ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

- Presseinformation - Aachen, 15.12.2018
der Trennungs-Eltern-Beratung und Hilfe für Eltern in Aachen
(Selbsthilfegruppe [SHG] Nr. 239)

“Allen Kindern beide Eltern. Das Kindeswohl im Fokus. Unter dem Vereinsmotto "Allen Kindern beide Eltern" kümmert sich der Aachener Ableger des Bundesvereins in Frankfurt a.M. um rund 300 bunt gemischte Mitglieder, Väter Mütter, Stiefeltern und Großeltern aus Aachen und dem Umland.”


“Düsseldorfer-Tabelle führt zu Ärger und Streit in der Region - Trennungs-Eltern suchen daher Rat und Hilfe!”


Die Düsseldorfer-Tabelle [DT] wird wieder zu Beginn des Jahres durch das Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf veröffentlicht. Dies führt auch hier in der StädteRegion Aachen zu Ärger und Streit zwischen vielen Trennungseltern. Fachanwälten und den OLG’s dient die DT zur Bemessung der Gebühren die von diesen erhoben werden, wenn es um die Kinder und deren Kostendeckung bei dem betreuenden Elternteil geht. Auch die Fachanwälte für Familienrecht profitieren von der Anwendung der DT. Denn diese erhalten anteilig bemessen ihr Anwaltshonorar. “Ein Vater aus der Region berichtet uns, dass hier rund 11.000 € Streitwert durch die DT errechnet wurde.”, teilt uns Hartmut Wolters der Vereinsvorsitzende des Ortsverbandes Köln vom Väteraufbruch für Kinder e.V. mit. “Unumstritten sind Aufwendungen für Kost und Logis (also ‘Obhut, Hege und Pflege‘) für die ‘Trennungskinder‘ aufzubringen. Jedoch ist das Gericht nicht rechtlich an die Anwendung der DT gebunden. Es gibt Alternativen dazu, die aber jeweils eine für die Gerichte und Anwälte aufwendige Einzelfallbetrachtung erfordert - ‘Time is money!’.

Familiengerichtliche-Verfahren sind zu einem ‘Massengeschäft’ geworden, die es von den Gerichten und den Fachanwälten in kürzester Zeit zu bewältigen gilt. Hier sind Einzelfallbetrachtungen zeitaufwendig und daher unerwünscht. Massentaugliche Berechnungen und Erhebungen sind die Konsequenz”, meint ein Vater aus der Region, der anonym bleiben möchte. “Die wenigsten Eltern, die sich trennen, befassen sich mit dem Thema: ‘Unterhalt’ bevor sie sich trennen. Auch vertrauen sich die Eltern den Fachanwälten an, die dann ihr Honorar daran bemessen können, was ein Elternteil an Unterhalt leisten soll, obwohl dieser das vielleicht nachweislich nicht kann. Der vom abwesenden Elternteil vorherrschende Lebensstil wird zur Berechnung des Unterhaltes herangezogen. “Die Lebenssituation einer in München lebenden Mutter, wird zur Berechnung des Kindes, welches beim Vater in Aachen-Eilendorf lebt, zur Zahlung des Unterhalts bemessen. Dies ist ungerecht und diskriminierend”, sagt der betroffene Vater weiter. Er fordert daher die die Lokalpolitik auf: ”Ein Bewusstsein zu den Berechnungsalternativen zu schaffen und die DT nur zu dem Zweck der Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten anzuwenden”.

Alle drei zuständigen Oberlandesgerichte in Hamm, Düsseldorf und Köln geben unterschiedliche Leitlinien heraus. In Hamm mit der Vorbemerkung: ”Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar – das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit – und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

“Alternativen zur Düsseldorfer-Tabelle - Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte”

“Es erstaunt uns doch sehr, dass die wenigsten Eltern um diese Alternativen wissen. Das Rosenheimer-Modell oder die Auslegung des Sozialhilfesatzes und der Harz IV-Tabellensätze können ebenso einen Standard darstellen. “ führt Hartmut Wolters vom Ortsverband Köln, des Väteraufbruch für Kinder e.V. weiter aus.

