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SUMMARY:Workshop V - Bestimmung der Unterhaltshöhe - Vollstreckung
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LOCATION:Coworking4You - Olper Str. 33\, Overath\, NRW\, 51491\, Deutschland
DESCRIPTION:Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik der 
 Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zwei 
 zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familienre
 chts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.\n\nThema: Bestimmu
 ng der Unterhaltshöhe - Vollstreckung\nEs zeigt sich immer wieder: Wer in d
 ie Fänge des praktizierten deutschen Familienunrechts kommt, steht diesem h
 ilflos gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur den Willen haben, di
 e außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner eigenen Interessen, 
 und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eigenen Hände zu nehmen
 . Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu können, muss man sich 
 mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog. Verfahrenrecht des
  (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Prozeßrecht des gericht
 lichen Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Spielregeln“, und vor 
 allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, um den jeweils betr
 offenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst aktiver „Mitspieler“ d
 ieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, und nicht zum blo
 ßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.\n Workshop V - Unterhalt u
 nd Vollstreckung\nStrategie und Taktik der Verfahrensführung\nBestimmung de
 r Unterhaltshöhe - VollstreckungTrennung ist nicht nur mit viel persönliche
 m Leid verbunden, vor allem wenn MANN Vater ist. Meist macht MANN/Vater ja 
 den ersten großen Fehler, daß er sich vom eigenen Kinde trennen läßt, sei e
 s, daß er – um des lieben Friedens Willen – auszieht, sei es, daß er zuläßt
 , daß die Mutter das Kind mitnimmt. Und dann kommt postwendend – sei es vom
  Anwalt der Mutter, sei es vom Jugendamt, oder der Unterhaltsvorschußkasse 
 sowie vom JobCenter – ein Schreiben, mit welchem MANN aufgefordert wird, fü
 r das Kind (und ggf. auch für die Mutter) Barunterhalt in Höhe von xxx,yy E
 uro/Monat zu zahlen, oder aber „umfassende Auskunft über die Einkommens- un
 d Vermögensverhältnisse“ zu erteilen, um sodann auf dieser Grundlage die Hö
 he der geforderten Barunterhaltsleistung zu bestimmen. Oftmals wird auch in
  solchen Schreiben der Hinweis nicht vergessen, MANN werde umgehend auf die
  Unterhaltszahlung verklagt, wenn er nicht folgsam die erhobenen Forderunge
 n erfülle.\nDie Erfahrung zeigt, daß MANN sich von solchen Schreiben oftmal
 s einschüchtern läßt, und im vorauseilenden Gehorsam sofort zahlt, oder sei
 ne Einkommens- und Vermögensverhältnisse sofort umfassend offenlegt, und da
 nn über die Ungerechtigkeit der Welt klagt.\nDie Erfahrung zeigt auch, daß 
 MANN, würde er ein solches Schreiben von einem Dritten, bzw. von einem Rech
 tsanwalt im Namen eines Dritten bekommen, also ein Dritter MANN auffordert,
  einen Geldbetrag von xxx,yy Euro zu zahlen, würde MANN erst einmal prüfen,
  ob dieser Dritte überhaupt Anspruch auf eine Geldzahlung hat, und wenn ja,
  ob er tatsächlich Anspruch auf Zahlung von xxx,yy Euro hat. Würde MANN von
  einem Dritten aufgefordert, umfassend Auskunft über seine Einkommens- und 
 Vermögensverhältnisse zu erteilen, würde MANN diesen Dritten den Vogel zeig
 en.\nWarum wahrt MANN bei Forderungen eines Dritten seine eigenen Interesse
 n, und warum unterläßt er dieses, wenn in der Trennungssituation FRAU, oder
  für diese ein Rechtsanwalt, oder eine Behörde – insbesondere unter dem Eti
 kett „Kindesunterhalt“ – Geldzahlungen und/oder Auskunftserteilung fordert?
