Unterhalt
Workshop Reihe Strategie und Taktik der Verfahrensführung
Die Workshops der Reihe „Strategie und Taktik der Verfahrensführung“ geben einen Einblick in die Themen und geben Anregungen zur Selbsthilfe.
Die Teilnehmer erarbeiten bestimmte Sachverhalte um die gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren besser zu beurteilen und darin zielsicherer agieren zu können.
Website: Trennungs-FAQ - hilfreiche Tipps für betroffene Väter
In Beratungen und Foren werden immer wieder dieselben Fragen (faq = Frequently Asked Questions) von einer grossen Zahl Väter gestellt, die sich in oder nach einer Trennung befinden. Kinder weg, finanziell unter Druck, Gerichtstermine, Ärger mit Jugendämtern - die häufigsten Fragen dazu sollen hier ansatzweise beantwortet beziehungsweise Hilfen bereitgestellt werden, um selbst Antworten zu finden.
Was genau verspricht Giffey?
Giffey will die Rechte der Väter stärken. Väter, die Umgang mit ihrem Kind wahrnehmen, schultern ohnehin die gesamte Kostenlast, um ihre Kinder sehen zu können, so Witt vom Väteraufbruch für Kinder gestern in den Nachrichtensendungen vom Erstenund dem ZDF. Doch das, was Giffey den Vätern anbietet, ist nicht neu. Umgangsberechtigte Mütter werden schon gar nicht erwähnt. Was also verfolgt Giffey wirklich?
Vorrangigkeit des Kindesunterhalts bei Hartz IV-Bezug und Hinzuverdienst
Das Bundessozialgericht hat mit AZ B 4 AS 78/10 R entschieden, dass bei Hartz-IV-Bezug ein Hinzuverdienst nicht angerechnet und einbehalten werden darf, bis sowohl der Freibetrag in Höhe von 158,40 € monatlich als auch die Kindesunterhaltspflicht erfüllt sind. Auch die Erzwingung einer Unterhaltsabänderungsklage ist nicht rechtskonform.
Video: Beide betreuen - beide bezahlen. Das Rosenheimer Modell als Alternative zur Düsseldorfer Tabelle
Die Alternative zur „Düsseldorfer Tabelle“ wurde im Vorgriff auf die Vorstellung des Rosenheimer Modells im Monat März in den Bundestagsfraktionen der Parteien, im Bundesfamilienministerium in Berlin sowie im Landtag NRW am 16.03.2017 in der Alten Feuerwache, Köln vorgestellt.
Mit Gerd Riedmeier, Forum Soziale Inklusion, München
Eine möglichst paritätische Aufteilung der Betreuung und der Erwerbstätigkeit ist das gewünschte Familienmodell moderner Familien. Bei der Trennung und der Scheidung machen diese modernen Familien jedoch eine „Rolle Rückwärts“ in ein für sie veraltetes Familienbild. Das heutige deutsche Recht wird den Bedürfnissen moderner Trennungsfamilien nicht mehr gerecht. Hier besteht beim Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf, neue Lösungen zu entwickeln. Das „Rosenheimer Modell“ setzt zum ersten Male in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Vorgaben von Art. 6 Grundgesetz nach Gleichbehandlung beider Eltern für Nachtrennungsfamilien vollumfänglich um. Dabei wird der seit der Nachkriegszeit herrschende Grundsatz „eine betreut – einer bezahlt“ aufgebrochen und durch einen zeitgemäßen Ansatz ersetzt:
• Gleichberechtigung und Gleichbehandlung für beide Eltern
• Beide Eltern übernehmen Verantwortung bei der Erbringung sowohl von
Betreuungs- als auch von Barunterhaltsleistungen für ihre Kinder.
Aktuell befasst sich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen seines Arbeitskreises Unterhaltsrecht mit dem Rosenheimer Modell.
VG Berlin: Kein Unterhaltsvorschuss wg. Alleinerziehung bei 1/3 zu 2/3 Wechselmodell (Doppelresidenz)
Das Verwaltungsgericht Berlin verneint die Feststellung der Alleinerziehung, wenn sich der Vater erheblich an der Kinderbetreuung beteiligt. Das sei bei 1/3 Betreuungsleistung gegeben.
Väteraufbruch fordert Ende der Doppelbelastung von Vätern beim Kindesunterhalt – auch Erziehungsarbeit von Vätern ist etwas wert
Die Vorschläge von Ministerin Giffey gehen teilweise in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Schritt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie sogenannte Alleinerziehende und Kinderarmut. Allerdings beflügeln die unausgegorenen Vorstellungen der Ministerin den Elternstreit um Betreuungszeiten, solange die Doppelresidenz nicht rechtliches Leitbild ist.
Unterhaltsvorschussgesetz 2017 nach wie vor nicht im Wortlaut veröffentlicht
Das fälschlicherweise sogenannte Unterhaltsvorschussgesetz (Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen; Es geht mangels Leistungsfähigkeit von 70% der weniger betreuenden Elternteile tatsächlich hauptsächlich um Ausfallleistungen) ist nach wie vor nicht auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz veröffentlicht. Somit fehlt es den Bürgern an einer verlässlichen Quelle, um die aktuelle – evtl. auch rückwirkend – eingetretene Rechtslage beurteilen zu können.
Unterhaltsvorschuss: wer nichts hat, kann nicht zahlen
Pressemitteilung des Bundesvereins
Berlin, 19.02.2019 - von Markus Witt
Sinkende Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss war zu erwarten, da nun auch ältere Kinder betroffen sind, die mehr kosten. Wer aber jetzt schon zu wenig verdient, um den Unterhalt für jüngere Kinder aufzubringen, kann dies später erst recht nicht. Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht einmal für die Versorgung nur eines Kindes ausreichend.
