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DESCRIPTION:Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik der 
 Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zwei 
 zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familienre
 chts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.\n\nThema: Fiese Tr
 icks von Anwälten und Richtern\nEs zeigt sich immer wieder: Wer in die Fäng
 e des praktizierten deutschen Familienunrechts kommt, steht diesem hilflos 
 gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur den Willen haben, die außer
 gerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner eigenen Interessen, und vor
  allem die Interessen seiner Kinder in seine eigenen Hände zu nehmen. Um ei
 ne reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu können, muss man sich mit den
  „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog. Verfahrenrecht des (außer
 gerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Prozeßrecht des gerichtlichen 
 Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Spielregeln“, und vor allem s
 olche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, um den jeweils betroffenen
  Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst aktiver „Mitspieler“ dieses –
  leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, und nicht zum bloßen „Sp
 ielball“, zum Opfer degradiert zu werden.\nWorkshop VIII - Fiese Tricks\nSt
 rategie und Taktik der Verfahrensführung\nFiese Tricks von Anwälten und Ric
 hternTrennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden; oftmals g
 erät man auch in die Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit. Und oft wundert
  man sich dann, daß das, was da geschieht, was man da erlebt, so gar nichts
  mit dem zu tun hat, was man als Recht empfindet.\nDas mag daran liegen, da
 ß man aufgrund eigener starker emotionaler Betroffenheit selbst den klaren 
 Blick dafür verloren hat, was objektiv Recht ist. Vielleicht liegt es aber 
 auch daran, daß man im Rahmen des Trennungskonflikts sich das erste Mal ver
 anlaßt sieht, eine/n Rechtsanwalt/--anwältin aufzusuchen, ihn/sie zu beauft
 ragen, und/oder das erste Mal mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert wird
 . Aber auch derjenige, der schon eigene Erfahrungen mit z.B. „allgemeinen z
 ivilrechtlichen Gerichtsverfahren“ oder mit verwaltungs-, sozial- oder fina
 nzgerichtlichen Verfahren hat, wird sich oftmals ungläubig die Augen reiben
 , wenn er sein erstes familiengerichtliches Verfahren erlebt.\nUrsache für 
 diese – oftmals – sehr negativen Überraschungen ist nicht nur, ja nur zu ei
 nem geringen Teil das spezielle Verfahrensrecht des familiengerichtlichen V
 erfahrensrecht, das FamFG. Hauptursache ist, wie man – meistens viel zu spä
 t – realisiert, daß\n- der Ex-Partner, also der Gegner des Rosenkrieges, un
 d damit im familiengerichtlichen Verfahren, oftmals gegenüber Jugendamt und
  auch Familiengericht, und häufig auf ausdrücklichen Rat seines/r Rechtsanw
 alts/-anwältin,\n- die schlimmsten Schauermärchen „ins Blaue hinein“ behaup
 tet, also z.B. den ungeheuerlichen Vorwurf erhebt, man habe sein eigenes Ki
 nd sexuell mißbraucht, obwohl es für eines solche Tatsachenbehauptung keine
 rlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt,\n- und solche schlimmen Beschuldigung
