Die vom OLG festgestellte Bindungsintoleranz und die mangelnde Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Antragsgegnerin war der Grund, der Mutter die Kosten eines Gutachtens in Höhe von 12.500,-- EUR unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19.2.2014 - XII ZB 15/13 allein aufzuerlegen.
Die Mutter trage die Verantwortung für die Umgangsverweigerung der Kinder und habe dadurch die Einholung des Gutachtens erforderlich gemacht.
FamRZ 2017, 383
