ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

Die Bundesregierung plant weiterhin keine Entlastungen für Unterhaltszahler und getrennt lebende Familien. Statt das Ehegattensplitting in ein steuerbegünstigtes Familiensplitting umzuwandeln, will die Bundesregierung lediglich die Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV vereinen.

Die Bundesregierung verpasst damit die Chance, neue Leitlinien für die Familienpolitik im Steuerrecht zu setzen. Fachleute fordern seit Jahren eine Begünstigung von Familien mit Kindern, statt der Förderung von kinderlosen Ehepaaren. In anderen europäischen Ländern ist es üblich, nur Familien mit Kindern steuerlich besonders zu begünstigen.

In Deutschland werden getrennt lebende Unterhaltszahler wie Alleinstehende ohne Kinder behandelt und durch das Steuerrecht doppelt bestraft. Dabei werden sie in eine ungünstige Steuerklasse eingeordnet und es ist ihnen insbesondere auch nicht möglich den Kinderfreibetrag zu nutzen, da dieser nur demjenigen Elternteil zusteht, der auch das Kindergeld bezieht.