 en über Jahrzehnte sogar auch dann immer wieder neu gegenüber Jugendamt, Fa
 miliengericht und ansonsten wiederholt, obwohl durch gerichtlich beauftragt
 e Sachverständigenhutachten festgestellt wurde, daß es für die solchermaßen
  aufgestellten Tatsachenbehauptungen (z.B. Beschuldigung, das eigene Kind s
 exuell mißbraucht zu haben) keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt;\n- d
 er/die Familienrichter/in selbst in der mündlichen Gerichtsverhandlung nich
 t gegen das Erheben solch ungeheuerlicher Falschbeschuldigungen einschreite
 t, sondern sogar das ständige Wiederholen solcher –sogar nachgewiesen wahrh
 eitswidriger – Behauptungen in seinem/ihrem Gerichtsbeschluß zur „Begründun
 g“ heranzieht, demjenigen, der schon Opfer dieser Falschbeschuldigungen gew
 orden ist, auch noch (sogar ausdrücklich gegen das Gesetz) zu Lasten legt (
 z.B. Verurteilung zum Unterhalt, obwohl Verwirkung vorliegt) und/oder Sankt
 ionen (z.B. Umgangsausschluß; Verhängung einer Bannmeile) auferlegt,\n- der
 /die eigene Rechtsanwalt/-anwältin weder in seinen Schriftsätzen zum gerich
 tlichen Verfahren, noch in der mündlichen Verhandlung solchen ständig wiede
 rholten ungeheuerlichen Falschbeschuldigungen entgegenstritt, sondern einfa
 ch schweigt.\nOftmals erlebt man, daß\n- der/die eigene Rechtsanwalt/-anwäl
 tin es unterläßt, wichtige Sachverhalte vorzutragen, und wichtige Rügen bet
 reffend die Verfahrensführung zu erheben (die spätestens für das ggf. folge
 nde Rechtsmittelverfahren wichtig wären), und\n- der/die Familienrichter/in
  die Dinge, die einem selbst – und auch tatsächlich für die zu treffende ge
 richtliche Entscheidung – wichtig sind, einfach ignoriert.\nWie kann man so
 lchem Verhalten von Prozeßgegner/in, gegnerischen/r Rechtsanwalt/-anwältin,
  Familienrichter/in, und eigenem/r Rechtsanwalt/-anwältin begegnen?\nMan mu
 ß sich – in Kenntnis der Tatsache, daß Rechtsanwälte in familiengerichtlich
 en Verfahren (leider) oftmals den eigenen Mandanten wie ein unmündiges Kind
  behandeln, seine tatsächlichen Interessen überhaupt nicht zur Kenntnis neh
 men und es unterlassen, das Mandanten-Interesse im familiengerichtlichen Ve
 rfahren umfassend zu vertreten – den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin se
 hr sorgfältig aussuchen, und selbst den eigenen familiengerichtlichen Proze
 ß umfassend (d.h. auch in Bezug auf die materiellrechtlichen sowie verfahre
 nsrechtlichen Fragen hin) vorbereiten und immer wieder auch und gerade dem/
 r eigenen Rechtsanwalt/-anwältin deutlich machen,\n- was das eigene Ziel is
 t,\n- aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und welcher Rechtsprechung dieses e
 rreicht werden kann und soll,\n- wie die mündliche Verhandlung geführt wird
 , und\n- welche Verfahrensrügen schon in der Vorbereitung der mündlichen Ve
 rhandlung und in der mündlichen Verhandlung selbst aufgrund welchen Verhalt
 ens der Gegenseite oder des/s Richters/-in zu erheben sind.\nMan muß weitge
 hend das „Spiel selbst aktiv spielen“, auch wenn man einen Anwalt mandatier
 t hat. Man muß – in guter Kenntnis der „Spielregeln“ – „als Kreisklassenman
 nschaft im DFB-Pokal“ das „erste Spiel“ so aufbauen und spielen, daß man „i
 n das Endspiel um den DFB-Pokal – als Kreisklassenmannschaft – einzieht, un
 d dann auch den FC Bayern schlägt“, getreu dem Motto „Nichts ist unmöglich!
