ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

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Sorgerecht

Broschüre: Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht

Die neue Auflage enthält Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht und wurde um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt.

EGMR: Verurteilung, da Staat nicht alles gegen Entfremdung und für Herausgabe der Kinder unternahm

Hier eine Aktuelle Entscheidung des EGMR zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung. Die Staatlichen Institutionen hatten über Jahre nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um den entfremdeten Elternteil mit den Kindern zusammenzuführen. Interessant: der EGMR benennt ausdrücklich das Thema Entfremdung (Ablehnung eines Elternteils wird in Deutschland i.d.R. als Kindeswille missgedeutet).

Ihr wollt Reformvorschläge? - Bitte sehr!

Solche Vorschläge kann man bekommen, wenn man Sachverständige (sic!) befragt. Hier ist die perfekte Vorlage für die Entscheider in der Politik von

pastedGraphic.png in Special Consultative Status with ECOSOC vom Oktober 2019:

Zusammenstellung erforderlicher GESETZESÄNDERUNGEN im Bereich des Kinder- und Jugendrechts sowie der Kinder- und Jugendhilfe

Es fehlt der Mut zu echten Reformen im Familienrecht - Pressemitteilung

Berlin/Frankfurt, 31. Oktober 2019

Reformvorschläge zum Sorge- und Umgangsrecht aus der Expertengruppe des Justizministeriums greifen deutlich zu kurz. Statt einer Reform wäre es bestenfalls ein Reförmchen.

Steinzeitlich. So lässt sich der aktuelle Stand des über 100 Jahre alten Familienrechts bezeichnen. Nun gibt es Reformvorschläge1, die vom Bundesjustizministerium vorgestellt wurden. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als große Enttäuschung.

Arbeitsgruppe zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlicht Thesenpapier

Die zumeist psychologisch nicht weiter qualifizierten Expertinnen und Experten des BMJV haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will diese Thesen jetzt (keine Roadmap!) prüfen und auswerten. Problematisch sind insbesondere die Abwertung der leiblichen Elternschaft und die weiter vorangetriebene Einbeziehung des Kindes in Elternstreitigkeiten sowie die Uneindeutigkeit zur Einführung einer Mediationshilfe analog zur Prozesskostenhilfe.

Antrag der Grünen zur Fortbildung von Richtern und Verfahrensbeteiligten im Familienrecht

Am 25.09. beschäftigt sich der Rechtsausschuss auf Antrag der GRÜNEN mit dem Thema Richterfortbildung und familiengerichtliche Verfahren. Während die Bundesländer (z.B. Hamburg) z.T. hier bereits die Beschlüsse von 2016 umgesetzt haben, ist die Bundesregierung trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag untätig.

Haben die GRÜNEN die Problematik erfasst? Ganz klares Jain. Aber eine große Anerkennung gebührt ihnen für den Ansatz. Fort- und Weiterbildung ist einer der Knackpunkte damit Verfahren vor dem Familiengericht für Kinder gut ausgehen. Allerdings geht der Ansatz nicht weit genug, da die GRÜNEN das Problem der Gerichtsbarkeit und der beteiligten Professionen nicht erfasst haben.

KiMISS Projekt: Sponsoren für Web-App gesucht

Das KiMiss-Projekt der Universität Tübingen entwickelt eine frei verfügbare Web-App, mit welcher der Belastungsgrad von Kindern unter konfliktreicher Elterntrennung bestimmt werden kann. Die Entwicklungskosten für die Web-App sind derzeit nicht gedeckt, staatliche Förderung nicht in Sicht.

Update: inzwischen sind schon mehr als 1/3 der Entwicklungskosten gedeckt. Jetzt Spenden um die Fertigstellung zu bewirken!

Hamburg: Fortbildungspflicht für Familienrichter

Der Hamburger Senat legt der Bürgerschaft ein Gesetz zur verpflichtenden Richterfortbildung vor.

Zuvorgegangen war eine Initiative zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren und Forderungen der Enquete-Kommission Kinderschutz. Hamburgs Justiz war bereits in der Vergangenheit selbst aktiv und organisiert im Rahmen der Richterakademie Fortbildungen zu den Themen "Kindschaftsrecht in der familienrechtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen" sowie zum aktuellen Familienrecht.

Stiefelternrechte: Regierung will leiblichen Elternteil weiter aus der Nachtrennungsfamilie verdrängen

Laut einem Bericht der Welt am Sonntag prüft das SPD geführte Bundesjustizministerium - quasi als Abschlussgeschenk der scheidenden Ministerin Barley - die Rechte von Stiefelternteilen auszuweiten. Eine Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ würde derzeit Vorschläge zum Kindschaftsrecht erarbeiten. Im März 2019 hatte es einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht zur Stiefelternadoption gegeben, der die Diskriminierung nichtehelicher Familien betraf. Dem Gesetzgeber wurde zudem aufgegeben bis zum 31. März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Spanien: Recht der Kinder auf Betreuung durch Vater und Mutter ist eine Pflicht der Eltern.

In Spanien wird - anders als in Deutschland, wo es keine entsprechende Regelung im Gesetz gibt - immer häufiger die Doppelresidenz/Wechselmodell als Betreuungsarangement durch die Gerichte angeordnet. Ein Gericht in Cordoba, Andalusien hat bereits im Jahr 2018 auf Antrag der Mutter sogar angeordnet, dass ein zur umfangreichen Betreuung unwilliger Elternteil verpflichtet ist, erhebliche Betreuungsleistungen (hier: Doppelresidenz) zu übernehmen.

