Wie der EUGH kürzlich urteilte, können auch illegal unter Verstoß gegen die DSGVO erlangte Beweise durch Richter genutzt werden.
Es wurde festgestellt, dass es möglich ist,
"Beweismittel zu verwenden, die personenbezogene Daten enthalten, die von der Partei, die sie ihm übermittelt hat, unter Verletzung des Rechts auf Schutz des Privatlebens und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten erlangt wurden […]."
Die DSGVO würde der Verwertung unrechtmäßig erlangter Beweise vor Gericht nicht grundsätzlich entgegen stehen. Hintergrund war ein Arbeitsrechtlicher Streit vor dem Hintergrund einer familiären Auseinandersetzung.
EUGH Rechtssache C-484/24 vorgelegt vom Landesarbeitsgerichts Niedersachsen



