Elterninfos
Laut einer Studie (DEGS1) zufolge sind 1,2 % der befragten Frauen sowie 0,9 % der befragten Männer in den vergangenen zwölf Monaten Opfer physischer Partnerschaftsgewalt geworden. Einer anderen Studie zufolge sind sowohl jede 4. Frau als auch jeder 4. Mann bereits Opfer von Partnerschaftlichen Gewalt geworden. Trotzdem Partnerschaftliche Gewalt gegen Frauen große öffentliche Aufmerksamkeit bekommt und gut erforscht ist, fehlt es an entsprechender Aufmerksamkeit und Hilfsangeboten für Männer.
Das Berufungsgericht in London hat bereits im April für ein Kind einen Aufenthaltswechsel zum Vater angeordnet, weil die Mutter Entfremdung betrieben hat, was das Gericht als psychischen Missbrauch an dem Kind wertete.
Die Studie basiert auf über 1.500 Antworten von getrenntlebender Eltern und spiegelt auch die hierzulande gemachten Erfahrungen eindrücklich wider.
Gerichte meinen zuweilen über Beweisanträge – wie in diesem Fall Anhörung des Gutachters – hinweggehen zu können. Der BGH stellte erneut klar, dass die Anhörung des Gutachters keine Ermessensentscheidung des Gerichtes ist, sondern (falls dieses von einer Partei beantragt wurde) Teil des Grundrechtes auf rechtliches Gehör aus Art.103 Abs. 1 GG ist. Dabei ist insbesondere unerheblich, ob das Gericht selbst Zweifel an einem vorliegenden Gutachten hat.
Update: Kinderbonus kann doch vom Unterhalt abgezogen werden.
Unterhaltszahlende Eltern gehen mal wieder leer aus. Während die Presse allerorten titelt, dass Familien entlastet werden und im Fokus des Konjunkturpaketes stehen (von 130 Mrd € sind lediglich 4,3 Mrd für den Kinderbonus veranschlagt, also gerade mal ca. 3%) bleiben Unterhaltsverpflichtete weiter in der Falle. Trotz einbrechender Einkommen soll unvermindert voll versteuerter Unterhalt gezahlt werden.
Wie wir kürzlich vermerkt hatten, ist die Ansicht weit verbreitet, dass Unterhaltspflichtige auch in der Krise trotz mangelndem Einkommens vollen Unterhalt zahlen müssen. So scheinen z.B. Jugendämter betroffenen Unterhaltszahlern nur Stundungen anbieten zu wollen. Das Bundesministerium verbreitet gar, dass Unterhaltszahler am Existenzminimum vorausschauend Rücklagen hätten bilden können (LOL).
Das Amtsgericht München sichert die Betreuung der Tochter durch den Vater in der Corona-Krise per einstweiliger Anordnung. Die Mutter wollte sie stattdessen lieber in die Kita geben. Ein zu hohes Risiko, entschied das Gericht und ordnete an, dass das Kind während der Woche beim Vater lebt welcher vorher bereits ein sogenanntes "großzügiges" Umgangsrecht hatte (1 Tag in der Woche plus alle 14 Tage ein Wochenende). Die öffentliche Darstellung des Falls bietet aber Grund, die Sicht auf getrennte Eltern zu hinterfragen.
Das AG Frankfurt hat mit Beschluss vom 16.04.20 (Az. 456 F 5086/20, EAUG) wegen vier Verstößen ein Ordnungsgeld von insgesamt 20.000 €, ersatzweise 80 Tage Ordnungshaft verhängt. Die Mutter hatte eigenmächtig die zum Zweck der Kontaktanbahnung mit dem Vater angeordneten begleiteten Umgänge 4 mal verhindert.
Das Kind war privat versichert, der Unterhaltspflichtige Elternteil wechselte jedoch später in die gesetzliche Krankenversicherung und bot für das Kind die Mitversicherung an (§ 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Update: Der VerfGH Sachsen entschied kürzlich, dass Gerichte mündliche Verhandlungen unter Beachtung hygienischer Maßnahmen durchzuführen haben (Vf. 39-IV-20 (e.A.)).
Die derzeitige Epidemie wird von einigen Familiengerichten benutzt, um das Grundrecht auf Rechtsschutzgewährleistung in Familiensachen zu verweigern; eine erste solche Entscheidung des AG Frankfurt ist ergangen, wie die FamRZ berichtet (Beschluss v. 8.4.2020 – 456 F 5080/20 UG).