ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

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Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

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Unterhalt

Giffey kündigte 2019 Reform des Unterhaltsrechts an. Passiert ist – nichts

Wir erinnern uns: dieses hatte die seinerzeitige SPD-Ministerin Barley bereits vor der letzten Wahl angekündigt. Passiert ist bis dato – nichts. So bleibt auch Giffey vor allem eine Ankündigungsministerin.

Unterhalt steigt ohne Anpassung des Selbstbehaltes – Reform des Unterhaltsrechtes vergessen

Wie das SPD geführte Justizministerium verlautbart, soll der Mindestbarunterhalt zum 01.01.2021 trotz sinkender Reallöhne um 17 Euro steigen. Zugrunde legt das Ministerium den Existenzminimumbericht, der von deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeht.

Vergessen wird dann dabei wie üblich, dass dann auch der Selbstbehalt des Barunterhaltspflichtigen erhöht werden muss. Da dieses aber ohne jegliche demokratische Kontrolle über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle von einigen wenigen Richtern ausgewürfelt wird, dürfen sich Unterhaltsverpflichtete nicht wundern, wenn von der Kindergelderhöhung nichts bei ihnen ankommt und zusätzlich durch gestiegene Lebenshaltungskosten (insbesondere Lebensmittel und Mieten!) kaum noch Geld für den Umgang bleibt.

"Bundesforum Männer" bezieht Position im Kindschaftsrecht

Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Das "Bundesforum Männer" bezieht nicht nur deutlich Position in einem Bereich, der für unseren Verein interessant ist, sondern tut dies auch noch weitestgehend in unserem Sinne! 

Kindergeld steigt zum 01.01.2021 um 15 Euro

Statt endlich eine angemessene Kindergrundsicherung einzuführen, gibt es zum 01. Januar 2021 nach Willen der CDU/SPD Bundesregierung ein Almosen von 15 Euro Kindergeld mehr pro Kind. Mehr profitieren werden wohl Besserverdienende, da sich der Kinderfreibetrag ebenfalls erhöht.

Kinderbonus: Stimmungmache in der Presse für Elternstreit

Die RP betätigt Sie sich momentan als Sprachrohr eines Lobbyverbandes, dessen Repräsentantinnen sich in der Vergangenheit damit hervorgetan haben, Seminare zur Väterentsorgung für Frauen anzubieten. Es wird bemängelt, dass der Kinderbonus nicht zu 100% an sogenannte Alleinerziehende geht. Die RP macht in ihrem Beitrag Stimmung, damit sich Eltern um den Kinderbonus der Bundesregierung streiten sollen.

Corona Konjunkturpaket: Blendgranate – Keine Entlastung für Unterhaltszahler

Update: Kinderbonus kann doch vom Unterhalt abgezogen werden.

Unterhaltszahlende Eltern gehen mal wieder leer aus. Während die Presse allerorten titelt, dass Familien entlastet werden und im Fokus des Konjunkturpaketes stehen (von 130 Mrd € sind lediglich 4,3 Mrd für den Kinderbonus veranschlagt, also gerade mal ca. 3%) bleiben Unterhaltsverpflichtete weiter in der Falle. Trotz einbrechender Einkommen soll unvermindert voll versteuerter Unterhalt gezahlt werden.

Unterhalt und Corona: nicht von Bundesministerium und Jugendamt verunsichern lassen

Wie wir kürzlich vermerkt hatten, ist die Ansicht weit verbreitet, dass Unterhaltspflichtige auch in der Krise trotz mangelndem Einkommens vollen Unterhalt zahlen müssen. So scheinen z.B. Jugendämter betroffenen Unterhaltszahlern nur Stundungen anbieten zu wollen. Das Bundesministerium verbreitet gar, dass Unterhaltszahler am Existenzminimum vorausschauend Rücklagen hätten bilden können (LOL).

