Elterninfos
Im US-Amerikanischen Raum wird das Modell von Gerichten als valides Modell zur Abgrenzung zwischen (induzierter) Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation), bei der die Ablehnung eines Elternteils vorwiegend auf die Handlungen des anderen Elternteils zurückzuführen sind und anderem, ablehnenden Verhalten, bei dem die Ablehnung des Kindes auf das Verhalten des abgelehnten Elternteils und objektivierbare Umstände zurückzuführen ist (Estrangement), genutzt.
Heute erhielten wir einen Beschluß des OLG Hamm, welcher das, was über die Workshops veröffentlicht wird, ausdrücklich für berechtigt, nachvollziehbar und vor allem Verfassungskonform bewertet. Ist doch nett, nicht wahr?
Aber lest selbst.
Seit etwa einem Jahr gibt es die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM).
Franzjörg Krieg berichtet von einem denkwürdigen Verfahren in Hessen, bei dem das der Doppelresidenz nicht aufgeschlossene OLG Frankfurt (vgl. dessen Argumentation) nicht umhin kam, die vorinstanzlichen Regelung des AG Fürth zugunsten einer paritätischen Betreuung des Kindes zu bestätigen.
Hierzulande undenkbar, aber im Europäischen Ausland möglich: der Oberste Gerichtshof in Dänemark hat im Falle eines Kindes dass von seiner Mutter psychisch missbraucht und dem Vater entfremdet wurde entschieden, dass das Kind beim Vater leben soll.
Das Väteraufbruch-Urgestein Franzjörg Krieg veröffentlicht regelmäßig eine Statistik aus der Selbsthilfearbeit in Karlsruhe. Diese ist insofern interessant, als dass diese zwar nur einen kleinen Ausschnitt einer lokalen Selbsthilfegruppe darstellt, sich aber mit den auch in Köln und bundesweit gemachten Erfahrungen deckt.
Dieser erste Ratgeber zum Thema soll Männern in Regenbogenkonstellationen helfen, ihre Vaterschaft zu planen und positiv zu (er)leben. Die Texte erzählen von allen Aspekten von Vaterschaft, den Planungen, der Zeugung, der Schwangerschaft, Geburt, vom Umgang mit eigenen Kindern, dem Umgang mit den Müttern, was das alles für die Partnerschaft oder das Singledasein bedeutet, und welche rechtlichen Aspekte eine Regenbogenfamilie bestimmen.
Statt endlich eine angemessene Kindergrundsicherung einzuführen, gibt es zum 01. Januar 2021 nach Willen der CDU/SPD Bundesregierung ein Almosen von 15 Euro Kindergeld mehr pro Kind. Mehr profitieren werden wohl Besserverdienende, da sich der Kinderfreibetrag ebenfalls erhöht.
Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil darf ohne rechtfertigende Änderungsentscheidung des Familiengerichts nicht unter Hinweis auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus verweigert werden. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Der Verein Eltern für Kinder im Revier hat kürzlich seine Musterumgangsregelung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.