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SUMMARY:Workshop IV - Verfahrensrecht an Beispielen zum Kindesunterhalt
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DESCRIPTION:Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik der 
 Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zwei 
 zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familienre
 chts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.\n\nThema: Verfahre
 nsrecht an Beispielen zum Kindesunterhalt\nEs zeigt sich immer wieder: Wer 
 in die Fänge des praktizierten deutschen Familienunrechts kommt, steht dies
 em hilflos gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur den Willen haben
 , die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner eigenen Interess
 en, und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eigenen Hände zu ne
 hmen. Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu können, muss man s
 ich mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog. Verfahrenrecht
  des (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Prozeßrecht des ger
 ichtlichen Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Spielregeln“, und 
 vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, um den jeweils 
 betroffenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst aktiver „Mitspiele
 r“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, und nicht zum
  bloßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.\nWorkshop VI - Kindesu
 nterhaltsverfahren\nStrategie und Taktik der Verfahrensführung\nVerfahrensr
 echt an Beispielen zum KindesunterhaltTrennung ist nicht nur mit viel persö
 nlichem Leid verbunden; oftmals gerät man auch in die Mühlen der (Familien-
 )Gerichtsbarkeit. Eines der Themen dieser (familien-)gerichtlichen Verfahre
 n ist dann das Unterhaltsverfahren, denn - in der Regel - wird der MANN, de
 r Vater, dazu verurteilt, bei Trennung (und nach der Scheidung) Geld an die
  Frau zu zahlen, sei es unter dem (falschen) Namen „Kindesunterhalt“, sei e
 s unter den Namen „Trennungsunterhalt“, „nachehelicher Unterhalt“, „Betreuu
 ngsunterhalt der nichtehelichen Mutter“. Was MANN, was Vater dabei als beso
 nders ungerecht empfindet, ist, das er, auch wenn er z.B.\n- das gemeinsame
  Kind maßgeblich mit betreut (auch bei Betreuungsleistungen von 1/3 des Jah
 res bis zu ½ des Jahres [= paritätisches Wechselmodell]) zur Zahlung des un
 geminderten Satzes der Düsseldorfer Tabelle an Kindesbarunterhalt\n- von de
 r Mutter und/oder dem (i.d.R .jugendlichen oder schon erwachsenen) Kind imm
 er wieder und völlig unbegründet der Gewalttätigkeit oder gar des sexuellen
  Mißbrauchs beschuldigt wird, zur Zahlung des ungeminderten Satzes der Düss
 eldorfer Tabelle an Kindesbarunterhalt und/oder des ungeminderten Satzes de
 s Betreuungsunterhalts an die Frau zahlen muß.\nOft wundert man sich dann, 
 daß das, was da geschieht, was man da erlebt, so gar nichts mit dem zu tun 
 hat, was man als Recht empfindet.\nDas mag daran liegen, daß man aufgrund e
 igener starker emotionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick dafür verl
 oren hat, was objektiv Recht ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß 
 man im Rahmen des Trennungskonflikts sich das erste Mal veranlaßt sieht, ei
 ne/n Rechtsanwalt/--anwältin aufzusuchen, ihn/sie zu beauftragen, und/oder 
 das erste Mal mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert wird. Aber auch derj
 enige, der schon eigene Erfahrungen mit z.B. „allgemeinen zivilrechtlichen 
