02. Dezember 2019
Am 03.12.2009, heute vor zehn Jahren, erstreitet Herr Zaunegger aus Köln die erfolgreiche Menschenrechtsbeschwerde Nummer 12 seit der "großen Kindschaftsrechtsreform" von 1998. Inzwischen sind es mindestens 22. In der Folge revidiert das Bundesverfassungsgericht sein eigenes erst 6 Jahre altes Urteil und schafft erstmals einen Rechtsweg für nichteheliche Väter, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten.
Es bleibt viel zu tun, aber heute ist ein Feiertag.