ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Hier eine Aktuelle Entscheidung des EGMR zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung. Die Staatlichen Institutionen hatten über Jahre nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um den entfremdeten Elternteil mit den Kindern zusammenzuführen. Interessant: der EGMR benennt ausdrücklich das Thema Entfremdung (Ablehnung eines Elternteils wird in Deutschland i.d.R. als Kindeswille missgedeutet).

Stichwortartige Zusammenfassung

EGMR: Pisica vs Rep. Moldavien Entscheidung vom 8.10.2019

Sachverhalt

2002 Heirat

07/2003 Eheliche Geburt des Sohnes 1

03/2006 Scheidung, SorgeR für Sohn -> Mu. … Versöhnung …

08/2007 Geburt Sohn 2 und Sohn 3 (Zwillinge)

Ab 2012 Aggressions-Vorwürfe gegen Mann

07/2013 eigenmächtige Abholung S 2 und S 3 aus Haus der Mutter

09/2013 Rückgabe S 2 und S 3 an Mutter

Schutzanordnungen – nicht durchgesetzt

Anfang 2014 Erste psycholog. Begutachtung: „Eltern lieben beide Kinder und wollen mit beiden
Zeit verbringen.“

Bis 12/2014 Hin und Her ….

12/2014 Stationäre Unterbringung der 3 Sohne zur 2. Begutachtung: induzierte Eltern-Kind-Entfremdung diagnostiziert, emotionaler Missbrauch der Kinder durch den Vater. „Kinder lehnen Kontakt zur Mutter ab.“ Empfehlung: Trennung von beiden Eltern.

02/2015 Erstinstanzliches Urteil: Sorge R -> Vater

06/2015 Zweitinstanzliches Urteil: Sorge R -> Mutter

X erfolglose Vollstreckungsversuche der Mutter

Anordnung des Bürgermeisters, dass 3 Söhne für 45 Tage bei den Großeltern leben

02/2017 3. Gutachten, PAS bestätigt, Söhne lehnen Mu. ab, lasten ihr u.a. die aktuelle Trennung vom Vater an

03/2018 Antrag des Vaters auf SorgeR für alle 3 Söhne.

SorgeR S 2 und S 3 (11 Jahre) wegen deren ausdrücklichem Willen -> Vater

SorgerR S 1 (ca. 15) bleibt bei der -> Mutter

Anträge der Mutter: 50.000 EUR Schadensersatz/Schmerzensgeld und 2.163 EUR Anwaltskosten

Entscheidung

  1. Verletzung von Art. 8 Der Konvention, insbesondere der besonderen Sorgfaltspflicht durch

    1. Lange Verfahrensdauer

    2. Mangelhafte Vollstreckung

    3. Nicht zuteil werden lassen von psychologischer Hilfe für die Kinder

12.000 EUR Schadensersatz/Schmerzensgeld. (6050 EUR durchschnittliches Brutto-Jahres-
einkommen)

2.000 EUR Anwaltskosten