Die verschiedenen Unterhalts-Interessensverbände und Vertreter der Fachanwälte für Familienrecht befürworten die DT, dies wirkt sich jedoch nachteilig für die Kinder in der Region aus. Die Eltern fordern daher die Lokalpolitik und die zuständigen Gerichte auf, hier Abhilfe zu schaffen. Die juristischen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] beinhalten die Rechte und Pflichten der Bürger und regelt das Leben von privat- und juristischen Personen untereinander. Hier ist zu lesen, dass einem Elternteil es zusteht, die Kosten des Kindes nicht überwiegend durch eine Kompensationszahlung (Barunterhalt bzw. Geldrente) auszugleichen, sondern dies auch in anderer Form zu gewähren ist. Hierunter fällt Kost und Logis oder sogenannter Naturalunterhalt in Form von Obhut, Hege und Pflege. “Eltern die sich entscheiden sich zu trennen, bedürfen keiner Vorgabe hinsichtlich der Kosten für die Kinder, denn zu Ehezeiten (bzw. auf Paarebene in eheähnlicher Lebensgemeinschaft) hat hier schon ein Kostenaufwand bestanden. Diesen gilt es trennungs-/scheidungsbedingt neu zu berechnen”, hören wir weiter von dem betroffenen Vater aus der Region. Dieser wohnt zehn Minuten fußläufig von der Mutter seiner Kinder entfernt und hat eine 60qm-große Wohnung, in der er und die Kinder leben. Diese temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet die Grundlage für die Berechnungen, die abseits der DT erfolgen müssen.

“Kindeswohlgefährdung per Gesetz“ – DT verhilft den Fachanwälten zur Berreicherung durch einen Rechtsstreit – entspricht das dem Wohl der Kinder?

Zur Ablösung der DT liefert das gleichnamige Buch [1] eine weitere Alternative: “Die YaPanBri-Tabelle”. “Die Anwendung dieser Berechnungen scheinen die tatsächlichen Kosten für die Kinder eher zu entsprechen”, hat der anonym bleibende Vater für sich festgestellt. Jedoch wird ihm mit dem sogenannten “Unterhaltvorschussgesetz [UhVorschG]” diese Alternative zur Berechnung verwehrt. “Eine weitere Diskriminierung“ wie er weiter dazu ausführt. „Die Persönlichkeitsrechte seiner Kinder und seine eigenen, werden daher mit der weiteren Anwendung der DT eingeschränkt.” fügt der Vorsitzende des Kölner Ortsverbandes des Väteraufbruch für Kinder e.V. Hartmut Wolters an. “Es besteht dringender Handlungsbedarf und der Veränderung. Es ist Zeit für eine Reform und Abschaffung der Streitwerttabelle - der Düsseldorfer-Tabelle - für die Berechnung des Kindesunterhalts“, fordert der Ortsverband Köln des VafK e.V. im Namen der Eltern in der Region.

Infokasten:

Stichwörter: Sorgerecht, Umgangsboykott, Eltern-Kind-Entfremdung, Ausgrenzung, Doppelresidenz/Wechselmodell, Trennungs-Eltern-Beratung

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Ort der Treffen: VHS Aachen Sandkaulbach 13 ,
52062 Aachen Raum A11

Turnus der Treffen : (neu ab 2019)
Jeden 4. Dienstag im Monat,
nicht in den Ferien

Zeitpunkt nächstes Treffen: Dienstag den 18.12.2018 um 20.15 Uhr

1. Ansprechpartner/-in: Pia van Buggenum-Sonnen
Adresse: Akis Aachen der VHS Aachen,
Peterstraße 21-25 , 52062 Aachen
Telefon: 0214-4792-240 oder 0241-49009
am besten erreichbar: Beratungstelefon Mo u. Do von 10- 12.30 und Mittwoch 15.30-18.30 Uhr Tel.: 0241-49009
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Literatur [1] „Kindeswohlgefährdung per Gesetz, Selbsthilfe und Lösungen“ (Yves-Jaques Yapi, Matthias Bräuer, Bobby Vander Pan) ein Familienratgeber ersch. im Wissenswerter Verlag