ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

„Pakt für den Rechtsstaat“ soll Familiengerichte stärken. Schuld an deren Misere sind aber vor allem veraltete Gesetze.

Der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. kritisiert den gestern vereinbarten „Pakt für den Rechtsstaat“ in Bezug auf das Familienrecht scharf. „Das Problem sind nicht zu wenige Richter, sondern zu viele Verfahren aufgrund eines völlig veralteten Familienrechts“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Deutschland sei im internationalen Vergleich ein familienrechtliches Entwicklungsland. Während in Deutschland „Alleinerziehend“ quasi per Gesetz vorgegeben ist, ist es im Ausland (z.B. Belgien, Frankreich, Tschechien, Schweden etc.) der Normalfall, dass ein Kind auch nach einer Trennung zwei Eltern hat. Es gibt dort deutlich weniger gerichtliche Auseinandersetzungen, die Eltern begegnen sich auf Augenhöhe und stehen sich nicht als Betreuer und Zahler feindschaftlich gegenüber. In Ländern wie beispielsweise Dänemark, Kalifornien, Schweden oder Australien werden Eltern qualifiziert beraten und unterstützt und die Richter verstehen sich häufig als Mediatoren und Moderatoren.

In Deutschland noch Utopie – Familienrecht kommt in der juristischen Ausbildung nahezu nicht vor, eine Qualifikation zum Familienrichter gibt es nicht. Eine qualifizierte Beratung von Eltern ist häufig eher Glückssache. Dabei hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates bereits 2015 in einer einstimmig angenommenen Resolution genau solche deeskalativen Veränderungen gefordert – die Cochemer Praxis sollte Leitprinzip in ganz Europa werden. Deutschland setzt  diese Resolution bis heute nicht um.

„Wir brauchen nicht noch mehr schlecht qualifizierte Richter, sondern Gesetze, die Streit verhindern. Und für die wenigen Fälle, wo es dann überhaupt noch einen Richter braucht, müssen diese hervorragend qualifiziert sein, um vor allem die Kinder zu schützen“ ergänzt Witt.

Der Verein setzt sich daher für eine grundlegende Reform des Familienrechts ein, welchem die Doppelresidenz (Wechselmodell) als Leitbild zugrunde liegt. Rund 14.000 Unterstützer konnten für dieses Anliegen bereits gewonnen werden, binnen weniger Stunden war es bereits die erfolgreichste Petition diesen Jahres, was zeigt, wie groß der Wunsch nach Veränderung bei den Menschen bereits ist. Noch bis zum 27.02.2019 kann beim Deutschen Bundestag die entsprechende Petition mit der Nummer 89358 mitgezeichnet werden. Weitere Informationen gibt es auch auf denSeiten des Bündnisses doppelresidenz.org, dem auch der Väteraufbruch für Kindere.V. angehört.

Link zur e-Petition des Deutschen Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_12/_22/Petition_89358.nc.html

Weitere Informationen: https://www.doppelresidenz.org/page/news/petition.php