Jetzt Anmelden: Internationale Konferenz Gleichwertige und Gemeinsame Elterliche Verantwortung vom 23.05. bis 24.05. in Berlin

Der Botschafter der Tschechischen Republik in Deutschland in Kooperation mit der Kanzlei Rudolph in Koblenz lädt ein:

Resolution des Europarats Nr. 2079 vom 02.10.2015 - Was nun?

Download Einladung und Programm

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Der Beistand im familialen Verfahren (§12 FamFG)

Gesetzlich ist geregelt, dass jede Person sich im familialen Verfahren sowohl vor den Ämtern als auch vor Gericht (Ausnahme: alle Angelegenheiten, in denen eine Entscheidung mit Finanzen zu tun hat) durch einen Beistand begleiten lassen kann. RichterInnen suchen in Sachen Beistand nach §12 FamFG den Konsens unter den Beteiligten und fragen deshalb meist in der Runde nach, ob Einverständnis besteht. Das gibt eigentlich der §12 nicht her.

OLG Bamberg: Kooperationsfähigkeit der Eltern bei Wechselmodell/Doppelresidenz keine Tatbestandsvoraussetzung - ohne Antrag keine Entscheidung über Aufenthaltsbestimmungsrecht

Update
Jetzt auch als Volltext veröffentlicht (s.o.)

In einer Interessanten Entscheidung weist das OLG darauf hin, dass eine etwaige gestörte Elternkommunikation ein Wechselmodell/Doppelresidenz nicht von vornherein ausschließt. Kooperationsfähigkeit sei keine ausschließende Voraussetzung für die Praktizierung eines Wechselmodells. Vielmehr stehe das Kindeswohl und der als belastbar festgestellte Kindeswillen im Vordergrund.

Neues Beteiligungsformat für Betroffene von Kindschaftsverfahren

Marcus Weinberg: Den Bürgern zuhören

Bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe soll die Perspektive der Kinder und Eltern stärker berücksichtigt werden

Berlin, 21.02.2019 - Am heutigen Donnerstag wird der Antrag der Koalitionsfraktionen zur stärkeren Einbeziehung der Betroffenenperspektive in der Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit im Bundestag debattiert.

Kontakte zwischen Kind und Eltern als Voraussetzung der Ausübung elterlicher Sorge

Der Verletzung von Kontaktpflichten kommt vielgestaltige Bedeutung in familiengerichtlichen Verfahren unter dem Aspekt des Kindeswohls zu. Dabei ist davon auszugehen, dass viele Kinder in Deutschland leben, die keinen Kontakt zu einem für sie sorgeberechtigten Elternteil haben und daher unter dem Aspekt des Kindeswohls beispielsweise nur unzureichend vertreten werden. In FamRZ 2018, Heft 12, beschäftigt sich Prof. Dr. Birgit Hoffmann mit der gesetzlichen Fundierung und den Konsequenzen fehlender Kontakte zwischen Kind und Eltern.

OLG Oldenburg zur Vermögenssorge: Über alle Verfügungen, Kontoeinrichtungen sowie über den Geldfluss muss Auskunft erteilt werden

Verfügt ein Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge unberechtigt über das Sparvermögen des Kindes, steht in diesem Fall dem anderen Elternteil ein Auskunftsanspruch über den Verbleib des Geldes aufgrund der ebenfalls gemeinsamen Vermögenssorge gem. § 242 BGB zu.

Familienministerium will das Umgangsrecht getrennter Eltern neu regeln

Das Justizministerium schweigt sich weiterhin aus

In der Presse1 wird Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zitiert,
dass sie das Umgangsrecht getrennt lebender Eltern neu regeln will. Im Januar
bereits wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
bereits verurteilt2, dass die gesetzlichen Regelungen zum
Durchsetzung des Umgangs gegen die Menschenrechte verstoßen. Das zuständige
Justizministerium schweigt bisher zu diesem Thema.

SPD Bundesministerin Barley lehnt Wechselmodell als Regelfall ab

Die dem BMFSFJ vorstehende SPD Ministerin Barley spricht scheinbar mit gespaltener Zunge. Während Sie gegenüber einer Expertenrunde kürzlich in Berlin den Eindruck erweckte, die SPD würde eine Kehrtwende in der Familienpolitik vollziehen, ist Sie am Wochenende gegenüber der Saarbrücker Zeitung am deutlicher geworden. Laut Saarbrücker Zeitung lehne Barley die Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall ab, es gäbe - so die Ministerin - für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall.

Bei Barley scheinen die Expertenstimmen zum einen Ohr rein und zum andern wieder hinaus gegangen zu sein. Man will offensichtlich das Wahl-Klientel der sogenannten Alleinerziehenden nicht verschrecken und setzt aus politischen Gründen - ungeachtet auch dass die Mehrheit der Eltern sich ein anderes Modell wünscht - auf ein nachweislich schädliches Betreuungsmodell.

Bundesweite DEMO: Allen Kindern beide Eltern!

Jetzt schon spenden für die

Bundesweite DEMO:
Allen Kindern beide Eltern!

am 09.06.2018 von 13 bis 18 Uhr
Köln, Bahnhofsvorplatz

Workshop Reihe Strategie und Taktik der Verfahrensführung

Die Workshops der Reihe  „Strategie und Taktik der Verfahrensführung“  geben einen Einblick in die Themen und geben Anregungen zur Selbsthilfe.

Die Teilnehmer erarbeiten bestimmte Sachverhalte um die gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren besser zu beurteilen und darin zielsicherer agieren zu können.