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SUMMARY:Workshop IV - Verfahrensrecht an Beispielen zum Kindesunterhalt
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LOCATION:Hartmut Wolters - Frielinghausener Str. 37\, Overath\, NRW\, 51491\, Deutsc
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DESCRIPTION:<p>Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik d
 er Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zw
 ei zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familie
 nrechts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.<br /><br />Them
 a: Verfahrensrecht an Beispielen zum Kindesunterhalt</p><p>Es zeigt sich im
 mer wieder: Wer in die Fänge des praktizierten deutschen Familienunrechts k
 ommt, steht diesem hilflos gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur 
 den Willen haben, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner 
 eigenen Interessen, und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eig
 enen Hände zu nehmen. Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu kö
 nnen, muss man sich mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog
 . Verfahrenrecht des (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Pro
 zeßrecht des gerichtlichen Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Sp
 ielregeln“, und vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden,
  um den jeweils betroffenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst ak
 tiver „Mitspieler“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleibe
 n, und nicht zum bloßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.</p><h1
 >Workshop VI - Kindesunterhaltsverfahren<br />Strategie und Taktik der Verf
 ahrensführung<br />Verfahrensrecht an Beispielen zum Kindesunterhalt</h1><p
 ><strong>Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden; oftma
 ls gerät man auch in die Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit. Eines der T
 hemen dieser (familien-)gerichtlichen Verfahren ist dann das Unterhaltsverf
 ahren, denn - in der Regel - wird der MANN, der Vater, dazu verurteilt, bei
  Trennung (und nach der Scheidung) Geld an die Frau zu zahlen, sei es unter
  dem (falschen) Namen „Kindesunterhalt“, sei es unter den Namen „Trennungsu
 nterhalt“, „nachehelicher Unterhalt“, „Betreuungsunterhalt der nichtehelich
 en Mutter“. Was MANN, was Vater dabei als besonders ungerecht empfindet, is
 t, das er, auch wenn er z.B.</strong></p><p><strong>- das gemeinsame Kind m
 aßgeblich mit betreut (auch bei Betreuungsleistungen von 1/3 des Jahres bis
  zu ½ des Jahres [= paritätisches Wechselmodell]) zur Zahlung des ungeminde
 rten Satzes der Düsseldorfer Tabelle an Kindesbarunterhalt</strong><br /><s
 trong>- von der Mutter und/oder dem (i.d.R .jugendlichen oder schon erwachs
 enen) Kind immer wieder und völlig unbegründet der Gewalttätigkeit oder gar
  des sexuellen Mißbrauchs beschuldigt wird, zur Zahlung des ungeminderten S
 atzes der Düsseldorfer Tabelle an Kindesbarunterhalt und/oder des ungeminde
 rten Satzes des Betreuungsunterhalts an die Frau zahlen muß.</strong></p><p
 ><strong>Oft wundert man sich dann, daß das, was da geschieht, was man da e
 rlebt, so gar nichts mit dem zu tun hat, was man als Recht empfindet.</stro
 ng></p><p><strong>Das mag daran liegen, daß man aufgrund eigener starker em
 otionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick dafür verloren hat, was obj
 ektiv Recht ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß man im Rahmen des
  Trennungskonflikts sich das erste Mal veranlaßt sieht, eine/n Rechtsanwalt
 /--anwältin aufzusuchen, ihn/sie zu beauftragen, und/oder das erste Mal mit
  einem Gerichtsverfahren konfrontiert wird. Aber auch derjenige, der schon 
 eigene Erfahrungen mit z.B. „allgemeinen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren
 “ oder mit verwaltungs-, sozial- oder finanzgerichtlichen Verfahren hat, wi
 rd sich oftmals ungläubig die Augen reiben, wenn er sein erstes familienger
 ichtliche Verfahren erlebt.</strong></p><p><strong>Ursache für diese – oftm
 als – sehr negativen Überraschungen ist nicht nur, ja nur zu einem geringen
  Teil das spezielle Verfahrensrecht des familiengerichtlichen Verfahrensrec
 ht, das FamFG. Hauptursache ist, wie man – meistens viel zu spät – realisie
 rt, daß</strong><br /><strong>- es sich in unserer Gesellschaft die Auffass
