ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Väteraufbruch für Kinder 1988 - 2018

Am 5. November 1988 trafen sich 19 Väter in Köln-Kalk im Naturfreundehaus. Man war sich einig: Väter müssen für ihre Rechte kämpfen; für das Recht für ihre Kinder sorgen zu dürfen, für ihr Sorgerecht auch dann, wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet waren. Man wählte daher den Vereinsnamen „Väteraufbruch für Kinder“. Seit 1982 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regierung verpflichtet, ein gemeinsames Sorgerecht für Eltern nach Trennung und Scheidung zu gestalten; bis zur Vereinsgründung 1988 war nichts geschehen, und es war überhaupt nicht absehbar, ob und wann es dieses gemeinsame Sorgerecht geben würde.

Die Novellierung des Kindschaftsrechts dauerte weitere 10 Jahre, bis sie 1998 im Bundestag beschlossen wurde. Geschiedene Eltern behielten fortan das gemeinsame Sorgerecht; nicht miteinander verheiratete Eltern konnten noch vor der Geburt ihres Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, und so startete ihr Kind mit zwei vertretungsberechtigten Eltern ins Leben.

Nicht geregelt waren die sogenannten Altfälle, also die Eltern, die sich vor der Kindschaftsrechtsreform geschieden hatten oder nie verheiratet waren, und auch nicht die Fälle, in denen die Mutter nicht mit der gemeinsamen Sorge einverstanden war.
 
Vieles hat sich in den letzten 30 Jahren geändert; vieles für die Kinder und ihre Väter verbessert! So kann der leibliche, nicht rechtliche Vater heute Umgang mit seinem Kind haben; der nicht mit der Mutter verheiratete Vater auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Kinder, die aufgrund einer Samenspende das Licht der Welt erblickt haben, können zukünftig erfahren, wer ihr leiblich-genetischer Vater ist. Seit Jahren setzt sich der Väteraufbruch für Kinder e.V. auf verschiedenen Ebenen für die Einführung der Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild für eine gleichverantwortliche Elternschaft nach Trennung und Scheidung ein. Wir folgen damit den Erkenntnissen der internationalen Forschung und Praxis, dass kooperative oder auch parallele Elternschaft nach Trennung und Scheidung die am wenigsten schädliche Entwicklungsmöglichkeit für die betroffenen Kinder bietet. Kooperative Elternschaft ermöglicht sogar, dass sich viele Kinder besser entwickeln können, als wären sie ständigem und akutem Familienstreit und Konflikten ausgesetzt.

Mittlerweile fordert selbst der Deutsche Juristentag eine baldige rechtliche Regelung der „geteilten Betreuung“ – ein entscheidender Schritt in Richtung Elternschaft auf Augenhöhe, wobei das Kind zwei betreuende Elternteile behält, die sich gleichverantwortlich um das bestmögliche Aufwachsen ihres Kindes kümmern, sich im besten Fall gegenseitig unterstützen und entlasten und auch schwierige Entscheidungen gemeinsam tragen.

Wer aber denkt, damit wären ja die Forderungen unserer Gründungsväter aus dem Jahr 1988 erledigt, ja noch übertroffen, der irrt.

Nach wie vor sind Kinder (hoch-)strittiger Eltern von heftigen Loyalitätskonflikten betroffen, die immer wieder zu Eltern-Kind-Entfremdung führen. Das Ergebnis sind oft jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen und am Ende der Ausschluss des Vaters – manchmal auch der Mutter – von der elterlichen Verantwortung und Sorge, verbunden mit dem Kontaktabbruch zum Kind. Und nicht nur Vater oder Mutter sind ausgeschlossen, die Angehörigen der ausgegrenzten Elternteile, also Großeltern, Onkel und Tanten sehen oft über Jahre ihre Kinder, Enkel, Nichten und Neffen nicht. Viele betroffene Kinder leiden ihr Leben lang unter dieser Situation, machen sich ungewollt mitschuldig und kopieren ihre negativen Erfahrungen (transgenerativer Effekt).

Trennungskinder und ihre Familien sind darüber hinaus auch wirtschaftlich benachteiligt. Das Leben in zwei Haushalten, Kontakt über oft weite Entfernungen, wenn möglich zweimal Urlaub – das kostet mehr als das Leben in einer Kernfamilie unter einem Dach. Wer Trennungskinder fördern will, sollte beide Eltern wirtschaftlich stärken. Von diesem Gedanken sind unsere Familienpolitiker/innen noch weit entfernt. Wir denken noch weiter: Eltern, die ihre Kinder in einer Doppelresidenz betreuen, sind häufiger beide ganztätig berufstätig und auch die Mütter haben ein höheres Einkommen. Das sichert sie – im Gegensatz zu alleinerziehenden Müttern – vor finanzieller Abhängigkeit und Altersarmut Somit können sowohl die Kinder als auch beide Eltern von einem konsequenten Paradigmenwechsel im Familienrecht profitieren.

Fest steht, es gibt noch viel zu tun und der Väteraufbruch für Kinder hat noch einiges vor, bis wir unser Motto:
 
ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN!
 
umgesetzt haben.