ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

Und auch die gibt es: Väter, die gar nicht Vater werden wollten, es aber nun doch sind. Natürlich gibt es auch Mütter, die keine Mutter werden wollten. Die sind es aber dann meist auch nicht. Beim ungewollten Vater kommt reflexartig die Reaktion, er würde ja wissen, wie Verhütung funktioniert. Wenn er kein Kondom benutzt, hat er eben Pech gehabt. Finde ich eigentlich eine gute Haltung, denn wenn die Frau ungewollt schwanger wird und man würde sagen, dann hat sie eben Pech gehabt, würde man sich viele Gesetze sparen.

Dieser Artikel hat vereinsintern und -extern eine teils heftige Diskussion ausgelöst. Nach intensiver Diskussion, haben wir den Text überarbeitet und folgenden Hinweis vorangestellt:
Im weiten Spektrum feministischer Meinungen gibt es seit langem auch die Forderung, dass ein Mann entscheiden können muß, ob er eine im entstehen begriffene Vaterschaft annehmen will oder nicht. Der Gedanke ist ungewöhnlich und schwierig, eine tatsächliche Regelung mit vielerlei Problemen behaftet. Das heißt aber nicht, eine solche Idee als frauenfeindlich abzuwerten oder unsichtbar zu machen.

Zwei beispielhafte Zitate zur Verdeutlichung:
Karen DeCrow, * 18.12.37, USA, President National Organization for Women 1974-77
„If a women makes a unilateral decision to bring a pregnancy to term, and the biological father does not, and cannot, share in this decision, he should not be liable for 21 years of support … autonomous women making independet decisions about their lives should not expect men to finance their choice.“   
Sinngemäß:
„Wenn eine Frau die einseitige Entscheidung trifft, schwanger zu werden bzw. ein Kind zu bekommen, und der leibliche Vater diese Entscheidung nicht teilen will und/ oder kann, sollte er nicht für 21 Jahre Unterstützung haftbar sein ... autonome Frauen, die unabhängige Entscheidungen über ihr Leben treffen, sollten nicht erwarten, dass Männer ihre Wahl finanzieren.“

ANTJE SCHRUPP am 31. MAI 2016
„Elternschaft muss freiwillig sein! Warum es für Väter ein Opt-Out geben sollte
Kürzlich sprach ich bei einem Thementag des Elternreferats des AstAs an der Uni Mainz über das Schwangerwerdenkönnen, und in der anschließenden Diskussion sorgte eine Fragestellung für Kontroversen, die ich so nicht erwartet hätte: Ob es für Väter (beziehungsweise für die Männer, mit deren Sperma eine Frau schwanger geworden ist) die Möglichkeit eines „Opt-Out“ geben sollte.pastedGraphic.png
Denn während eine Schwangere nach der Zeugung darüber entscheiden kann, ob sie das Kind austrägt oder nicht, hat der Samenspender diese Möglichkeit nicht, da es nicht sein Körper ist, der schwanger ist. Er kann zwar seine Meinung äußern, aber die Entscheidung selbst kann nur die Schwangere fällen. …
Wenn wir uns jetzt aber einig sind, … dass auch eine schwangere Person jederzeit über ihren Körper selbst bestimmen darf (Anm. d. Red. was wir als selbstverständlich erachten), bedeutet das eine Ungleichheit zwischen den beiden Zeugenden: die Frau kann das Kind austragen oder nicht, der Mann muss ihre Entscheidung akzeptieren.
Was bedeutet das nun für die Notwendigkeit, Regelungen für diese Situationen zu treffen? … Ich plädiere dafür, dass nicht nur die Schwangere, sondern auch der Samenspender die Möglichkeit haben sollte, vom Projekt „Kindhaben“ zurückzutreten. Wählt er den Opt-Out, ist er raus, muss sich um nichts kümmern, keinen Unterhalt bezahlen und so weiter. …
Ich war überrascht, dass doch von zahlreichen Diskutant_innen vehementer Widerspruch gegen dieses Modell kam. Sie bestanden darauf, dass der Samenspender die Verantwortung nicht ablehnen dürfe. Mein Argument mit der Ungerechtigkeit, die darin liege, dass er – anders als die Schwangere – nach einer erfolgten Zeugung keine Entscheidungsmöglichkeit mehr hat, sei nicht stichhaltig, denn mit dem Vollzug eines ungeschützten Geschlechtsverkehrs habe er implizit in die Vaterschaft eingewilligt. (Anm. d. Red.: ein Mann muss keineswegs ungeschützten Geschlechtsverkehr haben, um ein Kind zu zeugen, siehe Artikel)
Mich überzeugt das nicht wirklich, denn dieses Argument ließe sich auch Frauen, die abtreiben, entgegen halten. ... Positiv und für alle Beteiligten (speziell auch das Kind) fruchtbar wird eine gemeinsame Elternschaft nur verlaufen, wenn alle Beteiligten sich freiwillig und mit guten Absichten dafür entscheiden …“

Weiter mit dem leicht überarbeiteten Artikel:

