Kinder verdienen die volle Zuwendung durch beide Eltern und haben durch einvernehmliche Zeugung und Empfängnis das Grundrecht von ihren leiblichen Eltern erzogen zu werden. Kinder brauchen Vater und Mutter für ein gesundes Heranwachsen.
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Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wurde 1989 als gemeinnütziger Bundesverein gegründet. Dieser ist mit fast 3000 Mitgliedern im gesamten Bundesgebiet vertreten.
OLG Brandenburg Beschl. v. 20.05.2010 - 10 UF 46/09 Kindeswille entspricht nicht immer Kindeswohl
Vorliegend maß das Gericht der vom Sohn geäußerten Ablehnung kein entscheidungserhebliches Gewicht zu. Zwar habe der fast 15-Jährige wiederholt geäußert, nicht beim Vater übernachten zu wollen. Hierbei gebe er aber, auch nach Ansicht des Sachverständigen, vor allem die mütterliche Haltung wieder.
Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründet einen Anspruch des einzelnen Bürgers auf effektiven Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, der gebietet, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden.