ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Wie das SPD geführte Justizministerium verlautbart, soll der Mindestbarunterhalt zum 01.01.2021 trotz sinkender Reallöhne um 17 Euro steigen. Zugrunde legt das Ministerium den Existenzminimumbericht, der von deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeht.

Vergessen wird dann dabei wie üblich, dass dann auch der Selbstbehalt des Barunterhaltspflichtigen erhöht werden muss. Da dieses aber ohne jegliche demokratische Kontrolle über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle von einigen wenigen Richtern ausgewürfelt wird, dürfen sich Unterhaltsverpflichtete nicht wundern, wenn von der Kindergelderhöhung nichts bei ihnen ankommt und zusätzlich durch gestiegene Lebenshaltungskosten (insbesondere Lebensmittel und Mieten!) kaum noch Geld für den Umgang bleibt.

Im Gegenteil: trotz höherer Kosten insbesondere für Mieten (der umgangsverpflichtete Elternteil hat gemeinhin ein Kinderzimmer vorzuhalten und muss dass Kind auch ernähren usw.) wird die prekäre Lage noch verschärft.

Zudem kommt bei Kindern welche von Sozialleistungen abhängig sind kein zusätzlicher Cent an, da der Unterhalt mit diesen Leistungen verrechnet wird. Das dürfte für die meisten Kinder gelten, deren unterhaltszahlender Elternteil von einer Erhöhung des Selbstbehaltes abhängig ist. Allein die Situation dieser Kinder verschärft sich dadurch beim Umgang mit dem Unterhaltsverpflichteten, da dieser noch weniger Geld für sie zur Verfügung hat.

Besonders in die Röhre schauen Elternteile, welche versuchen ihre Arbeitszeit zu reduzieren um den anderen Elternteil bei der Betreuung zum Wohle der Kinder zu unterstützen. Die zahlen dann auch noch mehr und werden zum Teil auch noch zu fiktivem Unterhalt (also Geld was diese verdienen könnten, wenn sie die Kinder nicht mitbetreuen würden) verdonnert. Eine vor der letzten Bundestagswahl lauthals durch das Familienministerium angekündigte Reform wird – wie seit 30 Jahren üblich – "wegen Zeitmangel" verschoben (d.h. wird auch unter einer neuen Unions/SPD Regierung nicht kommen).

Bereits seit 2005 gibt es mehrere ministerielle Arbeitsgruppen die sich mit dem Thema beschäftigt haben. Rein rechnerisch also seit 15 Jahren. Die Vorschläge der Experten verpufften bisher aber größtenteils am politischen Unwillen klientelorientierter Politikerinnen, die sich an Euphemismen wie "Alleinerziehende" oder "Einelternfamilien" orientieren und das Interesse der Kinder genausowenig im Blick haben wie der entsprechende Lobbyverband, dem es lediglich um monetäre Vorteile seiner Mitglieder geht.

Das agieren der beiden SPD Ministerien ist aus Sicht von Trennungseltern nur als bewusste Arbeitsverweigerung zu bezeichnen, da man nicht gewillt ist den ausgehandelten Koalitionsvertrag umzusetzen und eine tatsächliche Reform des Familienrechtes auf den Weg zu bringen.

Achtung: sofern ein entsprechender Titel oder eine Jugendamtsurkunde vorliegt kann ggf. sofort vollstreckt werden, wenn zum 01.01.21 der geänderte Unterhalt nicht vollständig überwiesen wird! Es gibt auch Elternteile, die dann nicht höflicherweise erinnern.