ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Das Verwaltungsgericht Berlin verneint die Feststellung der Alleinerziehung, wenn sich der Vater erheblich an der Kinderbetreuung beteiligt. Das sei bei 1/3 Betreuungsleistung gegeben.

Dabei orientiert sich das Verwaltungsgericht an Normen aus dem Wohngeldgesetz und Sozialrecht. In diesem Fall sei dann auch kein Unterhaltsvorschuss zu leisten.