ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

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Ungleiches Einkommen (nicht Bezahlung) von Frauen beruht vor allem auf verfehlter Familienpolitik. Förderung gemeinsamer Elternschaft könnte die Lohnlücke gravierend senken. Der Väteraufbruch für Kinder fordert die gesicherte Einbindung der Väter in die Betreuung der Kinder um Frauen eigene Karrieremöglichkeiten zu schaffen.

Alljährlich beklagt vor allem die Politik die angebliche Lohnungerechtigtkeit bei Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap. Verantwortlich für den größten Teil dieser Lohnlücke ist jedoch eine verfehlte Familienpolitik und ein vor allem politisches Festhalten an längst überholten Familienbildern. Hierauf weist der Väteraufbruch für Kinder e.V. anlässlich des Equal-Pay-Day am 18.03. hin.

„Das größte Einkommens-Risiko für Frauen stellt heute die Mutterschaft dar, die sie in Verbindung mit dem Ehegattensplitting häufig in Teilzeit oder Minijobs drängt, Väter hingegen drängen es aus der Familie heraus und hinein in den Beruf“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins und fordert die Abschaffung solcher einer Gleichberechtigung entgegenstehender Fehlanreize. Aus diesem Grund erfolgt auch der Hinweis auf den Equal Parenting Day , da getrennt lebende Väter i.d.R. nur bis zu diesem Tag im Jahr ihre Kinder betreuen dürfen, obwohl viele Väter sich mehr engagieren wollen.
 
Eine selbst von Experten des Finanzministeriums1 und vielen Verbänden2 seit Jahrzehnten geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings lehnt die Regierung aber weiterhin kategorisch ab.3 Besonders prekär wird es, wenn Mütter dann nach einer Trennung die Betreuung der Kinder mit Mini- oder Teilzeitjob alleine bewältigen und erneut nicht in die Situation kommen, einer existenzsichernden Beschäftigung nachgehen zu können. Für eine Stärkung gemeinsamer Elternschaft als Leitbild (sog. Wechselmodell/Doppelresidenz4) auch nach einer Trennung spricht sich aber einzig die FDP aus – alle anderen Parteien lehnen dies ab.
 
Und während der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung eine Ausweitung der Partnermonate auch für Väter fordert5, um Gleichberechtigung zu stärken, sind politische Maßnahmen bisher nicht erkennbar6. Gleiches gilt für Familienarbeitszeit oder das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.
 
Dabei liegt es nicht am mangelnden Willen der Eltern. Diese wünschen sich seit langem eine gleichberechtigte Aufteilung von Beruf und Familie.7, 8  Warum die Politik die seit langem vorliegenden Ergebnisse der von Steuergeldern finanzierten Studien nicht umsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Klar ist nur: die Politik, die sich am Equal-Pay-Day lauthals über die angebliche Diskriminierung beschwert, ist selbst einer der größten Bremser auf dem Weg hin zu einer gerechten Einkommensverteilung.
 
„Solange nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Eltern sich im gleichen Umfang um die Betreuung der Kinder kümmern und vor allem auch im gleichen Umfang arbeiten können, ergibt sich zwangsläufig eine Lohnlücke, denn weniger Arbeitszeit ergibt weniger Einkommen“ erläutert Witt und weist damit auf den immer wieder herangezogenen „unbereinigten“ Gender-Pay-Gap hin, der lediglich das Einkommen, nicht aber die Arbeitszeit berücksichtigt, was das Bild verfälsche. Der bereinigte Gender-Pay-Gap liegt hingegen bei lediglich 2%9 – 6%10 - je nach Betrachtungsweise – und nimmt seit Jahren kontinuierlich ab.
 
Hier zeigt sich dann auch, dass Frauen bereits heute in vielen Regionen mehr verdienen als Männer, wie eine Untersuchung11 des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2018 zeigte. Der regionale Gender-Pay-Gap zeigte, dass in Ostdeutschland Frauen 2% (max. 17%) mehr verdienen als Männer, während es in Westdeutschland im Schnitt 16,1% (max. 38%) weniger sind. Dies sei vor allem auf das Job-Angebot und die Art der Betriebe in den Regionen zurückzuführen. Es handelt sich hier also nicht um eine angenommene Diskriminierung wie häufig behauptet, sondern um strukturelle Gegebenheiten des Arbeitsmarktes.
 
„Wenn die Politik etwas an den Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen und vor allem zwischen Müttern und Vätern ändern will, dann muss sie endlich eine zeitgemäße Familienpolitik auf den Weg bringen und Eltern endlich das ermöglichen, was sie seit Jahrzehnten fordern: eine gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft von Anfang an und im gesamten Lebensverlauf“ fordert Witt und weist darauf hin, dass z.B. in Skandinavien oder Belgien, wo gleichberechtigte Elternschaft seit Jahrzehnten auch staatlich gefördert wird, die Lohnlücke erheblich geringer ist.12 Diese Länder liegen allesamt in der europäischen Spitzengruppe.
 
Der Gender-Pay-Gap ist der beste Grund für Mütter und Väter, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass ihre Wünsche nach gemeinsamer Elternschaft in der Politik endlich gehört und durch gesetzliche Rahmenbedingungen auch gefördert werden. Dann besteht auch die Chance, dass der Equal-Pay-Day zukünftig mit Böllern und Raketen gefeiert wird – an Neujahr, da beide Eltern die gleichen Rahmenbedingungen und Chancen für ein gleiches Einkommen haben.

1 Bundesfinanzministerium: „Gutachten zur Reform der Besteuerung von Ehegatten“ vom 27.09.2018

2 Verband berufstätiger Mütter e.V.: Unsere Ziele – Deine Lobby

3 Bundestag vom 25.02.2019: „Ehegattensplitting wird nicht geändert“ und Agentur Reuters vom 28.09.2019: „Finanzministerium will nicht an Ehegatten-Splitting ran“

4 www.doppelresidenz.org

5 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, S. 154

6 http://www.taz.de/!5511626/

7 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung: Familienleitbilder in Deutschland

8 Institut für Demoskopie Allensbach, Studie „Getrennt gemeinsam erziehen“, im Auftrag des BMFSFJ, 2017

9 Institut der deutschen Wirtschaft: Nur 2 Prozent Gehaltsunterschied

10 DeStatis, Pressemitteilung vom 14.03.2017: „Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären"

11 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: „Regionale Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland“ vom 12.02.2018

12 Eurostat: Geschlechtspezifisches Verdienstgefälle