ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Frauen und auch Männer erhielten 1918 das allgemeine Wahlrecht

"Gratulation: Frauen haben in Deutschland seit 100 Jahren das aktive und passive Wahlrecht - wie auch Männer" formuliert die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Sprecher Gerd Riedmeier weist darauf hin, dass bis 1918 in großen Teilen Deutschlands (Preußen) galt: Das Recht zu wählen war nicht vordringlich abhängig vom Geschlecht. Vielmehr war das Wahlrecht an Kriterien ausgerichtet wie Standeszugehörigkeit, Besitz und Steuerleistung.

Auch in Bayern besaßen noch im 19. Jahrhundert nur 1,2 % der Bevölkerung das aktive Wahlrecht; lediglich 0,7 % der Bevölkerung konnten überhaupt gewählt werden. Hauptkriterium war dabei die Zugehörigkeit zu den Ständen Adel, Klerus, Großgrundbesitz.

Diese schickten ihre - männlichen - Vertreter zu den Urnen.

Das allgemeine und gleiche Wahlrecht erreichten Männer und Frauen in Deutschland in der Folge der Revolutionen im Jahr 1918 und der Gründung der Weimarer Republik. Ein Grund zum Feiern, meint die IG-JMV und wundert sich über den heute erlebbaren ausschließlichen Fokus auf das Wahlrecht für Frauen. Diesen Ansatz hält die IG-JMV für überzogen und als der geschichtlichen Entwicklung nicht angemessen.

Die IG-JMV begrüßt die Tatsache, Frauen können heute die gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben ausüben wie Männer. "Sie müssen es jedoch auch tun", meint Riedmeier. Niemand hindere sie an der politischen Teilhabe und verweist auf ein Phänomen: Frauen wählten mehrheitlich Männer in die politische Verantwortung.

Kritisch sieht die IG-JMV die Tatsache, dass es heute Männer sind, denen in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen die Teilhabe verweigert wird. So verwehrt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGlG), neu gefasst unter Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD), Männern in allen Bundesbehörden das aktive und das passive Wahlrecht. Männer werden ausgeschlossen. "100 Jahre Frauenwahlrecht und dann so ein Gesetz?" fragt die IG-JMV.

Die einseitige Entwicklung mit nahezu ausschließlichem Fokus auf dem weiblichen Geschlecht setzt sich fort: Männer- und Väterverbände werden von der Politik vom Diskurs praktisch ausgeschlossen. Der vorwiegend weiblich dominierte Familienausschuss des Bundestages verwehrt ihnen den Vortrag. Der Dt. Frauenrat erhält unbegrenzt Rederecht. Die Vorsitzende des Ausschusses Sabine Zimmermann (Die Linke) begründet die Diskursverweigerung mit dem Argument, der Frauenrat "vertrete bereits die Vielfalt im Diskurs".

Die IG-JMV weist darauf hin, das Wahlrecht für Frauen wurde vorwiegend von Männern erkämpft: von Kommunisten, Sozialisten, Sozialdemokraten. Viele dieser Männer ließen dabei ihr Leben, so in den Kämpfen um die Gründung der Räterepubliken in Deutschland 1918 und 1919.

Andere Länder führten das Wahlrecht für Frauen deutlich später ein als Deutschland. In der Schweiz war das Wahlrecht bis 1971 an Pflichten gekoppelt - an die Pflicht zur Landesverteidigung. Im Zuge der Wahlrechtsreform erhielten die Frauen das neue Recht ohne jedoch die Pflicht übernehmen zu müssen. In den USA ist es heute noch so, dass Männer kein Wahlrecht haben, wenn Sie sich nicht zum "Draft" eintragen, also zu der Lotterie, im Kriegsfall zum Kriegsdienst eingezogen werden zu können.

Die IG-JMV plädiert für einen sachlicheren und differenzierteren Umgang mit dem Thema. 100 Jahre allgemeines Wahlrecht für Frauen und Männer ist ein Grund zum Feiern. Gleichzeitig muss die zunehmend erfahrbare Diskriminierung von Männern in der deutschen Geschlechterpolitik thematisiert werden. Die IG-JMV fordert in Bezug auf das BGlG gleiche Rechte für Frauen und Männer ein.