Keine Private Krankenversicherung des Kindes, wenn gesetzliche Mitversicherung möglich. Lebensstellung des Kindes ist dynamisch

Das Kind war privat versichert, der Unterhaltspflichtige Elternteil wechselte jedoch später in die gesetzliche Krankenversicherung und bot für das Kind die Mitversicherung an (§ 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Corona und das Modell Einelternfamilie – Linke brillieren mit eingleisigem Denken

Die Linke versucht derzeit die Coronakrise auszunutzen um sich bei sogenannten "Alleinerziehenden" weiter zu profilieren. Auch im Familienministerium kommt man anscheinend nicht auf naheliegende Lösungen um in der derzeitigen Lage die Betreuung von Kindern geschiedener Eltern zu gewährleisten. So werden nach wie vor Forderungen nach besonderen staatlichen Hilfen laut, wo eigentlich normale Familien schnell eine Lösung parat haben. Naturgemäß bekommen wir mehr von den Fällen mit, in denen "Corona" zum Umgangsboykott benutzt wird. Es gibt aber auch die Fälle, wo jahrelanger Widerstand gegen eine Mehrbetreuung plötzlich aufgegeben wird, und um Mehrbetreuung bis hin zum Wechselmodell durch den "Nichterziehenden" Elternteil gebeten wird. Auch Kinder von Alleinerziehenden haben tatsächlich regelmäßig einen 2. Elternteil, der die Kinder ebenfalls betreuen kann. Wo sind die staatlichen Hilfen (oder auch nur Forderungen danach) Eltern auf diesem Weg zu unterstützen? 

BMFSJF zu Corona: Unterhalt muss auch gezahlt werden wenn kein Geld da ist. Wie soll das gehen?

Einem Beitrag des DLF zufolge hat sich das Familienministerium zum Thema Unterhalt und Coronakrise geäussert. Das BMFSJF habe auf Nachfrage so Stellung bezogen:

"Für schlechtere Zeiten müsse der unterhaltspflichtige Elternteil Rücklagen bilden und diese nun verbrauchen. Möglich sei auch eine Ratenzahlung – und die festgelegte Summe vom Jugendamt prüfen zu lassen."

Buchtipp: Praxisratgeber Wechselmodell. Wie Getrennterziehen im Alltag funktioniert

Wechselmodell (D), Doppelresidenz (A), Alternierender Obhut (CH) nennt man ein Konzept des Getrennterziehens nach Trennung/Scheidung, bei dem beide Eltern ihre Kinder ungefähr zu gleichen Teilen abwechselnd betreuen und so im Alltag des Kindes weiterhin eine tragende Rolle spielen. Statt Aufteilung in einen Alleinerziehenden und einen Besuchselternteil, bleiben Mutter und Vater gleichberechtigt und -verpflichtet in ihrer elterlichen Verantwortung und somit den Kindern als enge Bezugspersonen erhalten. Von diesem Betreuungsmodell können Kinder, Mütter und Väter profitieren. 

Statt Workshop: EfKiR Online Vortrag Umgang und Unterhalt in Zeiten der Corona-Krise mit Workshopleiter Manfred Herrmann

Die Corona-Pandemie macht auch vor Trennungselternteilen und efkir nicht
halt. In den vergangenen Tagen haben wir Anfragen von verzweifelten
Elternteilen erhalten, deren Kindern der Umgang mit ihnen mit dem Grund
verweigert wurde, dass diese vor Infektionen geschützt werden müssen.

Jetzt Anmelden: Workshops Familienrecht im ersten Quartal

Seit kurzem sind wieder unsere beliebten Workshops zum Thema Familienrecht online buchbar.

Ziel der Workshops ist dem Betroffenen Laien Einblick in das komplexe System Familiengericht zu geben. Durch konkrete Fallbeispiele und jeweiligen Bezug auf aktuellste Rechtsprechung erlangen die Workshopteilnehmer/innen die Kompetenz, die eigenen und die Rechte ihrer Kinder vor Gericht durchzusetzen.

