Elterninfos
Seit einiger Zeit wird von Lobbygruppen in der Öffentlichkeit versucht, den Gewaltbegriff im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren unter Missbrauch der Istanbul-Konvention einseitig geschlechtsbezogen auszulegen. Dabei wird gleichzeitig versucht darzustellen, dass der Begriff Eltern-Kind-Entfremdung von (natürlich gewalttätigen) Vätern dazu benutzt wird, um mit Hilfe von willfährigen Gerichten Müttern die Kinder zu entziehen. Eine aktuelle Studie weist dieses transparent und replizierbar zurück.
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 02.10.2023 - 10 WF 162/23 -
Wird der Umgang kurzfristig verhindert, indem der Elternteil bei dem sich das Kind überwiegend aufhällt ohne Einverständnis des anderen Elternteil in Urlaub fährt, liegt ein Verstoß gegen die gerichtliche Umgangsregelung vor.
Jugendamt und Verfahrenspfleger hatten darauf hingewiesen, dass die Mutter das Kind beeinflusste und den Umgang ablehnte. Trotzdem hatte das OLG den Umgang ohne weitere Anhörung des Kindes und ohne ein von den Fachprofessionen gefordertes Gutachten für Monate ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20) hatte daran nichts beanstandet. Die Bundesregierung beantragte die Abweisung der Klage.
Der efkir hat eine recht umfangreiche Dokumentation der Tagung am 16.09.23 veröffentlicht. U.a. mit den Vorträgen von Dr. Rücker und Dr. Serafin.
Eine neue Studie zeigt auf, wie ungünstige soziale Rahmenbedingungen das Aufwachsen von Kindern beeinflussen. Obwohl seit längerem bekannt ist, dass Kinder aus Trennungsfamilien ein bis zu doppelt erhöhtes Risiko haben Deliquent zu werden oder im Lebensverlauf psychologische und andere Gesundheitsprobleme zu entwickeln, geht die vorliegende Studie nicht darauf ein.
Eine in Straf- und Familiensachen tätige Richterin des AG Lüdenscheid wurde nun in mehreren Fällen der strafbewehrten Rechtsbeugung überführt und verurteilt. Der BGH hob allerdings das vom LG Hagen verhängte Strafmaß auf, da bei den betreffenden Familiensachen die Rechtsbeugung lediglich durch Unterlassen erfolgte. Die Richterin verbrachte Akten in ihren privaten Keller damit sie diese nicht bearbeiten musste.
Der Mutter war u.a. das Sorgerecht entzogen worden und war wiederholt nicht bereit das Kind herauszugeben. Das OLG stellte u.a. fest, dass "Ein Fall mangelnder Erziehungseignung [vorläge], wenn ein Elternteil zum wiederholten Male das Kind [...] bewusst und gezielt einer Vollstreckungsmaßnahme aussetzt." Bei "hartnäckiger und nachhaltiger Weigerung [könne] unmittelbar auf Ordnungshaft erkannt werden."
Getrennt lebende Leistungsbezieher, die ihr Umgangsrecht ausüben wollen, haben Mehrbedarfsansprüche. Jan Heinemann erläutert auf der Website gegen-hartz.de, wann und warum ein Mehrbedarf ansteht und welche Kosten beim Jobcenter eingereicht werden können.
Wissenschaftler*innen kommen zu dem Ergebnis, dass Kinder und Jugendliche im Alter zwischen drei bis sechzehn Jahren ein erhöhtes Risiko besitzen psychische Störungen als Folge emotionaler Misshandlung zu entwickeln. Während sich bei Kindern diese Folgen eher im Verhalten zeigen, reagieren Jugendliche häufig indem sie Ängste und Depressionen entwickeln.
Der Antragsteller begehrte die Herausgabe der ihm allein gehörenden Wohnung. Die Antragsgegnerin war der Meinung, es wäre eine unbillige Härte wenn sie mit den Kindern aus der Wohnung ziehen müsste. Der Auszug würde den Kindern ihr soziales Umfeld nehmen und so das Kindeswohl gefärden.