Elterninfos
Wir raten dazu Kosten für Umgangs- und ggf. auch Sorgerechtsverfahren bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Bei zu erwartendem, ablehnendem Bescheid des Finanzamtes muß dann Widerspruch eingelegt werden. Christian Weber berichtet dazu unter genaueres
Im Gegensatz zur weiterhin grundrechtswidrigen Situation in Deutschland, ist im überwiegenden Teil des europäischen Auslandes der Vater automatisch Träger des gemeinsamen Sorgerechtes. Es bedarf dort also keines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens damit der Vater Entscheidungen für das Kind treffen kann. Wegen des Haager Übereinkommens, welches auch in Deutschland gilt, müssen, sofern die Sorgeberechtigung (Geburt des Kindes) im Ausland erworben wurde, diese Regelungen auch hier gelten.
Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder in der Doppelresidenz und beziehen HARTZ IV-Leistungen, dann steht beiden der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehung zu. Außerdem haben beide einen Anspruch auf einen angemessenen, größeren Wohnraum. Die Unterkunftskosten sind in beiden Haushalten "nach Köpfen" zu berechnen, da bei genau hälftiger Betreuung kein eindeutiger Lebensmittelpunkt feststellbar sei.
Die neue Auflage enthält Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht und wurde um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt.
Hier eine Aktuelle Entscheidung des EGMR zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung. Die Staatlichen Institutionen hatten über Jahre nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um den entfremdeten Elternteil mit den Kindern zusammenzuführen. Interessant: der EGMR benennt ausdrücklich das Thema Entfremdung (Ablehnung eines Elternteils wird in Deutschland i.d.R. als Kindeswille missgedeutet).
Ein Angebot von Väter in Köln e.V.
Ist deine Partnerschaft in die Brüche gegangen und die Konflikte mit deiner Ex-Partnerin nehmen überhand? Hast du den Eindruck, Jugendamt und Familiengericht verstehen dich nicht und du hast Sorge, dass du dein Kind kaum noch siehst? Willst du wissen, wie du mit deiner Ohnmacht und Wut umgehen kannst, um mit neuer Kraft und neuen Ideen deine Elternschaft trotz Trennung zu leben?
Ein interessanter Artikel (en) von Ruth A. S. Nichols wie man gegen Entfremdung durch den anderen Elternteil vorgeht indem man auf die Gefühle des Kindes eingeht.
Häufig wird man – falls man noch Umgang mit seinem Kind hat – damit konfrontiert, dass einem aus Kindermund Lügen und Schmähungen des Expartners/der Expartnerin entgegenschlagen. Es ist dann äusserst schwierig darauf adäquat zu antworten.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FamFG) wird im Jahr 2019 zehn Jahre alt. Das FamFG sollte das familiengerichtliche Verfahren grundsätzlich neu ordnen und den praktischen Bedürfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden. Insbesondere Lesenswert für Fachkräfte und betroffene Eltern der Artikel von Dr. Marc Serafin, Leiter des Jugendamtes der Stadt St. Augustin auf Seite 21: WENN KINDER BEI ELTERLICHER TRENNUNG DEN KONTAKT ABLEHNEN.
Gutachten sind nicht nur sehr häufig schlecht, auch die Kosten dafür sind nicht selten überzogen. Gemeinhin werden Kostenrechnungen trotzdem nicht durch die Gerichte überprüft, zumal das Geld ja zumindest teilweise aus der Staatskasse kommt. Das OLG Brandenburg stellte nun auf Antrag des Bezirksrevisors und der Betroffenen fest, dass Kosten in umfangreichen Umgangsverfahren regelmäßig 9.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Wird dieser Betrag überschritten, müssen Gericht und Beteiligte vorab zustimmen.
Zuweilen sind Gerichtsbeschlüsse extrem Rechtsfehlerhaft. So erließ ein Amtsgericht, welches zudem örtlich nicht zuständig war, einen letztlich nichtigen Beschluss, in dem das örtlich ebenfalls nicht zuständige Jugendamt zur Vollstreckung einer Inobhutnahme ermächtigt wurde. Nach FamFG ist aber lediglich ein Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung ermächtigt. Dieses störte offenbar weder Jugendamt noch die von diesem herbeigezogene Polizei, welche - obwohl der Beschluss rechtsfehlerhaft war - grundrechtswidrig einschritt.