 \nDie Antwort ist einfach: MANN hat Angst, weil MANN unwissend ist bzgl. de
 r Berechtigung dieser Forderungen, sowie deren Voraussetzungen.\nIn diesem 
 Workshop sollen die Rechtsgrundlagen geklärt werden, wann wer\n- welche Aus
 kunftsansprüche gegen MANN hat, und\n- ob, und wenn ja, wieviel Geldzahlung
  für welchen Zeitraum von MANN fordern kann.\nEs wird an Fallbeispielen era
 rbeitet, wann wer überhaupt einen Auskunftsanspruch, und ggf. auch einen An
 spruch auf Geldzahlung unter dem Etikett „Unterhalt“ gegen MANN hat.\nBzgl.
  der Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wird erarbeite
 t, auf welche Auskünfte sich MANN beschränken kann, und welche – tatsächlic
 h nicht geforderten – Auskünfte MANN sinnvollerweise zusätzlich erteilen so
 llte.\nBzgl. des erhobenen Anspruchs auf Geldzahlungen wird erarbeitet, wie
  MANN die ggf. tatsächlich nach dem Gesetz geschuldete Höhe des Barunterhal
 ts bestimmt.\nIn den Fallbeispielen werden auch die Fragen mitbearbeitet,\n
 - Was darf der andere Elternteil, und was nicht?\n- Was darf das eigene Kin
 d, und was nicht?\n- Was darf der gegnerische Rechtsanwalt, was der eigene,
  und was nicht?\n- Wann darf die Beistandschaft des Jugendamts tätig werden
 ; was darf sie, und was nicht?\n- Wann darf die Unterhaltsvorschußkasse tät
 ig werden, was darf sie, und was nicht?\n- Wann darf das JobCenter/Sozialam
 t tätig werden, was darf es, und was nicht?\n- Wann kann man sich gegen Vol
 lstreckungsmaßnahmen wehren, und wie wehrt man sich gegen diese?\n \nDie Wo
 rkshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführ
 t. Alle Teilnehmer sollen sich das Buch "Familienrecht" (ISBN 978-3-423-055
 77-2) in aktueller Fassung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und m
 itbringen.\nKostenbeitrag\nTagespauschale 130 Euro, für zweitägige Seminare
  2x 130 Euro inkl. umfangreiche Teilnehmermaterialien, Frühstück, Mittagess
 en, Getränken, Kaffee und Kuchen.\nErmäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder
  des Väteraufbruch für Kinder e.V., Eltern für Kinder im Revier e.V. und vo
 n coworking4you: 65 Euro Tagespauschale.\nDie Teilnehmerzahl ist auf je 25 
 Personen begrenzt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldunge
 n nach Zahlungseingang berücksichtigt. Nach Ihrer Anmeldung gilt Ihre Teiln
 ahme erst mit Überweisung des Kostenbeitrags als von uns verbindlich gebuch
 t und reserviert.\nÜberweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:\nVaf
 K Köln e.V.\nSparkasse KölnBonn\nBIC COLSDE33\nIBAN DE95 3705 0198 1931 881
 2 60\n\nWorkshopreihe "Strategie und Taktik der Verfahrensführung"Die Veran
 staltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse zum eigenen, selbst
 bestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen Angelegenheiten. Nac
 h intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen aller Workshops
 , sowie der intensiven Nachbearbeitung anhand der Teilnehmermaterialien sol
 lten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantwor
 ten:\nWas ist mein Problem?\n- Vollendete Tatsachen geschaffen durch den an
 deren\n- In-Besitznahme des Kindes zum Zwecke der Erlangung von Geld\n- Wir
 tschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Elternteilen\n- das Jugendamt al
 s Beistand des Kindes\n- Verfahrenskostenhilfe\nWas ist mein Ziel?\n- Übern
 ahme der Elternteilverantwortung durch (Mit-)Übernahme von Betreuung und Er
 ziehung des Kindes\n- Abwehr von ungerechtfertigten Geldforderungen\n- Abwe
