ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

UPDATE: Der Fokus berichtet, dass das Jugendamt dem Vater inzwischen ein Kontaktverbot erteilt hat (i.d.R. bedarf es dafür einen Beschluss des Familiengerichtes). Also besser das Kind in eine Pflegefamilie als zum Vater? Will man auch weiterhin das Kind dem Vater entziehen?

Kürzlich wurde auf tagesschau.de vermeldet, dass eine Mutter ihr Kind jahrelang eingesperrt hatte. Der Artikel bleibt jedoch nur an der Oberfläche. Der SauerlandKurier wird dann schon deutlicher: Die Mutter konnte dem Vater und dem Jugendamt vorgaukeln, sie wäre nach Italien verzogen. Dadurch wurde das Kind dem Vater entzogen.  Anscheinend versteckte sich die Mutter im Haus ihrer Eltern und sperrte das Kind in ein Zimmer ein.

Nachdem dem Vater bereits seit 2014 der Umgang mit dem Kind verweigert wurde, blieb das Jugendamt weitgehend untätig. Auch Hinweise des Vaters im Jahr 2015 führten nicht dazu, dass ausreichende Ermittlungen durchgeführt wurden. Hier hätten durch den Kindesentzug beim Jugendamt bereits frühzeitig Alarmglocken schrillen müssen. Der Vater gab irgendwann die Hoffnung auf, seine Tochter jemals wiederzusehen. Der Vater gründete schließlich eine neue Familie und gibt nun an, er wolle seine entfremdete Tochter bei sich aufnehmen.

Immer wieder soll es annonyme Hinweise an das Jugendamt gegeben haben, dass sich Mutter und Kind bei den Großeltern aufgehalten haben. Eine Wohnungsbesichtigung durch das Jugendamt wurde widerholt verweigert. Erst im September 2022 wurde mittels Durchsuchungsbeschluss das Kind gefunden.

Die Mutter hatte versucht das gemeinsame Sorgerrecht aufzuheben, was 2016 durch das Familiengericht abgelehnt wurde. Der sorgeberechtigte Vater wurde bisher lediglich von den Behörden informiert, dass seine Tochter gefunden wurde. Gesehen hat er sein Kind seit 2014 anscheinend nicht mehr. Obschon der Vater sorgeberechtigt ist und erklärt hat das Kind aufnehmen zu wollen, wurde das Kind zunächst in eine Pflegefamilie gegeben.

Der Fall zeigt wie dringlich ein gesetzliches Sorgerecht des Vaters ab Feststellung der Vaterschaft ist. Aber auch wie einfach es für eine unverheiratete Mutter in Deutschland ist, das gemeinsame Kind dem Vater zu entziehen und dem Kind schweren Schaden zuzufügen.