 Gerichtsverfahren“ oder mit verwaltungs-, sozial- oder finanzgerichtlichen 
 Verfahren hat, wird sich oftmals ungläubig die Augen reiben, wenn er sein e
 rstes familiengerichtliche Verfahren erlebt.\nUrsache für diese – oftmals –
  sehr negativen Überraschungen ist nicht nur, ja nur zu einem geringen Teil
  das spezielle Verfahrensrecht des familiengerichtlichen Verfahrensrecht, d
 as FamFG. Hauptursache ist, wie man – meistens viel zu spät – realisiert, d
 aß\n- es sich in unserer Gesellschaft die Auffassung eingebürgert hat, bei 
 Trennung/Scheidung hat immer die Ex-Frau und Mutter Anspruch auf Geld vom E
 x-mann und Vater, egal ob sich der Trennungsvater weiter um seines Kinder k
 ümmert, oder nicht, ja egal, ob er sie nach der Trennung sogar im Wechselmo
 dell betreut,\n- die Familienrichter – auch und gerade im Unterhaltsverfahr
 en – oftmals sowohl das materielle Recht (z.B. Nicht-Beachten ggf. vorliege
 nder Verwirkungstatbestände) als auch das Verfahrensrecht (z.B. Mißachtung 
 förmlicher Beweisanträge des Vaters und Ex-Mannes) verletzten,\n- oftmals (
 auch) der eigene Anwalt Rechtsverletzungen der Gegenseite oder gar des Rich
 ters einfach geschehen läßt, oder gar sich daran noch beteiligt, natürlich 
 zu Lasten des Mannes und Vaters.\nOftmals erlebt man, daß\n- der/die eigene
  Rechtsanwalt/-anwältin es unterläßt, wichtige Sachverhalte vorzutragen, un
 d wichtige Rügen betreffend die Verfahrensführung zu erheben (die spätesten
 s für das ggf. folgende Rechtsmittelverfahren wichtig wären), und\n- der/di
 e Familienrichter/in die Dinge, die einem selbst – und auch tatsächlich für
  die zu treffende gerichtliche Entscheidung – wichtig sind, einfach ignorie
 rt.\nWie kann man solchem Verhalten von Prozeßgegner/in, gegnerischen/r Rec
 htsanwalt/-anwältin, Familienrichter/in, und eigenem/r Rechtsanwalt/-anwält
 in begegnen?\nMan muß sich – in Kenntnis der Tatsache, daß Rechtsanwälte in
  familiengerichtlichen Verfahren (leider) oftmals den eigenen Mandanten wie
  ein unmündiges Kind behandeln, seine tatsächlichen Interessen überhaupt ni
 cht zur Kenntnis nehmen, und es unterlassen, das Mandanten-Interesse im fam
 iliengerichtlichen Verfahren umfassend zu vertreten – den/die eigene/n Rech
 tsanwalt/-anwältin sehr sorgfältig aussuchen, und selbst den eigenen famili
 engerichtlichen Prozeß umfassend (d.h. auch in Bezug auf die materiell-rech
 tlichen sowie verfahrensrechtlichen Fragen hin) vorbereiten und immer wiede
 r auch und gerade dem/r eigenen Rechtsanwalt/-anwältin deutlich machen,\n- 
 was das eigene Ziel ist,\n- aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und welcher R
 echtsprechung dieses erreicht werden kann und soll,\n- wie die mündliche Ve
 rhandlung geführt wird, und\n- welche Verfahrensrügen schon in der Vorberei
 tung der mündlichen Verhandlung, und in der mündlichen Verhandlung selbst a
 ufgrund welchen Verhaltens der Gegenseite oder des/s Richters/-in zu erhebe
 n sind.\nMan muß weitgehend das „Spiel selbst aktiv spielen“, auch wenn man
  einen Anwalt mandatiert hat. Man muß – in guter Kenntnis der „Spielregeln“
  – „als Kreisklassenmannschaft im DFB-Pokal“ das „erste Spiel“ so aufbauen 
 und spielen, daß man „in das Endspiel um den DFB-Pokal – als Kreisklassenma
 nnschaft – einzieht, und dann auch den FC Bayern schlägt“, getreu dem Motto
  „Nichts ist unmöglich!“\nOder anders gesagt: Da es erfahrungsgemäß ein auß
 ergewöhnlicher Glückfall ist, einen Anwalt zu haben, der tatsächlich die Ma
 ndanten-Interessen im familiengerichtlichen Verfahren auch so vertritt, wie
