Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.
In 40 % aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95 % der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.
Der Artikel beschreibt die Vorgehensweise gegen falsche Beschuldigungen in diesem besonderen Bereich des Strafrechts.