Elterninfos
Wie eine Internationale Studie welche im „Journal of Social Policy“ veröffentlicht wurde mit Bezug auf Deutschland feststellt, verhindert gezahlter Unterhalt keinesfalls Kinderarmut. Dadurch, dass der Kindesunterhalt komplett auf Sozialleistungen angerechnet wird, verbleiben die meisten Kinder in der Armutsfalle. Letztlich behält der Staat den für die Kinder gedachten Betrag ein, um die mangelnde Leistungsfähigkeit der sogenannten Alleinerziehenden auszugleichen.
Gesetzlich ist geregelt, dass jede Person sich im familialen Verfahren sowohl vor den Ämtern als auch vor Gericht (Ausnahme: alle Angelegenheiten, in denen eine Entscheidung mit Finanzen zu tun hat) durch einen Beistand begleiten lassen kann. RichterInnen suchen in Sachen Beistand nach §12 FamFG den Konsens unter den Beteiligten und fragen deshalb meist in der Runde nach, ob Einverständnis besteht. Das gibt eigentlich der §12 nicht her.
Update
Jetzt auch als Volltext veröffentlicht (s.o.)
In einer Interessanten Entscheidung weist das OLG darauf hin, dass eine etwaige gestörte Elternkommunikation ein Wechselmodell/Doppelresidenz nicht von vornherein ausschließt. Kooperationsfähigkeit sei keine ausschließende Voraussetzung für die Praktizierung eines Wechselmodells. Vielmehr stehe das Kindeswohl und der als belastbar festgestellte Kindeswillen im Vordergrund.
Das OLG Düsseldorf setzt sich über die unqualifizierte Meinung der Fachkräfte hinweg und schreibt in seltener Einsicht: "Die Annahme des Jugendamtes, dass eine Umgangsregelung, die von einem Elternteil – objektiv nachvollziehbar – als benachteiligend empfunden wird, das Elternverhältnis weniger belastet, [...] ist [...] zweifelhaft."
Entscheidung über die Berufung durch das Verwaltungsgericht Berlin, 21. Kammer
Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren.
Die Debatte um den Antrag der FDP, das Wechselmodell (Doppelresidenz) gesetzlich zu verankern, zeigt mal wieder deutlich auf wie Rückständig weite Kreise der Parteien im Bereich der Familienpolitik sind. Während man zumeist mit Argumenten, welche seinerzeit genauso gegen die gemeinsame Sorge vorgebracht wurden, versucht den Fortschritt aufzuhalten um den Besitzstand von sogenannten Alleinerziehenden und Anwälten (die Zahl von Streitigkeiten vor Familiengerichten wächst stetig) zu wahren, zeigt uns Belgien seit 2006 wie es besser geht.
Ein Muss zur optimalen Versorgung des Sozialhilfeempfängers und zum Schutz des Familienvermögens vor dem Zugriff des Staates
Das Amtsgericht Essen hatte dem Antragsgegner grundrechtswidrig unter Hinweis auf den Anwaltszwang die Möglichkeit genommen sich rechtliches Gehör zu verschaffen und hatte nicht vorab über die vor Beauftragung eines Anwaltes notwendige Verfahrenskostenhilfe entschieden. Dieses Verfahren zeigt erneut auf, wie wenig manche deutsche Richter sich um die verfassungsgemäßen Grundrechte der Betroffenen scheeren.
Die Kinderkommission hat sich in Expertenanhörungen und Befragungen von betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Bild über den aktuellen Sachstand gemacht und Handlungsbedarfe und Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Mängel ließen sich sowohl bei der Qualifikation, dem Aufgabenverständnis und den Verfahrensabläufen benennen. Auch strukturelle Defizite wurden festgestellt.
Die vorliegende Sammlung wissenschaftlicher Kurzbeiträge vereint Beiträge, die sowohl allgemeine Trends und rechtliche Rahmenbedingungen von Trennungen und Scheidungen in Deutschland darstellen, als auch Beiträge, die sich den Konsequenzen von Trennungen und Scheidungen für Elternschaft und Partnerschaft, für Gesundheit und Lebenszufriedenheit sowie für die finanzielle Lebenssituation widmen.