Unterhalt: Die SPD macht sich für Väter unwählbar
Bitte beachten Sie auch unseren Artikel vom 21.09.2017:
Männer bekennen Farbe: Wechselmodell ist gelb
https://www.presseportal.de/pm/127703/3741810
Herr Gabriel posaunt in der Bildzeitung herum, dass man Vätern bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen den Führerschein entziehen sollte. Aber was soll man auch von jemanden erwarten, der sich für das "Recht, Dummheiten zu verbreiten" einsetzt.
Unterhalt verhindert nicht Kinderarmut
Wie eine Internationale Studie welche im „Journal of Social Policy“ veröffentlicht wurde mit Bezug auf Deutschland feststellt, verhindert gezahlter Unterhalt keinesfalls Kinderarmut. Dadurch, dass der Kindesunterhalt komplett auf Sozialleistungen angerechnet wird, verbleiben die meisten Kinder in der Armutsfalle. Letztlich behält der Staat den für die Kinder gedachten Betrag ein, um die mangelnde Leistungsfähigkeit der sogenannten Alleinerziehenden auszugleichen.
Unterhalt und Corona: nicht von Bundesministerium und Jugendamt verunsichern lassen
Wie wir kürzlich vermerkt hatten, ist die Ansicht weit verbreitet, dass Unterhaltspflichtige auch in der Krise trotz mangelndem Einkommens vollen Unterhalt zahlen müssen. So scheinen z.B. Jugendämter betroffenen Unterhaltszahlern nur Stundungen anbieten zu wollen. Das Bundesministerium verbreitet gar, dass Unterhaltszahler am Existenzminimum vorausschauend Rücklagen hätten bilden können (LOL).
Unterhalt steigt ohne Anpassung des Selbstbehaltes – Reform des Unterhaltsrechtes vergessen
Wie das SPD geführte Justizministerium verlautbart, soll der Mindestbarunterhalt zum 01.01.2021 trotz sinkender Reallöhne um 17 Euro steigen. Zugrunde legt das Ministerium den Existenzminimumbericht, der von deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeht.
Vergessen wird dann dabei wie üblich, dass dann auch der Selbstbehalt des Barunterhaltspflichtigen erhöht werden muss. Da dieses aber ohne jegliche demokratische Kontrolle über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle von einigen wenigen Richtern ausgewürfelt wird, dürfen sich Unterhaltsverpflichtete nicht wundern, wenn von der Kindergelderhöhung nichts bei ihnen ankommt und zusätzlich durch gestiegene Lebenshaltungskosten (insbesondere Lebensmittel und Mieten!) kaum noch Geld für den Umgang bleibt.
Studie: Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland
Die vorliegende Sammlung wissenschaftlicher Kurzbeiträge vereint Beiträge, die sowohl allgemeine Trends und rechtliche Rahmenbedingungen von Trennungen und Scheidungen in Deutschland darstellen, als auch Beiträge, die sich den Konsequenzen von Trennungen und Scheidungen für Elternschaft und Partnerschaft, für Gesundheit und Lebenszufriedenheit sowie für die finanzielle Lebenssituation widmen.
Statt Workshop: EfKiR Online Vortrag Umgang und Unterhalt in Zeiten der Corona-Krise mit Workshopleiter Manfred Herrmann
Die Corona-Pandemie macht auch vor Trennungselternteilen und efkir nicht
halt. In den vergangenen Tagen haben wir Anfragen von verzweifelten
Elternteilen erhalten, deren Kindern der Umgang mit ihnen mit dem Grund
verweigert wurde, dass diese vor Infektionen geschützt werden müssen.
SPD und Reform des Familienrechtes: von der Rechtsprechung überholt
Barley, Schwesig, Giffey, Lambrecht – 4 SPD-Familienministerinnen, die erst Reformen angekündigt und dann verschludert, abgelehnt oder torpediert haben. Dr. Johannes Fechner (MdB, SPD) sieht kurz vor der Wahl (wie bereits seine vorgenannten Parteigenossinnen vor den jeweiligen Wahlen) grundlegenden Reform- und Handlungsbedarf.
SPD beschließt Grundsicherung für Kinder – kein großer Wurf
Hat die SPD dazugelernt? Ganz klares jain! Die SPD beschloss auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende einstimmig die von vielen Verbänden schon lange geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Sozialleistungen bündeln bzw. ersetzen. So soll u.a. das Kindergeld und das Teilhabepaket wegfallen. Die SPD stellt sich für jedes Kind 250 Euro vor, mit Zuschlägen für Geringverdiener. So kommen Kinder dann auf bis zu 478 Euro.
Sozialhilfefestes Testament für behinderte oder andere Angehörige
Ein Muss zur optimalen Versorgung des Sozialhilfeempfängers und zum Schutz des Familienvermögens vor dem Zugriff des Staates
Reformstau im Familienrecht auflösen von Hans-Georg Nelles
In einem vierminütigen Videostellt Hans-Georg Nelles, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit, ehemaliger Geschäftsführer des Bundesforum Männer und seit Jahrzehnten als Väterexperte tätig, sehr klare Forderungen für eine längst überfällige Reform des Familienrechts:
Parteien weitestgehend konzeptlos beim Familienrecht
Pressemitteilung des Bundesvereins
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Die Wahlprüfsteine des Väteraufbruch für Kinder e.V. offenbaren gravierende Unkenntnis zu wichtigen Familienfragen und Konzeptlosigkeit zum Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, gemeinsamer Elternschaft, Wechselmodell sowie dem Schutz von Kindern vor psychischem Missbrauch.
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