ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

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Nachdem die von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) angekündigte "größte Familienrechtsreform aller Zeiten" in den Schubladen des Koalitionsstreites versunken ist, kommt nun also möglicherweise irgendwann eine Art Unterhaltsreform. Buschmann, der gerne Geld aus den Taschen der Unterhaltszahler verteilt und sich damit großzügig gibt, verkennt in inzwischen bekannter Manier die Realitäten.

Wenn sich ein Elternteil (Buschmann spricht allerdings nur von Vätern!) bis zu 40 % an der Kinderbetreuung beteiligt, soll es bis zu 100 Euro Rabatt beim Unterhalt geben. Das geht ebenso an der bundesrepublikanischen Realität vorbei, wie die Rechtsprechung der Gerichte. Ohnehin ist die Rechtsprechung inzwischen soweit, Unterhaltsbeträge herabzusetzen, wenn der Elternteil erheblich mitbetreut. Eine angekündigte Nullnummer also.

Obschon bereits heute viele Väter nicht in der Lage sind ausreichend Unterhalt zu zahlen, wurden Unterhaltssätze immer wieder großzügig erhöht, Freibeträge gleichzeitig nur unangemessen daran (und an die Inflation gar nicht) angepasst.

Buschmann sollte zunächst auch darlegen, in welcher Gegend Deutschlands es ein Kinderzimmer für 100 Euro monatlich gibt. Oder plant die FDP etwa unbemerkt eine Anpassung der Mietgesetze? Reichen 100 Euro um ein Kind 12 Tage lang zu verpflegen, Kleidung und Freizeitaktivitäten zu finanzieren? Sozialhilfe ist dagegen Luxus.

Und wie sieht es aus mit fiktivem Unterhalt und erhöhter Unterhaltspflicht? Gerichte verdonnern Unterhaltsverpflichtige im Mangelfall regelmäßig dazu weitere Tätigkeiten aufzunehmen, um Minderjährigen Unterhalt zahlen zu können. Wie soll dann eine Betreuung durch diesen Elternteil gewährleistet sein?

Aus unserer Sicht wird es mit dem angedachten Stufenmodell - noch mehr als heute bereits - dazu kommen, dass um jede Minute Betreuungszeit gefeilscht werden muss. Gewinnen tun dabei lediglich die Anwälte.

Verlieren werden dabei wieder einmal unsere Kinder, die noch mehr in die Konflikte der Eltern einbezogen werden. Ohne eine gesetzliche Regelung zur Doppelresidenz (Wechselmodell) ein No-Go.

Und was ist mit Elternteilen, die zwischen 40 und 50 % betreuen? Wie immer: Fehlanzeige...