 “ Oder anders gesagt: Da es erfahrungsgemäß ein außergewöhnlicher Glückfall
  ist, einen Anwalt zu haben, der tatsächlich die Mandanten-Interessen im fa
 miliengerichtlichen Verfahren auch so vertritt, wie man – als Mandant – das
  auch erwarten darf und erwartet, muß man größte Sorgfalt bei der Auswahl e
 ines Rechtsanwalts walten lassen, und im Verfahren selbst mit diesem immer 
 wieder den Vortrag zum Verfahren, die zu erhebenden Rügen, und die einzuleg
 enden Rechtsmittel verbindlich absprechen. Und man sollte wissen, was man m
 achen kann, wenn es zum Äußersten kommt, wenn der Anwalt im Verfahren – ins
 besondere in einem Verfahren mit Anwaltszwang – das Mandat niederlegt.\nIn 
 diesem Workshop werden wir die Kenntnisse erarbeiten, wie man\n- den/die Pr
 ozeßgegner/in und seine/n / ihre/n Rechtsanwalt/-anwältin bei rechtswidrige
 m Verhalten in die Schranken weist,\n- mit parteiischen und/oder unwilligen
  Familienrichtern umgeht, und\n- den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin in
  die Pflicht nimmt, tatsächlich das Mandanten-Interesse im Gerichtsverfahre
 n umfassend wahrzunehmen.\nDie Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben 
 konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative
  in den eigenen Angelegenheiten, hier speziell im Themenkomplex „fiese Tric
 ks von Anwälten und Richtern“.\nDie Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred
  Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt. Alle Teilnehmer sollen sich das Bu
 ch "Familienrecht" (ISBN 978-3-423-05577-2) in aktueller Fassung aus der Re
 ihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.\n\nWorkshopreihe "Strategi
 e und Taktik der Verfahrensführung"Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reih
 e geben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigenin
 itiative in den eigenen Angelegenheiten. Nach intensiver und selbständiger 
 Beschäftigung mit den Themen aller Workshops, sowie der intensiven Nachbear
 beitung anhand der Teilnehmermaterialien sollten die Teilnehmer in der Lage
  sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:\nWas ist mein Problem?\n- 
 Vollendete Tatsachen geschaffen durch den anderen\n- In-Besitznahme des Kin
 des zum Zwecke der Erlangung von Geld\n- Wirtschaftliches Ungleichgewicht z
 wischen den Elternteilen\n- das Jugendamt als Beistand des Kindes\n- Verfah
 renskostenhilfe\nWas ist mein Ziel?\n- Übernahme der Elternteilverantwortun
 g durch (Mit-)Übernahme von Betreuung und Erziehung des Kindes\n- Abwehr vo
 n ungerechtfertigten Geldforderungen\n- Abwehr des eigenen wirtschaftlichen
  Ruins\nWelche formalen und inhaltlichen Anforderungen sind an eine Betreuu
 ngs- und Unterhaltsregelung zu stellen?\nWie ist die Ausgangssituation einz
 uschätzen?\nMit welchem Verlauf muß ich rechnen?\nWelche Schritte kann und 
 sollte ich ergreifen?\nWelche Schritte können im Vorfeld eines Verfahrens d
 ie Ausgangssituation optimieren?\nWie ist die Gesetzeslage?\nWas ist bereit
 s in einem frühen Stadium zu beachten, um mit Hilfe des Bundesverfassungsge
 richts (BVerfG), oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuG
 HMR / EGMR) die Kinder- und Elternteilrechte durchsetzen zu können?\nWelche
  Beteiligten sind involviert, und welche Aufgaben, Einstellungen, Rechte un
 d Pflichten, haben diese Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachve
 rständiger, Rechtsanwalt, Richter)?\nWann liegt Rechtsverweigerung und Rech
 tsbeugung eines Gerichts vor?\nMit welchem Fehlverhalten der Beteiligten is
 t zu rechnen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?\nWelche Risiken, 
 und welche Chancen ergeben sich, wenn die Gegenseite auf Konflikt schaltet?
