ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Ein Gerichtsurteil hat erstmals ermöglicht, dass ein Kind von getrennt lebenden Eltern in zwei Haushalten leben kann. Die "Doppelresidenz" ist eigentlich im Gesetz nicht vorgesehen.

Das Kindeswohl sei aber das wichtigste Kriterium, weshalb in diesem Fall die Doppelresidenz für eine Probezeit (!!!) gestattet sei. Hinweis: die Eltern sind seit 10 Jahren getrennt (!!!) und betreuen das Kind gemeinsam. Probezeit scheint da etwas weltfremd.