ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Inzwischen ist ja allgemein bekannt, dass eine Mitwirkung bei einer Begutachtung nicht erzwungen werden kann. Hebt ein Richter unter Begründung der fehlenden Mitwirkung beim Gutachten den Beschluss zur Verfahrenskostenhilfe (VKH) nachträglich auf, kann er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, da seine Entscheidung erheblich verfahrensfehlerhaft sei.

Als Besorgnis der Befangenheit erkannte das OLG an, dass sich der Richter leichtfertig über die Grundrechte des Betroffenen hinweggesetzt habe. Ein Umstand, der nicht selten bei Richtern auftritt.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 19.11.2020 - 11 WF 259/20

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