 \nWelche Risiken und Gefahren muß man kennen, abwägen und abwehren können?\
 nWelcher Rechtsanwalt paßt zu mir und zu der Konstellation? Wie können Rech
 tsanwalt und Mandant optimal zusammen arbeiten und sich optimal ergänzen?\n
 Wie ist der Weg durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgerichts (BVerfG),
  und bis zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR)?\
 n
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik d
 er Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zw
 ei zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familie
 nrechts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.<br /><br />Them
 a: Fiese Tricks von Anwälten und Richtern</p><p>Es zeigt sich immer wieder:
  Wer in die Fänge des praktizierten deutschen Familienunrechts kommt, steht
  diesem hilflos gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur den Willen 
 haben, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner eigenen Int
 eressen, und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eigenen Hände 
 zu nehmen. Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu können, muss 
 man sich mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog. Verfahren
 recht des (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Prozeßrecht de
 s gerichtlichen Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Spielregeln“,
  und vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, um den jew
 eils betroffenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst aktiver „Mits
 pieler“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, und nich
 t zum bloßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.</p><h1>Workshop V
 III - Fiese Tricks<br />Strategie und Taktik der Verfahrensführung<br />Fie
 se Tricks von Anwälten und Richtern</h1><p><strong>Trennung ist nicht nur m
 it viel persönlichem Leid verbunden; oftmals gerät man auch in die Mühlen d
 er (Familien-)Gerichtsbarkeit. Und oft wundert man sich dann, daß das, was 
 da geschieht, was man da erlebt, so gar nichts mit dem zu tun hat, was man 
 als Recht empfindet.</strong></p><p><strong>Das mag daran liegen, daß man a
 ufgrund eigener starker emotionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick d
 afür verloren hat, was objektiv Recht ist. Vielleicht liegt es aber auch da
 ran, daß man im Rahmen des Trennungskonflikts sich das erste Mal veranlaßt 
 sieht, eine/n Rechtsanwalt/--anwältin aufzusuchen, ihn/sie zu beauftragen, 
 und/oder das erste Mal mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert wird. Aber 
 auch derjenige, der schon eigene Erfahrungen mit z.B. „allgemeinen zivilrec
 htlichen Gerichtsverfahren“ oder mit verwaltungs-, sozial- oder finanzgeric
 htlichen Verfahren hat, wird sich oftmals ungläubig die Augen reiben, wenn 
 er sein erstes familiengerichtliches Verfahren erlebt.</strong></p><p><stro
 ng>Ursache für diese – oftmals – sehr negativen Überraschungen ist nicht nu
 r, ja nur zu einem geringen Teil das spezielle Verfahrensrecht des familien
 gerichtlichen Verfahrensrecht, das FamFG. Hauptursache ist, wie man – meist
 ens viel zu spät – realisiert, daß</strong><br /><strong>- der Ex-Partner, 
 also der Gegner des Rosenkrieges, und damit im familiengerichtlichen Verfah
 ren, oftmals gegenüber Jugendamt und auch Familiengericht, und häufig auf a
 usdrücklichen Rat seines/r Rechtsanwalts/-anwältin,</strong><br /><strong>-
  die schlimmsten Schauermärchen „ins Blaue hinein“ behauptet, also z.B. den
  ungeheuerlichen Vorwurf erhebt, man habe sein eigenes Kind sexuell mißbrau
 cht, obwohl es für eines solche Tatsachenbehauptung keinerlei tatsächliche 
 Anhaltspunkte gibt,</strong><br /><strong>- und solche schlimmen Beschuldig
 ungen über Jahrzehnte sogar auch dann immer wieder neu gegenüber Jugendamt,
  Familiengericht und ansonsten wiederholt, obwohl durch gerichtlich beauftr
