ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Ziehen Mutter und Kind ins Ausland, muss der Vater im Falle eines Sorgerechtsstreites auch im Ausland vor Gericht gehen. Sofern der Umzug nicht widerrechtlich (Alleinsorge der Mutter) war und das Verfahren noch nicht bei einem deutschen Gericht begonnen wurde, sind die deutschen Gerichte dann nicht mehr zuständig.

OLG Karlsruhe Az. 5 UF 140/11