 hr des eigenen wirtschaftlichen Ruins\nWelche formalen und inhaltlichen Anf
 orderungen sind an eine Betreuungs- und Unterhaltsregelung zu stellen?\nWie
  ist die Ausgangssituation einzuschätzen?\nMit welchem Verlauf muß ich rech
 nen?\nWelche Schritte kann und sollte ich ergreifen?\nWelche Schritte könne
 n im Vorfeld eines Verfahrens die Ausgangssituation optimieren?\nWie ist di
 e Gesetzeslage?\nWas ist bereits in einem frühen Stadium zu beachten, um mi
 t Hilfe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), oder des Europäischen Geric
 htshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR) die Kinder- und Elternteilrechte
  durchsetzen zu können?\nWelche Beteiligten sind involviert, und welche Auf
 gaben, Einstellungen, Rechte und Pflichten, haben diese Beteiligten (Jugend
 amt, Verfahrensbeistand, Sachverständiger, Rechtsanwalt, Richter)?\nWann li
 egt Rechtsverweigerung und Rechtsbeugung eines Gerichts vor?\nMit welchem F
 ehlverhalten der Beteiligten ist zu rechnen und welche Konsequenzen ergeben
  sich daraus?\nWelche Risiken, und welche Chancen ergeben sich, wenn die Ge
 genseite auf Konflikt schaltet?\nWelche Risiken und Gefahren muß man kennen
 , abwägen und abwehren können?\nWelcher Rechtsanwalt paßt zu mir und zu der
  Konstellation? Wie können Rechtsanwalt und Mandant optimal zusammen arbeit
 en und sich optimal ergänzen?\nWie ist der Weg durch die Instanzen zum Bund
 esverfassungsgerichts (BVerfG), und bis zum Europäischen Gerichtshofs für M
 enschenrechte (EuGHMR / EGMR)?\n
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik d
 er Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zw
 ei zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familie
 nrechts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.<br /><br />Them
 a: Bestimmung der Unterhaltshöhe - Vollstreckung</p><p>Es zeigt sich immer 
 wieder: Wer in die Fänge des praktizierten deutschen Familienunrechts kommt
 , steht diesem hilflos gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur den 
 Willen haben, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner eige
 nen Interessen, und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eigenen
  Hände zu nehmen. Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu können
 , muss man sich mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog. Ve
 rfahrenrecht des (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Prozeßr
 echt des gerichtlichen Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Spielr
 egeln“, und vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, um 
 den jeweils betroffenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst aktive
 r „Mitspieler“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, u
 nd nicht zum bloßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.</p><h1> </
 h1><h1>Workshop V - Unterhalt und Vollstreckung<br />Strategie und Taktik d
 er Verfahrensführung<br />Bestimmung der Unterhaltshöhe - Vollstreckung</h1
 ><p><strong>Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden, vo
 r allem wenn MANN Vater ist. Meist macht MANN/Vater ja den ersten großen Fe
 hler, daß er sich vom eigenen Kinde trennen läßt, sei es, daß er – um des l
 ieben Friedens Willen – auszieht, sei es, daß er zuläßt, daß die Mutter das
  Kind mitnimmt. Und dann kommt postwendend – sei es vom Anwalt der Mutter, 
 sei es vom Jugendamt, oder der Unterhaltsvorschußkasse sowie vom JobCenter 
 – ein Schreiben, mit welchem MANN aufgefordert wird, für das Kind (und ggf.