  man – als Mandant – das auch erwarten darf und erwartet, muß man größte So
 rgfalt bei der Auswahl eines Rechtsanwalts walten lassen, und im Verfahren 
 selbst mit diesem immer wieder den Vortrag zum Verfahren, die zu erhebenden
  Rügen, und die einzulegenden Rechtsmittel verbindlich absprechen.\nUnd man
  sollte wissen, was man machen kann, wenn es zum Äußersten kommt, wenn der 
 Anwalt im Verfahren – insbesondere in einem Verfahren mit Anwaltszwang – da
 s Mandat niederlegt.\nIn diesem Workshop werden wir die Kenntnisse erarbeit
 en,\n- wie ein verfahrensrechtlich korrektes Unterhaltsverfahren durchgefüh
 rt werden muß,\n- wie man das Gericht zwingen kann, die verfahrensrechtlich
 en Fehler der Gegenseite, und den eigenen Vortrag zur Sache tatsächlich zur
  Kenntnis zu nehmen und der Entscheidung im Verfahren zwingend zugrunde zu 
 legen,\n- wie man den eigenen Rechtsanwalt – notfalls – dazu zwingen kann, 
 tatsächlich umfassend die Mandanten-Interessen zu vertreten,\nund wie man\n
 - den/die Prozeßgegner/in und seine/n / ihre/n Rechtsanwalt/-anwältin bei r
 echtswidrigem Verhalten in die Schranken weist,\n- mit parteiischen und/ode
 r unwilligen Familienrichtern umgeht, und\n- den/die eigene/n Rechtsanwalt/
 -anwältin in die Pflicht nimmt, tatsächlich das Mandanten-Interesse im Geri
 chtsverfahren umfassend wahrzunehmen.\n Die Workshops werden von Dipl.-Jur.
  Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt. Alle Teilnehmer sollen sic
 h das Buch "Familienrecht" (ISBN 978-3-423-05577-2) in aktueller Fassung au
 s der Reihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.\nKostenbeitrag\nTa
 gespauschale 130 Euro, für zweitägige Seminare 2x 130 Euro inkl. umfangreic
 he Teilnehmermaterialien, Frühstück, Mittagessen, Getränken, Kaffee und Kuc
 hen.\nErmäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder
  e.V., Eltern für Kinder im Revier e.V. und von coworking4you: 65 Euro Tage
 spauschale.\nDie Teilnehmerzahl ist auf je 25 Personen begrenzt. Aufgrund d
 er begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldungen nach Zahlungseingang berück
 sichtigt. Nach Ihrer Anmeldung gilt Ihre Teilnahme erst mit Überweisung des
  Kostenbeitrags als von uns verbindlich gebucht und reserviert.\nÜberweisen
  Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:\nVafK Köln e.V.\nSparkasse KölnBo
 nn\nBIC COLSDE33\nIBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60\n\nWorkshopreihe "Strate
 gie und Taktik der Verfahrensführung"Die Veranstaltungen dieser Workshop-Re
 ihe geben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigen
 initiative in den eigenen Angelegenheiten. Nach intensiver und selbständige
 r Beschäftigung mit den Themen aller Workshops, sowie der intensiven Nachbe
 arbeitung anhand der Teilnehmermaterialien sollten die Teilnehmer in der La
 ge sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:\nWas ist mein Problem?\n
 - Vollendete Tatsachen geschaffen durch den anderen\n- In-Besitznahme des K
 indes zum Zwecke der Erlangung von Geld\n- Wirtschaftliches Ungleichgewicht
  zwischen den Elternteilen\n- das Jugendamt als Beistand des Kindes\n- Verf
 ahrenskostenhilfe\nWas ist mein Ziel?\n- Übernahme der Elternteilverantwort
 ung durch (Mit-)Übernahme von Betreuung und Erziehung des Kindes\n- Abwehr 
 von ungerechtfertigten Geldforderungen\n- Abwehr des eigenen wirtschaftlich
 en Ruins\nWelche formalen und inhaltlichen Anforderungen sind an eine Betre
 uungs- und Unterhaltsregelung zu stellen?\nWie ist die Ausgangssituation ei