 agte Sachverständigenhutachten festgestellt wurde, daß es für die solcherma
 ßen aufgestellten Tatsachenbehauptungen (z.B. Beschuldigung, das eigene Kin
 d sexuell mißbraucht zu haben) keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt;</
 strong><br /><strong>- der/die Familienrichter/in selbst in der mündlichen 
 Gerichtsverhandlung nicht gegen das Erheben solch ungeheuerlicher Falschbes
 chuldigungen einschreitet, sondern sogar das ständige Wiederholen solcher –
 sogar nachgewiesen wahrheitswidriger – Behauptungen in seinem/ihrem Gericht
 sbeschluß zur „Begründung“ heranzieht, demjenigen, der schon Opfer dieser F
 alschbeschuldigungen geworden ist, auch noch (sogar ausdrücklich gegen das 
 Gesetz) zu Lasten legt (z.B. Verurteilung zum Unterhalt, obwohl Verwirkung 
 vorliegt) und/oder Sanktionen (z.B. Umgangsausschluß; Verhängung einer Bann
 meile) auferlegt,</strong><br /><strong>- der/die eigene Rechtsanwalt/-anwä
 ltin weder in seinen Schriftsätzen zum gerichtlichen Verfahren, noch in der
  mündlichen Verhandlung solchen ständig wiederholten ungeheuerlichen Falsch
 beschuldigungen entgegenstritt, sondern einfach schweigt.</strong></p><p><s
 trong>Oftmals erlebt man, daß</strong><br /><strong>- der/die eigene Rechts
 anwalt/-anwältin es unterläßt, wichtige Sachverhalte vorzutragen, und wicht
 ige Rügen betreffend die Verfahrensführung zu erheben (die spätestens für d
 as ggf. folgende Rechtsmittelverfahren wichtig wären), und</strong><br /><s
 trong>- der/die Familienrichter/in die Dinge, die einem selbst – und auch t
 atsächlich für die zu treffende gerichtliche Entscheidung – wichtig sind, e
 infach ignoriert.</strong></p><p><strong>Wie kann man solchem Verhalten von
  Prozeßgegner/in, gegnerischen/r Rechtsanwalt/-anwältin, Familienrichter/in
 , und eigenem/r Rechtsanwalt/-anwältin begegnen?</strong></p><p><strong>Man
  muß sich – in Kenntnis der Tatsache, daß Rechtsanwälte in familiengerichtl
 ichen Verfahren (leider) oftmals den eigenen Mandanten wie ein unmündiges K
 ind behandeln, seine tatsächlichen Interessen überhaupt nicht zur Kenntnis 
 nehmen und es unterlassen, das Mandanten-Interesse im familiengerichtlichen
  Verfahren umfassend zu vertreten – den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin
  sehr sorgfältig aussuchen, und selbst den eigenen familiengerichtlichen Pr
 ozeß umfassend (d.h. auch in Bezug auf die materiellrechtlichen sowie verfa
 hrensrechtlichen Fragen hin) vorbereiten und immer wieder auch und gerade d
 em/r eigenen Rechtsanwalt/-anwältin deutlich machen,</strong><br /><strong>
 - was das eigene Ziel ist,</strong><br /><strong>- aufgrund welcher Rechtsg
 rundlagen und welcher Rechtsprechung dieses erreicht werden kann und soll,<
 /strong><br /><strong>- wie die mündliche Verhandlung geführt wird, und</st
 rong><br /><strong>- welche Verfahrensrügen schon in der Vorbereitung der m
 ündlichen Verhandlung und in der mündlichen Verhandlung selbst aufgrund wel
 chen Verhaltens der Gegenseite oder des/s Richters/-in zu erheben sind.</st
 rong></p><p><strong>Man muß weitgehend das „Spiel selbst aktiv spielen“, au
 ch wenn man einen Anwalt mandatiert hat. Man muß – in guter Kenntnis der „S
 pielregeln“ – „als Kreisklassenmannschaft im DFB-Pokal“ das „erste Spiel“ s
 o aufbauen und spielen, daß man „in das Endspiel um den DFB-Pokal – als Kre
 isklassenmannschaft – einzieht, und dann auch den FC Bayern schlägt“, getre
 u dem Motto „Nichts ist unmöglich!“ Oder anders gesagt: Da es erfahrungsgem
 äß ein außergewöhnlicher Glückfall ist, einen Anwalt zu haben, der tatsächl
 ich die Mandanten-Interessen im familiengerichtlichen Verfahren auch so ver
 tritt, wie man – als Mandant – das auch erwarten darf und erwartet, muß man
  größte Sorgfalt bei der Auswahl eines Rechtsanwalts walten lassen, und im 
 Verfahren selbst mit diesem immer wieder den Vortrag zum Verfahren, die zu 
 erhebenden Rügen, und die einzulegenden Rechtsmittel verbindlich absprechen