  auch für die Mutter) Barunterhalt in Höhe von xxx,yy Euro/Monat zu zahlen,
  oder aber „umfassende Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältni
 sse“ zu erteilen, um sodann auf dieser Grundlage die Höhe der geforderten B
 arunterhaltsleistung zu bestimmen. Oftmals wird auch in solchen Schreiben d
 er Hinweis nicht vergessen, MANN werde umgehend auf die Unterhaltszahlung v
 erklagt, wenn er nicht folgsam die erhobenen Forderungen erfülle.</strong><
 /p><p><strong>Die Erfahrung zeigt, daß MANN sich von solchen Schreiben oftm
 als einschüchtern läßt, und im vorauseilenden Gehorsam sofort zahlt, oder s
 eine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sofort umfassend offenlegt, und 
 dann über die Ungerechtigkeit der Welt klagt.</strong><br /><strong>Die Erf
 ahrung zeigt auch, daß MANN, würde er ein solches Schreiben von einem Dritt
 en, bzw. von einem Rechtsanwalt im Namen eines Dritten bekommen, also ein D
 ritter MANN auffordert, einen Geldbetrag von xxx,yy Euro zu zahlen, würde M
 ANN erst einmal prüfen, ob dieser Dritte überhaupt Anspruch auf eine Geldza
 hlung hat, und wenn ja, ob er tatsächlich Anspruch auf Zahlung von xxx,yy E
 uro hat. Würde MANN von einem Dritten aufgefordert, umfassend Auskunft über
  seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, würde MANN diesen
  Dritten den Vogel zeigen.</strong></p><p><strong>Warum wahrt MANN bei Ford
 erungen eines Dritten seine eigenen Interessen, und warum unterläßt er dies
 es, wenn in der Trennungssituation FRAU, oder für diese ein Rechtsanwalt, o
 der eine Behörde – insbesondere unter dem Etikett „Kindesunterhalt“ – Geldz
 ahlungen und/oder Auskunftserteilung fordert?</strong></p><p><strong>Die An
 twort ist einfach: MANN hat Angst, weil MANN unwissend ist bzgl. der Berech
 tigung dieser Forderungen, sowie deren Voraussetzungen.</strong></p><p><str
 ong>In diesem Workshop sollen die Rechtsgrundlagen geklärt werden, wann wer
 </strong><br /><strong>- welche Auskunftsansprüche gegen MANN hat, und</str
 ong><br /><strong>- ob, und wenn ja, wieviel Geldzahlung für welchen Zeitra
 um von MANN fordern kann.</strong></p><p><strong>Es wird an Fallbeispielen 
 erarbeitet, wann wer überhaupt einen Auskunftsanspruch, und ggf. auch einen
  Anspruch auf Geldzahlung unter dem Etikett „Unterhalt“ gegen MANN hat.</st
 rong><br /><strong>Bzgl. der Auskunft über die Einkommens- und Vermögensver
 hältnisse wird erarbeitet, auf welche Auskünfte sich MANN beschränken kann,
  und welche – tatsächlich nicht geforderten – Auskünfte MANN sinnvollerweis
 e zusätzlich erteilen sollte.</strong><br /><strong>Bzgl. des erhobenen Ans
 pruchs auf Geldzahlungen wird erarbeitet, wie MANN die ggf. tatsächlich nac
 h dem Gesetz geschuldete Höhe des Barunterhalts bestimmt.</strong><br /><st
 rong>In den Fallbeispielen werden auch die Fragen mitbearbeitet,</strong></
 p><p><strong>- Was darf der andere Elternteil, und was nicht?</strong><br /
 ><strong>- Was darf das eigene Kind, und was nicht?</strong><br /><strong>-
  Was darf der gegnerische Rechtsanwalt, was der eigene, und was nicht?</str
 ong><br /><strong>- Wann darf die Beistandschaft des Jugendamts tätig werde
 n; was darf sie, und was nicht?</strong><br /><strong>- Wann darf die Unter
 haltsvorschußkasse tätig werden, was darf sie, und was nicht?</strong><br /
 ><strong>- Wann darf das JobCenter/Sozialamt tätig werden, was darf es, und
  was nicht?</strong><br /><strong>- Wann kann man sich gegen Vollstreckungs
 maßnahmen wehren, und wie wehrt man sich gegen diese?</strong></p><p><stron
 g> </strong></p><p>Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als 