 nzuschätzen?\nMit welchem Verlauf muß ich rechnen?\nWelche Schritte kann un
 d sollte ich ergreifen?\nWelche Schritte können im Vorfeld eines Verfahrens
  die Ausgangssituation optimieren?\nWie ist die Gesetzeslage?\nWas ist bere
 its in einem frühen Stadium zu beachten, um mit Hilfe des Bundesverfassungs
 gerichts (BVerfG), oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (E
 uGHMR / EGMR) die Kinder- und Elternteilrechte durchsetzen zu können?\nWelc
 he Beteiligten sind involviert, und welche Aufgaben, Einstellungen, Rechte 
 und Pflichten, haben diese Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sach
 verständiger, Rechtsanwalt, Richter)?\nWann liegt Rechtsverweigerung und Re
 chtsbeugung eines Gerichts vor?\nMit welchem Fehlverhalten der Beteiligten 
 ist zu rechnen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?\nWelche Risiken
 , und welche Chancen ergeben sich, wenn die Gegenseite auf Konflikt schalte
 t?\nWelche Risiken und Gefahren muß man kennen, abwägen und abwehren können
 ?\nWelcher Rechtsanwalt paßt zu mir und zu der Konstellation? Wie können Re
 chtsanwalt und Mandant optimal zusammen arbeiten und sich optimal ergänzen?
 \nWie ist der Weg durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgerichts (BVerfG
 ), und bis zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR)
 ?\n
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik d
 er Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zw
 ei zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familie
 nrechts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.<br /><br />Them
 a: Verfahrensrecht an Beispielen zum Kindesunterhalt</p><p>Es zeigt sich im
 mer wieder: Wer in die Fänge des praktizierten deutschen Familienunrechts k
 ommt, steht diesem hilflos gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur 
 den Willen haben, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner 
 eigenen Interessen, und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eig
 enen Hände zu nehmen. Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu kö
 nnen, muss man sich mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog
 . Verfahrenrecht des (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Pro
 zeßrecht des gerichtlichen Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Sp
 ielregeln“, und vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden,
  um den jeweils betroffenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst ak
 tiver „Mitspieler“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleibe
 n, und nicht zum bloßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.</p><h1
 >Workshop VI - Kindesunterhaltsverfahren<br />Strategie und Taktik der Verf
 ahrensführung<br />Verfahrensrecht an Beispielen zum Kindesunterhalt</h1><p
 ><strong>Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden; oftma
 ls gerät man auch in die Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit. Eines der T
 hemen dieser (familien-)gerichtlichen Verfahren ist dann das Unterhaltsverf
 ahren, denn - in der Regel - wird der MANN, der Vater, dazu verurteilt, bei
  Trennung (und nach der Scheidung) Geld an die Frau zu zahlen, sei es unter
  dem (falschen) Namen „Kindesunterhalt“, sei es unter den Namen „Trennungsu
 nterhalt“, „nachehelicher Unterhalt“, „Betreuungsunterhalt der nichtehelich
 en Mutter“. Was MANN, was Vater dabei als besonders ungerecht empfindet, is
 t, das er, auch wenn er z.B.</strong></p><p><strong>- das gemeinsame Kind m