 . Und man sollte wissen, was man machen kann, wenn es zum Äußersten kommt, 
 wenn der Anwalt im Verfahren – insbesondere in einem Verfahren mit Anwaltsz
 wang – das Mandat niederlegt.</strong></p><p><strong>In diesem Workshop wer
 den wir die Kenntnisse erarbeiten, wie man</strong><br /><strong>- den/die 
 Prozeßgegner/in und seine/n / ihre/n Rechtsanwalt/-anwältin bei rechtswidri
 gem Verhalten in die Schranken weist,</strong><br /><strong>- mit parteiisc
 hen und/oder unwilligen Familienrichtern umgeht, und</strong><br /><strong>
 - den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin in die Pflicht nimmt, tatsächlich
  das Mandanten-Interesse im Gerichtsverfahren umfassend wahrzunehmen.</stro
 ng></p><p><strong>Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete 
 Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den e
 igenen Angelegenheiten, hier speziell im Themenkomplex „fiese Tricks von An
 wälten und Richtern“.</strong></p><h1></h1><p>Die Workshops werden von Dipl
 .-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt. Alle Teilnehmer soll
 en sich das Buch "Familienrecht" (ISBN 978-3-423-05577-2) in aktueller Fass
 ung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.</p><h1><br /
 >Workshopreihe "Strategie und Taktik der Verfahrensführung"</h1><p>Die Vera
 nstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse zum eigenen, selbs
 tbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen Angelegenheiten. Na
 ch intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen aller Workshop
 s, sowie der intensiven Nachbearbeitung anhand der Teilnehmermaterialien so
 llten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantwo
 rten:</p><p>Was ist mein Problem?<br />- Vollendete Tatsachen geschaffen du
 rch den anderen<br />- In-Besitznahme des Kindes zum Zwecke der Erlangung v
 on Geld<br />- Wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Elternteilen<b
 r />- das Jugendamt als Beistand des Kindes<br />- Verfahrenskostenhilfe</p
 ><p>Was ist mein Ziel?<br />- Übernahme der Elternteilverantwortung durch (
 Mit-)Übernahme von Betreuung und Erziehung des Kindes<br />- Abwehr von ung
 erechtfertigten Geldforderungen<br />- Abwehr des eigenen wirtschaftlichen 
 Ruins</p><p>Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen sind an eine Bet
 reuungs- und Unterhaltsregelung zu stellen?<br />Wie ist die Ausgangssituat
 ion einzuschätzen?<br />Mit welchem Verlauf muß ich rechnen?<br />Welche Sc
 hritte kann und sollte ich ergreifen?<br />Welche Schritte können im Vorfel
 d eines Verfahrens die Ausgangssituation optimieren?<br />Wie ist die Geset
 zeslage?<br />Was ist bereits in einem frühen Stadium zu beachten, um mit H
 ilfe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), oder des Europäischen Gerichts
 hofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR) die Kinder- und Elternteilrechte du
 rchsetzen zu können?<br />Welche Beteiligten sind involviert, und welche Au
 fgaben, Einstellungen, Rechte und Pflichten, haben diese Beteiligten (Jugen
 damt, Verfahrensbeistand, Sachverständiger, Rechtsanwalt, Richter)?<br />Wa
 nn liegt Rechtsverweigerung und Rechtsbeugung eines Gerichts vor?<br />Mit 
 welchem Fehlverhalten der Beteiligten ist zu rechnen und welche Konsequenze
 n ergeben sich daraus?<br />Welche Risiken, und welche Chancen ergeben sich
 , wenn die Gegenseite auf Konflikt schaltet?<br />Welche Risiken und Gefahr
 en muß man kennen, abwägen und abwehren können?<br />Welcher Rechtsanwalt p
 aßt zu mir und zu der Konstellation? Wie können Rechtsanwalt und Mandant op
 timal zusammen arbeiten und sich optimal ergänzen?<br />Wie ist der Weg dur
 ch die Instanzen zum Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), und bis zum Europä
 ischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR)?</p>
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