 ung eingebürgert hat, bei Trennung/Scheidung hat immer die Ex-Frau und Mutt
 er Anspruch auf Geld vom Ex-mann und Vater, egal ob sich der Trennungsvater
  weiter um seines Kinder kümmert, oder nicht, ja egal, ob er sie nach der T
 rennung sogar im Wechselmodell betreut,</strong><br /><strong>- die Familie
 nrichter – auch und gerade im Unterhaltsverfahren – oftmals sowohl das mate
 rielle Recht (z.B. Nicht-Beachten ggf. vorliegender Verwirkungstatbestände)
  als auch das Verfahrensrecht (z.B. Mißachtung förmlicher Beweisanträge des
  Vaters und Ex-Mannes) verletzten,</strong><br /><strong>- oftmals (auch) d
 er eigene Anwalt Rechtsverletzungen der Gegenseite oder gar des Richters ei
 nfach geschehen läßt, oder gar sich daran noch beteiligt, natürlich zu Last
 en des Mannes und Vaters.</strong></p><p><strong>Oftmals erlebt man, daß</s
 trong><br /><strong>- der/die eigene Rechtsanwalt/-anwältin es unterläßt, w
 ichtige Sachverhalte vorzutragen, und wichtige Rügen betreffend die Verfahr
 ensführung zu erheben (die spätestens für das ggf. folgende Rechtsmittelver
 fahren wichtig wären), und</strong><br /><strong>- der/die Familienrichter/
 in die Dinge, die einem selbst – und auch tatsächlich für die zu treffende 
 gerichtliche Entscheidung – wichtig sind, einfach ignoriert.</strong></p><p
 ><strong>Wie kann man solchem Verhalten von Prozeßgegner/in, gegnerischen/r
  Rechtsanwalt/-anwältin, Familienrichter/in, und eigenem/r Rechtsanwalt/-an
 wältin begegnen?</strong></p><p><strong>Man muß sich – in Kenntnis der Tats
 ache, daß Rechtsanwälte in familiengerichtlichen Verfahren (leider) oftmals
  den eigenen Mandanten wie ein unmündiges Kind behandeln, seine tatsächlich
 en Interessen überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen, und es unterlassen, das 
 Mandanten-Interesse im familiengerichtlichen Verfahren umfassend zu vertret
 en – den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin sehr sorgfältig aussuchen, und
  selbst den eigenen familiengerichtlichen Prozeß umfassend (d.h. auch in Be
 zug auf die materiell-rechtlichen sowie verfahrensrechtlichen Fragen hin) v
 orbereiten und immer wieder auch und gerade dem/r eigenen Rechtsanwalt/-anw
 ältin deutlich machen,</strong></p><p><strong>- was das eigene Ziel ist,</s
 trong><br /><strong>- aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und welcher Rechtsp
 rechung dieses erreicht werden kann und soll,</strong><br /><strong>- wie d
 ie mündliche Verhandlung geführt wird, und</strong><br /><strong>- welche V
 erfahrensrügen schon in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung, und in
  der mündlichen Verhandlung selbst aufgrund welchen Verhaltens der Gegensei
 te oder des/s Richters/-in zu erheben sind.</strong></p><p><strong>Man muß 
 weitgehend das „Spiel selbst aktiv spielen“, auch wenn man einen Anwalt man
 datiert hat. Man muß – in guter Kenntnis der „Spielregeln“ – „als Kreisklas
 senmannschaft im DFB-Pokal“ das „erste Spiel“ so aufbauen und spielen, daß 
 man „in das Endspiel um den DFB-Pokal – als Kreisklassenmannschaft – einzie
 ht, und dann auch den FC Bayern schlägt“, getreu dem Motto „Nichts ist unmö
 glich!“</strong></p><p><strong>Oder anders gesagt: Da es erfahrungsgemäß ei
 n außergewöhnlicher Glückfall ist, einen Anwalt zu haben, der tatsächlich d
 ie Mandanten-Interessen im familiengerichtlichen Verfahren auch so vertritt
 , wie man – als Mandant – das auch erwarten darf und erwartet, muß man größ
 te Sorgfalt bei der Auswahl eines Rechtsanwalts walten lassen, und im Verfa
 hren selbst mit diesem immer wieder den Vortrag zum Verfahren, die zu erheb
 enden Rügen, und die einzulegenden Rechtsmittel verbindlich absprechen.</st
 rong></p><p><strong>Und man sollte wissen, was man machen kann, wenn es zum
  Äußersten kommt, wenn der Anwalt im Verfahren – insbesondere in einem Verf
 ahren mit Anwaltszwang – das Mandat niederlegt.</strong></p><p><strong>In d
 iesem Workshop werden wir die Kenntnisse erarbeiten,</strong><br /><strong>
 - wie ein verfahrensrechtlich korrektes Unterhaltsverfahren durchgeführt we
 rden muß,</strong><br /><strong>- wie man das Gericht zwingen kann, die ver
 fahrensrechtlichen Fehler der Gegenseite, und den eigenen Vortrag zur Sache
  tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen und der Entscheidung im Verfahren zwing