 aßgeblich mit betreut (auch bei Betreuungsleistungen von 1/3 des Jahres bis
  zu ½ des Jahres [= paritätisches Wechselmodell]) zur Zahlung des ungeminde
 rten Satzes der Düsseldorfer Tabelle an Kindesbarunterhalt</strong><br /><s
 trong>- von der Mutter und/oder dem (i.d.R .jugendlichen oder schon erwachs
 enen) Kind immer wieder und völlig unbegründet der Gewalttätigkeit oder gar
  des sexuellen Mißbrauchs beschuldigt wird, zur Zahlung des ungeminderten S
 atzes der Düsseldorfer Tabelle an Kindesbarunterhalt und/oder des ungeminde
 rten Satzes des Betreuungsunterhalts an die Frau zahlen muß.</strong></p><p
 ><strong>Oft wundert man sich dann, daß das, was da geschieht, was man da e
 rlebt, so gar nichts mit dem zu tun hat, was man als Recht empfindet.</stro
 ng></p><p><strong>Das mag daran liegen, daß man aufgrund eigener starker em
 otionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick dafür verloren hat, was obj
 ektiv Recht ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß man im Rahmen des
  Trennungskonflikts sich das erste Mal veranlaßt sieht, eine/n Rechtsanwalt
 /--anwältin aufzusuchen, ihn/sie zu beauftragen, und/oder das erste Mal mit
  einem Gerichtsverfahren konfrontiert wird. Aber auch derjenige, der schon 
 eigene Erfahrungen mit z.B. „allgemeinen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren
 “ oder mit verwaltungs-, sozial- oder finanzgerichtlichen Verfahren hat, wi
 rd sich oftmals ungläubig die Augen reiben, wenn er sein erstes familienger
 ichtliche Verfahren erlebt.</strong></p><p><strong>Ursache für diese – oftm
 als – sehr negativen Überraschungen ist nicht nur, ja nur zu einem geringen
  Teil das spezielle Verfahrensrecht des familiengerichtlichen Verfahrensrec
 ht, das FamFG. Hauptursache ist, wie man – meistens viel zu spät – realisie
 rt, daß</strong><br /><strong>- es sich in unserer Gesellschaft die Auffass
 ung eingebürgert hat, bei Trennung/Scheidung hat immer die Ex-Frau und Mutt
 er Anspruch auf Geld vom Ex-mann und Vater, egal ob sich der Trennungsvater
  weiter um seines Kinder kümmert, oder nicht, ja egal, ob er sie nach der T
 rennung sogar im Wechselmodell betreut,</strong><br /><strong>- die Familie
 nrichter – auch und gerade im Unterhaltsverfahren – oftmals sowohl das mate
 rielle Recht (z.B. Nicht-Beachten ggf. vorliegender Verwirkungstatbestände)
  als auch das Verfahrensrecht (z.B. Mißachtung förmlicher Beweisanträge des
  Vaters und Ex-Mannes) verletzten,</strong><br /><strong>- oftmals (auch) d
 er eigene Anwalt Rechtsverletzungen der Gegenseite oder gar des Richters ei
 nfach geschehen läßt, oder gar sich daran noch beteiligt, natürlich zu Last
 en des Mannes und Vaters.</strong></p><p><strong>Oftmals erlebt man, daß</s
 trong><br /><strong>- der/die eigene Rechtsanwalt/-anwältin es unterläßt, w
 ichtige Sachverhalte vorzutragen, und wichtige Rügen betreffend die Verfahr
 ensführung zu erheben (die spätestens für das ggf. folgende Rechtsmittelver
 fahren wichtig wären), und</strong><br /><strong>- der/die Familienrichter/
 in die Dinge, die einem selbst – und auch tatsächlich für die zu treffende 
 gerichtliche Entscheidung – wichtig sind, einfach ignoriert.</strong></p><p
 ><strong>Wie kann man solchem Verhalten von Prozeßgegner/in, gegnerischen/r
  Rechtsanwalt/-anwältin, Familienrichter/in, und eigenem/r Rechtsanwalt/-an
 wältin begegnen?</strong></p><p><strong>Man muß sich – in Kenntnis der Tats
 ache, daß Rechtsanwälte in familiengerichtlichen Verfahren (leider) oftmals
