ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Im konkreten Fall hatte das Gericht eine Verfahrensverzögerung von 37 Monaten zu verantworten, "so dass die konkreten Auswirkungen der überlangen Verfahrensdauer die Pauschalhöhe als unbillig erscheinen" ließen (lediglich 1.200 € Jahr).

Der BGH befand dass

"eine schwerwiegende Beeinträchtigung des betroffenen Elternteils in seinem Recht auf Umgang mit seinem Kind (Art. 6 Abs. 2 GG, § 1684 Abs. 1 BGB) und seinem Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens (Art. 8 Abs. 1 EMRK) in Betracht [kommt], die nach § 198 Abs. 2 Satz 4 GVG die Erhöhung des gesetzliches Pauschalsatzes rechtfertigen kann."

Es ist beachtenswert, dass sich überhaupt bei diesen lächerlichen Streitwerten ein Anwalt findet, der die Sache bis zum BGH verfolgt. Gesetzlich 1.200 € pro Jahr bei Kindesentzug ist eine Verhöhnung der Opfer der Familienjustiz.