KG Berlin: Dem Kind muss angemessene Kleidung für den Umgang mitgegeben werden – Ordnungsgeld verhängt

Beim Modell einer zahlt, der andere betreut muss dem Kind angemessene Kleidung zur Wahrnehmung des Umgangs mitgegeben werden. Hilfreich ist dabei auch eine gerichtliche, möglichst detailierte Umgangsregelung.

Düsseldorfer Tabelle: Ab 01.01.2020 neue Bedarfssätze und erhöhter Selbstbehalt

Gute Nachricht für getrennt lebende Eltern: Ab dem 1. Januar steigt erstmals seit 2015 der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle. Nun bleiben dem Unterhaltsverpflichteten laut Tabelle bis zu 1.160,00 Euro. 80 Euro mehr, mit denen man dann vielleicht sogar seinen Kindern mal einen Ausflug oder Spielzeug gönnen kann, sofern diese längst überfällige Erhöhung nicht schon längst von gestiegenen Kosten (Miete!) aufgefressen wurde.

SPD beschließt Grundsicherung für Kinder – kein großer Wurf

Hat die SPD dazugelernt? Ganz klares jain! Die SPD beschloss auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende einstimmig die von vielen Verbänden schon lange geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Sozialleistungen bündeln bzw. ersetzen. So soll u.a. das Kindergeld und das Teilhabepaket wegfallen. Die SPD stellt sich für jedes Kind 250 Euro vor, mit Zuschlägen für Geringverdiener. So kommen Kinder dann auf bis zu 478 Euro.

Familienrechtsreform – FDP hakt nach: Warum werden vom Justizministerium keine Sachkundigen Experten berufen?

UPDATE: Jetzt mit Antwort der Bundesregierung. Das Bundesjustizministerium hat Ende Oktober die Empfehlung der von ihm eingesetzten Expertenkommission veröffentlicht. Das ist erstens kein großer Wurf geworden und zweitens sogar teilweise ein Rückschritt, da die Streitbewirtschaftung nur weiter zementiert wurde. Auffällig war, dass durch die Ministerin lediglich Juristen in die Kommission berufen wurden. Fachleute aus dem Bereich der Kinderpsychologie wurden nicht involviert. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass lediglich rechtssystematische und nicht kindeswohlorientierte Vorschläge erarbeitet wurden.

Ihr wollt Reformvorschläge? - Bitte sehr!

Solche Vorschläge kann man bekommen, wenn man Sachverständige (sic!) befragt. Hier ist die perfekte Vorlage für die Entscheider in der Politik von

pastedGraphic.png in Special Consultative Status with ECOSOC vom Oktober 2019:

Zusammenstellung erforderlicher GESETZESÄNDERUNGEN im Bereich des Kinder- und Jugendrechts sowie der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesregierung verschleppt Unterhaltsreform

Trotz vollmundiger Ankündigungen durch die seinerzeitige Justiz bzw. Familienministerin Barley und die noch Familienministerin Giffey kommt die notwendige Unterhaltsreform nicht aus den Startlöchern. Obwohl die Expertenkommission des Ministeriums bereits 2017 abschließend getagt hatte und Vorschläge unterbreitete, können die Ministerien keinen Zeitrahmen für die Umsetzung nennen. Ein Armutszeugnis der Familienpolitik in Deutschland, in der Verantwortung die SPD geführten Ministerien unter Giffey und Lambrecht. Letztere hält es bis dato nicht einmal für notwendig sich zum Thema zu äussern.

Keine VKH für Kind, wenn betreuender Elternteil Leistungsfähig ist

Das OLG Brandenburg entschied, dass ein minderjähriges Kind einen Verfahrenskostenvorschussanspruch gegen seinen betreuenden Elternteil hat. Auch der betreuende Elternteil habe gemäß § 1360a Abs. 4 BGB eine besondere Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.