  den eigenen Mandanten wie ein unmündiges Kind behandeln, seine tatsächlich
 en Interessen überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen, und es unterlassen, das 
 Mandanten-Interesse im familiengerichtlichen Verfahren umfassend zu vertret
 en – den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin sehr sorgfältig aussuchen, und
  selbst den eigenen familiengerichtlichen Prozeß umfassend (d.h. auch in Be
 zug auf die materiell-rechtlichen sowie verfahrensrechtlichen Fragen hin) v
 orbereiten und immer wieder auch und gerade dem/r eigenen Rechtsanwalt/-anw
 ältin deutlich machen,</strong></p><p><strong>- was das eigene Ziel ist,</s
 trong><br /><strong>- aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und welcher Rechtsp
 rechung dieses erreicht werden kann und soll,</strong><br /><strong>- wie d
 ie mündliche Verhandlung geführt wird, und</strong><br /><strong>- welche V
 erfahrensrügen schon in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung, und in
  der mündlichen Verhandlung selbst aufgrund welchen Verhaltens der Gegensei
 te oder des/s Richters/-in zu erheben sind.</strong></p><p><strong>Man muß 
 weitgehend das „Spiel selbst aktiv spielen“, auch wenn man einen Anwalt man
 datiert hat. Man muß – in guter Kenntnis der „Spielregeln“ – „als Kreisklas
 senmannschaft im DFB-Pokal“ das „erste Spiel“ so aufbauen und spielen, daß 
 man „in das Endspiel um den DFB-Pokal – als Kreisklassenmannschaft – einzie
 ht, und dann auch den FC Bayern schlägt“, getreu dem Motto „Nichts ist unmö
 glich!“</strong></p><p><strong>Oder anders gesagt: Da es erfahrungsgemäß ei
 n außergewöhnlicher Glückfall ist, einen Anwalt zu haben, der tatsächlich d
 ie Mandanten-Interessen im familiengerichtlichen Verfahren auch so vertritt
 , wie man – als Mandant – das auch erwarten darf und erwartet, muß man größ
 te Sorgfalt bei der Auswahl eines Rechtsanwalts walten lassen, und im Verfa
 hren selbst mit diesem immer wieder den Vortrag zum Verfahren, die zu erheb
 enden Rügen, und die einzulegenden Rechtsmittel verbindlich absprechen.</st
 rong></p><p><strong>Und man sollte wissen, was man machen kann, wenn es zum
  Äußersten kommt, wenn der Anwalt im Verfahren – insbesondere in einem Verf
 ahren mit Anwaltszwang – das Mandat niederlegt.</strong></p><p><strong>In d
 iesem Workshop werden wir die Kenntnisse erarbeiten,</strong><br /><strong>
 - wie ein verfahrensrechtlich korrektes Unterhaltsverfahren durchgeführt we
 rden muß,</strong><br /><strong>- wie man das Gericht zwingen kann, die ver
 fahrensrechtlichen Fehler der Gegenseite, und den eigenen Vortrag zur Sache
  tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen und der Entscheidung im Verfahren zwing
 end zugrunde zu legen,</strong><br /><strong>- wie man den eigenen Rechtsan
 walt – notfalls – dazu zwingen kann, tatsächlich umfassend die Mandanten-In
 teressen zu vertreten,</strong></p><p><strong>und wie man</strong><br /><st
 rong>- den/die Prozeßgegner/in und seine/n / ihre/n Rechtsanwalt/-anwältin 
 bei rechtswidrigem Verhalten in die Schranken weist,</strong><br /><strong>
 - mit parteiischen und/oder unwilligen Familienrichtern umgeht, und</strong
 ><br /><strong>- den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin in die Pflicht nim
 mt, tatsächlich das Mandanten-Interesse im Gerichtsverfahren umfassend wahr
 zunehmen.</strong></p><h1><strong> </strong></h1><p>Die Workshops werden vo
 n Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt. Alle Teilnehme
 r sollen sich das Buch "Familienrecht" (ISBN 978-3-423-05577-2) in aktuelle