 end zugrunde zu legen,</strong><br /><strong>- wie man den eigenen Rechtsan
 walt – notfalls – dazu zwingen kann, tatsächlich umfassend die Mandanten-In
 teressen zu vertreten,</strong></p><p><strong>und wie man</strong><br /><st
 rong>- den/die Prozeßgegner/in und seine/n / ihre/n Rechtsanwalt/-anwältin 
 bei rechtswidrigem Verhalten in die Schranken weist,</strong><br /><strong>
 - mit parteiischen und/oder unwilligen Familienrichtern umgeht, und</strong
 ><br /><strong>- den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin in die Pflicht nim
 mt, tatsächlich das Mandanten-Interesse im Gerichtsverfahren umfassend wahr
 zunehmen.</strong></p><h1><strong> </strong></h1><p>Die Workshops werden vo
 n Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt. Alle Teilnehme
 r sollen sich das Buch "Familienrecht" (ISBN 978-3-423-05577-2) in aktuelle
 r Fassung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.</p><p>
 Kostenbeitrag</p><p>Tagespauschale 130 Euro, für zweitägige Seminare 2x 130
  Euro inkl. umfangreiche Teilnehmermaterialien, Frühstück, Mittagessen, Get
 ränken, Kaffee und Kuchen.<br />Ermäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder de
 s Väteraufbruch für Kinder e.V., Eltern für Kinder im Revier e.V. und von c
 oworking4you: 65 Euro Tagespauschale.<br />Die Teilnehmerzahl ist auf je 25
  Personen begrenzt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldung
 en nach Zahlungseingang berücksichtigt. Nach Ihrer Anmeldung gilt Ihre Teil
 nahme erst mit Überweisung des Kostenbeitrags als von uns verbindlich gebuc
 ht und reserviert.</p><p>Überweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto
 :<br />VafK Köln e.V.<br />Sparkasse KölnBonn<br />BIC COLSDE33<br />IBAN D
 E95 3705 0198 1931 8812 60</p><h1><br />Workshopreihe "Strategie und Taktik
  der Verfahrensführung"</h1><p>Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe ge
 ben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitia
 tive in den eigenen Angelegenheiten. Nach intensiver und selbständiger Besc
 häftigung mit den Themen aller Workshops, sowie der intensiven Nachbearbeit
 ung anhand der Teilnehmermaterialien sollten die Teilnehmer in der Lage sei
 n, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Was ist mein Problem?<br
  />- Vollendete Tatsachen geschaffen durch den anderen<br />- In-Besitznahm
 e des Kindes zum Zwecke der Erlangung von Geld<br />- Wirtschaftliches Ungl
 eichgewicht zwischen den Elternteilen<br />- das Jugendamt als Beistand des
  Kindes<br />- Verfahrenskostenhilfe</p><p>Was ist mein Ziel?<br />- Überna
 hme der Elternteilverantwortung durch (Mit-)Übernahme von Betreuung und Erz
 iehung des Kindes<br />- Abwehr von ungerechtfertigten Geldforderungen<br /
 >- Abwehr des eigenen wirtschaftlichen Ruins</p><p>Welche formalen und inha
 ltlichen Anforderungen sind an eine Betreuungs- und Unterhaltsregelung zu s
 tellen?<br />Wie ist die Ausgangssituation einzuschätzen?<br />Mit welchem 
 Verlauf muß ich rechnen?<br />Welche Schritte kann und sollte ich ergreifen
 ?<br />Welche Schritte können im Vorfeld eines Verfahrens die Ausgangssitua
 tion optimieren?<br />Wie ist die Gesetzeslage?<br />Was ist bereits in ein
 em frühen Stadium zu beachten, um mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts (
 BVerfG), oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EG
 MR) die Kinder- und Elternteilrechte durchsetzen zu können?<br />Welche Bet
 eiligten sind involviert, und welche Aufgaben, Einstellungen, Rechte und Pf
 lichten, haben diese Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverstä
 ndiger, Rechtsanwalt, Richter)?<br />Wann liegt Rechtsverweigerung und Rech
 tsbeugung eines Gerichts vor?<br />Mit welchem Fehlverhalten der Beteiligte
 n ist zu rechnen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?<br />Welche R
 isiken, und welche Chancen ergeben sich, wenn die Gegenseite auf Konflikt s
 chaltet?<br />Welche Risiken und Gefahren muß man kennen, abwägen und abweh
 ren können?<br />Welcher Rechtsanwalt paßt zu mir und zu der Konstellation?
  Wie können Rechtsanwalt und Mandant optimal zusammen arbeiten und sich opt
 imal ergänzen?<br />Wie ist der Weg durch die Instanzen zum Bundesverfassun
 gsgerichts (BVerfG), und bis zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrech
 te (EuGHMR / EGMR)?</p>
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