ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

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UPDATE: Lesbische (Mit-)Mütter erhalten Sorgerecht ab eigener Anerkennung der Mutterschaft automatisch. Die von Ministerin Lambrecht (SPD) eingesetzte Expertengruppe hatte das gemeinsame Sorgerecht ab rechtlicher Anerkennung der Vaterschaft empfohlen. Der Ministerin scheint diese Empfehlung nicht gepasst zu haben. Trotz Unverständnis aus juristischen Fachkreisen spielen für die Ministerin die Kinderinteressen keine Rolle. Sie setzt weiter auf das mütterliche Genehmigungsmodell.

Väter als potenzielle Vergewaltiger

Die Begründung des Ministeriums: schließlich könne ein Kind ja auch durch eine Vergewaltigung gezeugt werden. Hier wird also eine sehr unwahrscheinliche Ausnahmesituation als Grund vorgeschützt, Grundrechte von Kindern und Vätern einzuschränken. Geringer kann die grundrechtliche Eingriffsschwelle des Gesetzgebers kaum noch hängen. Dabei gäbe es in diesem seltenen Fall andere Regelungsmöglichkeiten, z.B. ein Widerspruchsrecht der Mutter zum Zeitpunkt der Vaterschaftsfestellung, denn rechtlicher Vater wird man in Deutschland auch nur dann, wenn die Mutter schriftlich zustimmt oder ein Familiengericht diese Zustimmung ersetzt. Was in Frankreich und anderen westlichen Ländern gesetzlich geregelt werden kann, kann auch in Deutschland gesetzlich geregelt werden. Nein, bei aller Liebe, hier geht es ausschließlich, um die Verteidigung eines Vorteils von Frauen.

Nach dem Willen der Ministerin wird es wohl auch weiterhin so sein, dass sorgewillige Väter zunächst (nicht selten) rund 8.000 € in ein Gerichtsverfahren investieren sollen, um das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zu erlangen, wenn die Mutter dieses wegen eigener Befindlichkeiten so möchte. Das jedenfalls ist eine ganz klare Diskriminierung, Frau Lambrecht.

Wie aus einem Bericht der Süddeutschen hervorgeht, sollen allerdings auch weiterhin nur Männer diskriminiert werden. So soll §1591 BGB ergänzt werden: "Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat." Dabei wird mit den Kindesinteresse auf unmittelbare Absicherung durch 2 Elternteile argumentiert, welches im Falle von Vätern anscheinend keine Rolle spielt.

Auch Schwule Väter müssen weiterhin durch ein aufwändiges Adoptionsverfahren gehen, um ihren Kindern eine angemessene Absicherung zu bieten.

Die kaum als Reförmchen zu bezeichnende Gesetzesvorlage soll nun mit dem SPD geführten Familienministerium abgestimmt werden. Teile der Oposition reagierten empört, so fordern FDP und AfD noch einmal nachdrücklich das automatische gemeinsame Sorgerecht für beide Eltern als Regel. Zustimmung zum Gesetzesentwurf kommt von CDU und LINKEN in seltener Einigkeit.

Fazit: die meisten Parteien sind nach wie vor unwählbar für Väter.