ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Aktivitäten

Workshop V - Bestimmung der Unterhaltshöhe - Vollstreckung

Sonntag, 30. Juni 2019 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik der Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In sechs eintägigen und zwei zweitägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familienrechts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht.

Thema: Bestimmung der Unterhaltshöhe - Vollstreckung

Es zeigt sich immer wieder: Wer in die Fänge des praktizierten deutschen Familienunrechts kommt, steht diesem hilflos gegenüber. Das muss nicht so sein. Man muss nur den Willen haben, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner eigenen Interessen, und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eigenen Hände zu nehmen. Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu können, muss man sich mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit dem sog. Verfahrenrecht des (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens und dem Prozeßrecht des gerichtlichen Verfahrens. In diesen Workshops sollen diese „Spielregeln“, und vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, um den jeweils betroffenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst aktiver „Mitspieler“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, und nicht zum bloßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.

 

Workshop V - Unterhalt und Vollstreckung
Strategie und Taktik der Verfahrensführung
Bestimmung der Unterhaltshöhe - Vollstreckung

Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden, vor allem wenn MANN Vater ist. Meist macht MANN/Vater ja den ersten großen Fehler, daß er sich vom eigenen Kinde trennen läßt, sei es, daß er – um des lieben Friedens Willen – auszieht, sei es, daß er zuläßt, daß die Mutter das Kind mitnimmt. Und dann kommt postwendend – sei es vom Anwalt der Mutter, sei es vom Jugendamt, oder der Unterhaltsvorschußkasse sowie vom JobCenter – ein Schreiben, mit welchem MANN aufgefordert wird, für das Kind (und ggf. auch für die Mutter) Barunterhalt in Höhe von xxx,yy Euro/Monat zu zahlen, oder aber „umfassende Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse“ zu erteilen, um sodann auf dieser Grundlage die Höhe der geforderten Barunterhaltsleistung zu bestimmen. Oftmals wird auch in solchen Schreiben der Hinweis nicht vergessen, MANN werde umgehend auf die Unterhaltszahlung verklagt, wenn er nicht folgsam die erhobenen Forderungen erfülle.

Die Erfahrung zeigt, daß MANN sich von solchen Schreiben oftmals einschüchtern läßt, und im vorauseilenden Gehorsam sofort zahlt, oder seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sofort umfassend offenlegt, und dann über die Ungerechtigkeit der Welt klagt.
Die Erfahrung zeigt auch, daß MANN, würde er ein solches Schreiben von einem Dritten, bzw. von einem Rechtsanwalt im Namen eines Dritten bekommen, also ein Dritter MANN auffordert, einen Geldbetrag von xxx,yy Euro zu zahlen, würde MANN erst einmal prüfen, ob dieser Dritte überhaupt Anspruch auf eine Geldzahlung hat, und wenn ja, ob er tatsächlich Anspruch auf Zahlung von xxx,yy Euro hat. Würde MANN von einem Dritten aufgefordert, umfassend Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, würde MANN diesen Dritten den Vogel zeigen.

Warum wahrt MANN bei Forderungen eines Dritten seine eigenen Interessen, und warum unterläßt er dieses, wenn in der Trennungssituation FRAU, oder für diese ein Rechtsanwalt, oder eine Behörde – insbesondere unter dem Etikett „Kindesunterhalt“ – Geldzahlungen und/oder Auskunftserteilung fordert?

Die Antwort ist einfach: MANN hat Angst, weil MANN unwissend ist bzgl. der Berechtigung dieser Forderungen, sowie deren Voraussetzungen.

In diesem Workshop sollen die Rechtsgrundlagen geklärt werden, wann wer
- welche Auskunftsansprüche gegen MANN hat, und
- ob, und wenn ja, wieviel Geldzahlung für welchen Zeitraum von MANN fordern kann.

