 130 Euro, für zweitägige Seminare 2x 130 Euro inkl. umfangrei
 che Teilnehmermaterialien, Frühstück, Mittagessen, Getränken, Kaffee und Ku
 chen.<br />Ermäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder des Väteraufbruch für K
 inder e.V., Eltern für Kinder im Revier e.V. und von coworking4you: 65 Euro
  Tagespauschale.<br />Die Teilnehmerzahl ist auf je 25 Personen begrenzt. A
 ufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldungen nach Zahlungseinga
 ng berücksichtigt. Nach Ihrer Anmeldung gilt Ihre Teilnahme erst mit Überwe
 isung des Kostenbeitrags als von uns verbindlich gebucht und reserviert.</p
 ><p>Überweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:<br />VafK Köln e.V.
 <br />Sparkasse KölnBonn<br />BIC COLSDE33<br />IBAN DE95 3705 0198 1931 88
 12 60</p><h1><br />Workshopreihe "Strategie und Taktik der Verfahrensführun
 g"</h1><p>Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse 
 zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen A
 ngelegenheiten. Nach intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den The
 men aller Workshops, sowie der intensiven Nachbearbeitung anhand der Teilne
 hmermaterialien sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende
  Fragen zu beantworten:</p><p>Was ist mein Problem?<br />- Vollendete Tatsa
 chen geschaffen durch den anderen<br />- In-Besitznahme des Kindes zum Zwec
 ke der Erlangung von Geld<br />- Wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen 
 den Elternteilen<br />- das Jugendamt als Beistand des Kindes<br />- Verfah
 renskostenhilfe</p><p>Was ist mein Ziel?<br />- Übernahme der Elternteilver
 antwortung durch (Mit-)Übernahme von Betreuung und Erziehung des Kindes<br 
 />- Abwehr von ungerechtfertigten Geldforderungen<br />- Abwehr des eigenen
  wirtschaftlichen Ruins</p><p>Welche formalen und inhaltlichen Anforderunge
 n sind an eine Betreuungs- und Unterhaltsregelung zu stellen?<br />Wie ist 
 die Ausgangssituation einzuschätzen?<br />Mit welchem Verlauf muß ich rechn
 en?<br />Welche Schritte kann und sollte ich ergreifen?<br />Welche Schritt
 e können im Vorfeld eines Verfahrens die Ausgangssituation optimieren?<br /
 >Wie ist die Gesetzeslage?<br />Was ist bereits in einem frühen Stadium zu 
 beachten, um mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), oder des Eur
 opäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR) die Kinder- und E
 lternteilrechte durchsetzen zu können?<br />Welche Beteiligten sind involvi
 ert, und welche Aufgaben, Einstellungen, Rechte und Pflichten, haben diese 
 Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständiger, Rechtsanwalt,
  Richter)?<br />Wann liegt Rechtsverweigerung und Rechtsbeugung eines Geric
 hts vor?<br />Mit welchem Fehlverhalten der Beteiligten ist zu rechnen und 
 welche Konsequenzen ergeben sich daraus?<br />Welche Risiken, und welche Ch
 ancen ergeben sich, wenn die Gegenseite auf Konflikt schaltet?<br />Welche 
 Risiken und Gefahren muß man kennen, abwägen und abwehren können?<br />Welc
 her Rechtsanwalt paßt zu mir und zu der Konstellation? Wie können Rechtsanw
 alt und Mandant optimal zusammen arbeiten und sich optimal ergänzen?<br />W
 ie ist der Weg durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), 
 und bis zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR)?</
 p>
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