 Gruppenarbeit durchgeführt. Alle Teilnehmer sollen sich das Buch "Familienr
 echt" (ISBN 978-3-423-05577-2) in aktueller Fassung aus der Reihe "Beck-Tex
 te im dtv" besorgen und mitbringen.</p><p>Kostenbeitrag</p><p>Tagespauschal
 e 130 Euro, für zweitägige Seminare 2x 130 Euro inkl. umfangreiche Teilnehm
 ermaterialien, Frühstück, Mittagessen, Getränken, Kaffee und Kuchen.<br />E
 rmäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder e.V., 
 Eltern für Kinder im Revier e.V. und von coworking4you: 65 Euro Tagespausch
 ale.<br />Die Teilnehmerzahl ist auf je 25 Personen begrenzt. Aufgrund der 
 begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldungen nach Zahlungseingang berücksic
 htigt. Nach Ihrer Anmeldung gilt Ihre Teilnahme erst mit Überweisung des Ko
 stenbeitrags als von uns verbindlich gebucht und reserviert.</p><p>Überweis
 en Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:<br />VafK Köln e.V.<br />Sparka
 sse KölnBonn<br />BIC COLSDE33<br />IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60</p><h1
 ><br />Workshopreihe "Strategie und Taktik der Verfahrensführung"</h1><p>Di
 e Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse zum eigenen,
  selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen Angelegenheit
 en. Nach intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen aller Wo
 rkshops, sowie der intensiven Nachbearbeitung anhand der Teilnehmermaterial
 ien sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu b
 eantworten:</p><p>Was ist mein Problem?<br />- Vollendete Tatsachen geschaf
 fen durch den anderen<br />- In-Besitznahme des Kindes zum Zwecke der Erlan
 gung von Geld<br />- Wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Elternte
 ilen<br />- das Jugendamt als Beistand des Kindes<br />- Verfahrenskostenhi
 lfe</p><p>Was ist mein Ziel?<br />- Übernahme der Elternteilverantwortung d
 urch (Mit-)Übernahme von Betreuung und Erziehung des Kindes<br />- Abwehr v
 on ungerechtfertigten Geldforderungen<br />- Abwehr des eigenen wirtschaftl
 ichen Ruins</p><p>Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen sind an ei
 ne Betreuungs- und Unterhaltsregelung zu stellen?<br />Wie ist die Ausgangs
 situation einzuschätzen?<br />Mit welchem Verlauf muß ich rechnen?<br />Wel
 che Schritte kann und sollte ich ergreifen?<br />Welche Schritte können im 
 Vorfeld eines Verfahrens die Ausgangssituation optimieren?<br />Wie ist die
  Gesetzeslage?<br />Was ist bereits in einem frühen Stadium zu beachten, um
  mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), oder des Europäischen Ge
 richtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR) die Kinder- und Elternteilrec
 hte durchsetzen zu können?<br />Welche Beteiligten sind involviert, und wel
 che Aufgaben, Einstellungen, Rechte und Pflichten, haben diese Beteiligten 
 (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständiger, Rechtsanwalt, Richter)?<b
 r />Wann liegt Rechtsverweigerung und Rechtsbeugung eines Gerichts vor?<br 
 />Mit welchem Fehlverhalten der Beteiligten ist zu rechnen und welche Konse
 quenzen ergeben sich daraus?<br />Welche Risiken, und welche Chancen ergebe
 n sich, wenn die Gegenseite auf Konflikt schaltet?<br />Welche Risiken und 
 Gefahren muß man kennen, abwägen und abwehren können?<br />Welcher Rechtsan
 walt paßt zu mir und zu der Konstellation? Wie können Rechtsanwalt und Mand
 ant optimal zusammen arbeiten und sich optimal ergänzen?<br />Wie ist der W
 eg durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), und bis zum 
 Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR)?</p>
DTSTAMP:20260509T155647
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