ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Das Familiengericht hatte dem Vater das Recht eingeräumt, seinen Sohn (3 1/2 Jahre) alle zwei Wochen am Wochenende für eine Übernachtung bei sich zu haben. Die Mutter legte dagegen Beschwerde ein. Ihr ging es vor allem darum, die Übernachtungen zu verhindern.

Das Oberlandesgericht sah keinen besonderen Grund, warum der Sohn nicht beim Vater übernachten könne. Der Ausschluss von Übernachtungen bedarf jedoch eines solchen besonderen Grundes, da sie in der Regel dem Kindeswohl entsprechen, weil sie die Bindung fördern (§ 1684 Abs. 4 BGB).

OLG Saarbrücken, Beschluss v. 23.1.2013, 6 UF 20/13