Nehmen wir also den Fall an, dass eine Frau behauptet, sie würde die Pille nehmen, wird aber dann doch schwanger. Oder nehmen wir den Fall an, beide wollen ein Kind und die schwangere Frau will auf einmal nichts mehr mit dem Vater zu tun haben, als sie erfährt, dass sie schwanger ist. In beiden Fällen ist es nicht selten, dass der werdende Vater sagt, unter diesen Umständen möchte er kein Kind haben. Für viele Männer stellt es ja auch eine soziale Härte dar, wenn er ein Kind ernähren muss, es aber keine Arbeits- und finanzielle Teilung mehr gibt, weil die Frau einen auf "alleinerziehend" macht. Eine soziale Härte, die je nach Lage des Einzelfalls eine Abtreibung rechtfertigen würde - wäre er eine Frau. Auch ein Kondom kann mal kaputt gehen und es gibt in den Medien immer wieder Berichte von besonders krassen Fällen: da hat die Frau sich den Samen des Mannes in die Scheide gerieben, während sie den entsetzten Mann frech angrinste. Eine Frau hat Unterhalt bekommen, nachdem sie mit der Spritze das Sperma aus dem Kondom gezogen und sich damit geschwängert hatte (sie hatte an ihm Oralverkehr durchgeführt, mit Kondom, wer denkt da an Schwangerschaft?). Eine andere Frau hat sich in betrügerischer Absicht und mit Urkundenfälschung in der Kinderwunschklinik mit dem Samen ihres geschiedenen Mannes befruchten lassen und dann auf Unterhalt geklagt, es gibt 14-jährige, von ihrer Lehrerin sexuell missbrauchte Jungen, die Unterhalt zahlen müssen, usw.

Neuerdings gibt es im englischen den Begriff "Spurgling". Nachstehend zwei eindrucksvolle Artikel dazu auf englisch:
https://www.thesun.co.uk/fabulous/9716145/spurglars-women-baby-hoodwinked-pregnant/ 
https://www.dailymail.co.uk/home/you/article-7309777/Motherhood-theft-investigate-disturbing-rise-spurgling-sperm-burgling.html)

Ein krasser Fall besuchte im letzten Jahr unsere Selbsthilfegruppe. Ein Mann bekam einen Brief vom Rechtsanwalt, in dem er zur Zahlung von Kindesunterhalt aufgefordert wurde. Er hatte zwar mal mit der Frau geschlafen, wusste aber nicht, dass sie von ihm schwanger geworden ist. Unverschämter kann man einen Mann wohl nicht verletzen. Der Schock sitzt tief. Ich bin Papa, wusste nichts von der Schwangerschaft, bekomme kein Umgangsrecht ange-boten und soll jetzt auch noch dafür zahlen. Ob so ein glückliches Kind aufwachsen kann? Vergleichbare Fälle werden bundesweit von VAFK-Gruppen immer wieder berichtet.

Wenn die Frau sich sorgt, schwanger zu werden, kann sie sich vom Arzt die Pille danach verschreiben lassen. Sie kann sie einnehmen und abwarten, bis sie ihre Wirkung entfaltet. Diese Entscheidung trifft die Frau alleine und muss den potentiell werdenden Vater dazu nicht befragen. Selbst dann, wenn er das Kind haben möchte und auch groß ziehen würde, kann die Frau die Pille danach gegen seinen Willen einnehmen. Entscheidet sich die Frau gegen die Pille danach, hat sie weitere drei Monate Zeit, sich mit der Frage der Abtreibung zu beschäftigen. Es wäre schön, wenn in dieser Zeit auch der Mann entscheiden könnte, ob er die Vaterschaft annehmen möchte, aber auch hier gibt es kein Vetorecht des Mannes. Macht die Frau ihn zum Vater, muss er dies bedingungslos anerkennen und wird auf jeden Fall zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Umgekehrt, möchte ein Mann das Kind großziehen, die Mutter will das aber nicht, kann sie auch das durchsetzen. Sie kann sich bei Profamilia beraten lassen, ohne dass der Mann davon erfährt - selbst dann, wenn die beiden verheiratet sind. Sie bekommt ihren Beratungsschein, bekommt den Termin für die Abtreibung und kann diese durchführen - alles ohne den Papa, ob verheiratet oder nicht. 

Die meisten Männer denken, wenn die drei Monate rum sind, ist der Zug abgefahren. Dann weiß ich, ob ich Papa werde oder nicht. Aber auch dies hat sich geändert. Am 1. Mai 2014 ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten, das "jedermann" (sic!) ermöglicht, ein Kind vertraulich zu entbinden und damit zur Adoption freizugeben. Das Gesetz wurde mit äußerst prekären Notlagen begründet, wurde aber zur Nutzung von "jedermann", also für jede Frau und jeden Mann in Kraft gesetzt. Da die Entbindung anonym ist, kann nicht geprüft werden, welchen sozialen Status die Mutter hat, ob sie verheiratet ist oder ob sie oder der Vater über ein soziales Umfeld verfügt, das als gedeihlicher Nährboden für eine förderliche Entwicklung des Kindes geeignet ist. Auch ein Mann könnte theoretisch in den Genuss des Gesetzes zur vertraulichen Entbindung kommen, wenn er das Kind in seinem Bauch tragen würde. 

Selbst wenn ein Vater, der das Kind nicht will, darauf besteht, dass die Frau die Pille danach nimmt, dass die Frau abtreibt oder das Kind vertraulich entbindet, wird er zum Unterhalt für das Kind verpflichtet, wenn die schwangere Frau das Kind austrägt. Die Mutter muss ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen. Sie kann auch danach noch das Kind in die Babyklappe stecken oder zur Adoption freigeben. Der Vater kann das nicht.


Weltbevölkerungskonferenz Kairo 1994 - Reproduktive Gesundheit und internationale Bevölkerungspolitik

"Zur reproduktiven Gesundheit gehört die Freiheit, zeitlebens über die individuelle Familienplanung entscheiden zu können, sowie u.a.

a) ein befriedigendes, die Persönlichkeit bereicherndes und die Gesundheit förderndes, ungefährliches Sexualleben führen zu können...

b) in einer Umgebung zu leben, die Menschen den Genuss ihrer Sexualität ermöglicht ..."