 r Fassung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.</p><p>
 Kostenbeitrag</p><p>Tagespauschale 130 Euro, für zweitägige Seminare 2x 130
  Euro inkl. umfangreiche Teilnehmermaterialien, Frühstück, Mittagessen, Get
 ränken, Kaffee und Kuchen.<br />Ermäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder de
 s Väteraufbruch für Kinder e.V., Eltern für Kinder im Revier e.V. und von c
 oworking4you: 65 Euro Tagespauschale.<br />Die Teilnehmerzahl ist auf je 25
  Personen begrenzt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldung
 en nach Zahlungseingang berücksichtigt. Nach Ihrer Anmeldung gilt Ihre Teil
 nahme erst mit Überweisung des Kostenbeitrags als von uns verbindlich gebuc
 ht und reserviert.</p><p>Überweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto
 :<br />VafK Köln e.V.<br />Sparkasse KölnBonn<br />BIC COLSDE33<br />IBAN D
 E95 3705 0198 1931 8812 60</p><h1><br />Workshopreihe "Strategie und Taktik
  der Verfahrensführung"</h1><p>Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe ge
 ben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitia
 tive in den eigenen Angelegenheiten. Nach intensiver und selbständiger Besc
 häftigung mit den Themen aller Workshops, sowie der intensiven Nachbearbeit
 ung anhand der Teilnehmermaterialien sollten die Teilnehmer in der Lage sei
 n, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Was ist mein Problem?<br
  />- Vollendete Tatsachen geschaffen durch den anderen<br />- In-Besitznahm
 e des Kindes zum Zwecke der Erlangung von Geld<br />- Wirtschaftliches Ungl
 eichgewicht zwischen den Elternteilen<br />- das Jugendamt als Beistand des
  Kindes<br />- Verfahrenskostenhilfe</p><p>Was ist mein Ziel?<br />- Überna
 hme der Elternteilverantwortung durch (Mit-)Übernahme von Betreuung und Erz
 iehung des Kindes<br />- Abwehr von ungerechtfertigten Geldforderungen<br /
 >- Abwehr des eigenen wirtschaftlichen Ruins</p><p>Welche formalen und inha
 ltlichen Anforderungen sind an eine Betreuungs- und Unterhaltsregelung zu s
 tellen?<br />Wie ist die Ausgangssituation einzuschätzen?<br />Mit welchem 
 Verlauf muß ich rechnen?<br />Welche Schritte kann und sollte ich ergreifen
 ?<br />Welche Schritte können im Vorfeld eines Verfahrens die Ausgangssitua
 tion optimieren?<br />Wie ist die Gesetzeslage?<br />Was ist bereits in ein
 em frühen Stadium zu beachten, um mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts (
 BVerfG), oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EG
 MR) die Kinder- und Elternteilrechte durchsetzen zu können?<br />Welche Bet
 eiligten sind involviert, und welche Aufgaben, Einstellungen, Rechte und Pf
 lichten, haben diese Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverstä
 ndiger, Rechtsanwalt, Richter)?<br />Wann liegt Rechtsverweigerung und Rech
 tsbeugung eines Gerichts vor?<br />Mit welchem Fehlverhalten der Beteiligte
 n ist zu rechnen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?<br />Welche R
 isiken, und welche Chancen ergeben sich, wenn die Gegenseite auf Konflikt s
 chaltet?<br />Welche Risiken und Gefahren muß man kennen, abwägen und abweh
 ren können?<br />Welcher Rechtsanwalt paßt zu mir und zu der Konstellation?
  Wie können Rechtsanwalt und Mandant optimal zusammen arbeiten und sich opt
 imal ergänzen?<br />Wie ist der Weg durch die Instanzen zum Bundesverfassun
 gsgerichts (BVerfG), und bis zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrech
 te (EuGHMR / EGMR)?</p>
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