Es wird an Fallbeispielen erarbeitet, wann wer überhaupt einen Auskunftsanspruch, und ggf. auch einen Anspruch auf Geldzahlung unter dem Etikett „Unterhalt“ gegen MANN hat.
Bzgl. der Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wird erarbeitet, auf welche Auskünfte sich MANN beschränken kann, und welche – tatsächlich nicht geforderten – Auskünfte MANN sinnvollerweise zusätzlich erteilen sollte.
Bzgl. des erhobenen Anspruchs auf Geldzahlungen wird erarbeitet, wie MANN die ggf. tatsächlich nach dem Gesetz geschuldete Höhe des Barunterhalts bestimmt.
In den Fallbeispielen werden auch die Fragen mitbearbeitet,

- Was darf der andere Elternteil, und was nicht?
- Was darf das eigene Kind, und was nicht?
- Was darf der gegnerische Rechtsanwalt, was der eigene, und was nicht?
- Wann darf die Beistandschaft des Jugendamts tätig werden; was darf sie, und was nicht?
- Wann darf die Unterhaltsvorschußkasse tätig werden, was darf sie, und was nicht?
- Wann darf das JobCenter/Sozialamt tätig werden, was darf es, und was nicht?
- Wann kann man sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen wehren, und wie wehrt man sich gegen diese?

 

Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt. Alle Teilnehmer sollen sich das Buch "Familienrecht" (ISBN 978-3-423-05577-2) in aktueller Fassung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.

Kostenbeitrag

Tagespauschale 130 Euro, für zweitägige Seminare 2x 130 Euro inkl. umfangreiche Teilnehmermaterialien, Frühstück, Mittagessen, Getränken, Kaffee und Kuchen.
Ermäßigte Teilnahmegebühr für Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder e.V., Eltern für Kinder im Revier e.V. und von coworking4you: 65 Euro Tagespauschale.
Die Teilnehmerzahl ist auf je 25 Personen begrenzt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldungen nach Zahlungseingang berücksichtigt. Nach Ihrer Anmeldung gilt Ihre Teilnahme erst mit Überweisung des Kostenbeitrags als von uns verbindlich gebucht und reserviert.

Überweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:
VafK Köln e.V.
Sparkasse KölnBonn
BIC COLSDE33
IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60


Workshopreihe "Strategie und Taktik der Verfahrensführung"

Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen Angelegenheiten. Nach intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen aller Workshops, sowie der intensiven Nachbearbeitung anhand der Teilnehmermaterialien sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:

Was ist mein Problem?
- Vollendete Tatsachen geschaffen durch den anderen
- In-Besitznahme des Kindes zum Zwecke der Erlangung von Geld
- Wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Elternteilen
- das Jugendamt als Beistand des Kindes
- Verfahrenskostenhilfe

Was ist mein Ziel?
- Übernahme der Elternteilverantwortung durch (Mit-)Übernahme von Betreuung und Erziehung des Kindes
- Abwehr von ungerechtfertigten Geldforderungen
- Abwehr des eigenen wirtschaftlichen Ruins

Welche formalen und inhaltlichen Anforderungen sind an eine Betreuungs- und Unterhaltsregelung zu stellen?
Wie ist die Ausgangssituation einzuschätzen?
Mit welchem Verlauf muß ich rechnen?
Welche Schritte kann und sollte ich ergreifen?
Welche Schritte können im Vorfeld eines Verfahrens die Ausgangssituation optimieren?
Wie ist die Gesetzeslage?
Was ist bereits in einem frühen Stadium zu beachten, um mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR) die Kinder- und Elternteilrechte durchsetzen zu können?
Welche Beteiligten sind involviert, und welche Aufgaben, Einstellungen, Rechte und Pflichten, haben diese Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständiger, Rechtsanwalt, Richter)?
Wann liegt Rechtsverweigerung und Rechtsbeugung eines Gerichts vor?
Mit welchem Fehlverhalten der Beteiligten ist zu rechnen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Welche Risiken, und welche Chancen ergeben sich, wenn die Gegenseite auf Konflikt schaltet?
Welche Risiken und Gefahren muß man kennen, abwägen und abwehren können?
Welcher Rechtsanwalt paßt zu mir und zu der Konstellation? Wie können Rechtsanwalt und Mandant optimal zusammen arbeiten und sich optimal ergänzen?
Wie ist der Weg durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), und bis zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR / EGMR)?

 
 

Registrations are now closed