ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Die Antragsgegnerin entschuldigten den Ausfall der Umgangstermine u.a. mit beruflichen und privaten Terminen. Die Termine wurden nicht nachgeholt. Der Antragsteller beantragte daher die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Antragsgegnerin.

Mit Beschluss vom 27.01.2012 wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 EUR gegen die Antragsgegnerin festgesetzt. Da sich die Situation nicht veränderte, beantragte der Antragsteller die Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes. Mit Beschluss vom 03.04.2012 wurde gegen die Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld von 1.000 EUR festgesetzt.