Das Bundessozialgericht hat das Umgangsrecht Arbeitsloser mit ihren getrennt lebenden Kindern gestärkt. Das Jobcenter muss einem Hartz-IV-Empfänger die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangs voll erstatten. Damit verwarfen die Richter die sogenannte Bagatellgrenze der Bundesagentur für Arbeit.
Az.: B 14 AS 30/13 R (04.06.2014)
