Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Ordentliche Mitgliederversammlung am 19.11.2024 im Naturfreundehaus Köln-Mitte um 19:00 Uhr
Hiermit laden wir, als Vorstand des Verein Eltern bleiben | Bündnis von Müttern und Vätern, Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.,
herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am
Datum: 19. November 2024
Uhrzeit: 19:00 bis ca. 22:00 Uhr
Ort: Naturfreundehaus Köln-Mitte, 50672 Köln, Franz-Hitze-Str. 9
Die Tagesordnung ist allen ordentlichen Mitgliedern per Mail zugegangen.
Ergänzungen zur Tagesordnung nehmen wir bis einschließlich 05.11.2024 unter der E-Mail
Adresse
Selbsthilfegruppe nicht förderwürdig? Update
Der Sozialausschuss der Stadt Köln hat am 10.10.2024 doch entschieden, dass unsere Selbsthilfegruppe für das Jahr 2024 mit 1.500 € gefördert wird.
Es lohnt sich eben miteinander zu sprechen, statt übereinander.
Allerdings haben Bündnis 90/ Die Grünen, SPD, Volt und Die Linke gegen die Stimmen von CDU und FDP auch entschieden, dass unsere Selbsthilfegruppe ab 2025 nicht mehr gefördert werden soll.
Wir lassen uns nicht entmutigen und bleiben dran.
Zumal das Land NRW unserem Verein gerade eine Förderung von 1000 € für ein Projekt zur Weihnachtszeit genehmigt hat. Zuletzt hatte das Land unsere wichtige Fachtagung zur Eltern-Kind-Entfremdung im Jahr 2022 gefördert.
Pressemitteilung vom 06.10.2024
Selbsthilfegruppe nicht förderwürdig?
Die Stadt Köln fördert jährlich Selbsthilfegruppen im Sozialbereich. Auch unsere Selbsthilfegruppe wird seit vielen Jahren unterstützt. Aus uns nicht bekannten Gründen sollen wir im Jahr 2024 nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung soll am 10.10.2024 fallen.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Beschluss vom 15.01.2015 in der Individualbeschwerde Kuppinger gegen Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 62198/11, für Recht erkannt, dass deutsche Behörden und Gerichte „alle angemessenen Maßnahmen zur Erleichterung des Umgangs zu treffen“ haben. Dies gilt also nicht nur für das Familiengericht, sondern gleiches gilt für das Jugendamt. Ebenso wirkt diese Vorschrift in Verwaltungsverfahren hinein.
Ein Nachbericht über den Ablauf der Demo folgt in Kürze.
Man kann sich an alles gewöhnen, statt sich ständig zu beklagen. das Einzige, woran man sich nicht gewöhnen sollte, ist der Eingriff des Staates in Persönlichkeitsrechte, die Grundrechtscharakter haben.
Dazu gehört die Meinungsfreiheit, das Verbot von Sklaverei, die Menschenrechtswürde, das Verbot der Todesstrafe, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Briefgeheimnis und die Wahrung der Privatsphäre. Auch die Pflege und Erziehung des Kindes und der Schutz der Trennungsfamilie ist ein Grundrecht. Vater und Kind haben Anspruch auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Wenn Sie unsere Demo unterstützen möchten, dann kommen Sie am 1.10.2016 um 13 Uhr auf den Friesenplatz in Köln und bringen Sie alle Ihre Freunde und Bekannten mit.
Die Demo soll laut und bunt werden. Bringen Sie Banner, Plakate, Rasseln und Trillerpfeifen mit. Außerdem möchten wir den Bezug zu unseren Kindern zeigen. Jeder Teilnehmer soll ein Kuscheltier für jedes Kind mitbringen, für das er demonstriert.
Berlin/ Köln. Parteien sind für Männer nicht wählbar, so lautet eine Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, die am kommenden Montag herausgegeben wird.
Die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) stellt fest: „Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind für Männer nicht wählbar“, so ihr Sprecher Gerd Riedmeier. Der Verband wertete die Wahlprogramme der Parteien aus und bedauert: „Die Bedürfnisse von Jungen, Männern und Vätern kommen in ihnen nicht vor.“ und lädt ein zum Pressegespräch am Montag, 04.09.2017 um 12 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin.
Die dem BMFSFJ vorstehende SPD Ministerin Barley spricht scheinbar mit gespaltener Zunge. Während Sie gegenüber einer Expertenrunde kürzlich in Berlin den Eindruck erweckte, die SPD würde eine Kehrtwende in der Familienpolitik vollziehen, ist Sie am Wochenende gegenüber der Saarbrücker Zeitung am deutlicher geworden. Laut Saarbrücker Zeitung lehne Barley die Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall ab, es gäbe - so die Ministerin - für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall.
Bei Barley scheinen die Expertenstimmen zum einen Ohr rein und zum andern wieder hinaus gegangen zu sein. Man will offensichtlich das Wahl-Klientel der sogenannten Alleinerziehenden nicht verschrecken und setzt aus politischen Gründen - ungeachtet auch dass die Mehrheit der Eltern sich ein anderes Modell wünscht - auf ein nachweislich schädliches Betreuungsmodell.
Väteraufbruch für Kinder fordert Maßnahmen auf Landesebene
Die FDP fordert weitreichende Änderungen im Familienrecht. Einer klaren Absage an das Alleinerziehenden Modell stellt die Bundespartei und NRW Landtagsfraktion das Wechsellmodell / die Doppelresidenz gegenüber. In Siegburg gab es hierzu einen Familienpolitischen Abend mit dem Leiter des Niederkasseler Jugendamtes, der das Thema erläuterte.
Getrennt leben – gemeinsam erziehen: Politische Weichenstellungen zum gesellschaftlichen Leitbild der Doppelresidenz
Nur 1/3 der getrennt lebenden Eltern sind mit den getroffenen Betreuungsarrangements zufrieden, mehr als die Hälfte wünscht sich eine gleichberechtigte und gleich verantwortliche Elternschaft nach einer Trennung, so die Ergebnisse einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des SPD geführten BMFSFJ.
Die SPD hatte sich zuletzt gegen die Grundannahme gemeinsamer Elternschaft nach einer Trennung gestellt und wollte nur in Hinsicht auf den BGH Beschluss nachbessern. In Bezug auf die klare familienpolitische Position der FDP welche mit Wahlerfolgen einhergeht, scheint man nun kalte Füße zu bekommen.
Hallo liebende getrennt erziehende Väter,
ich habe in Köln-Holweide ein großes Haus aufgetan, mit 6 Schlafzimmern + einem Wohnzimmer + eine Küche (die müsste allerdings noch eingerichtet werden) + einem kleinen Speicher + Keller. Auf jeder der drei Etagen befindet sich ein Badezimmer.
Lieber Herbert Greipl,
als ich heute die Nachricht von Günther Mühlbauer las, dass Du uns vor zwei Wochen endgültig verlassen hast, konnte ich nur hoffen, dass Du trotz Deiner schweren Krankheit noch ein paar Monate in Deiner Wahlheimat verbringen konntest.
Ich weiß nicht, wann wir uns das erste Mal begegnet sind, aber zwei Jahrzehnte ist das bestimmt her. Deine Stimme im Konzert der ausgegrenzten Väter war nicht immer populär, aber immer authentisch und von einer Kenntnis untermauert, die Du in der Welt erworben hast.
80% aller Trennungskinder in Deutschland leben bei der Mutter. Moderne Rollenverteilung? Fehlanzeige. Torsten Sommer kämpft dafür, dass sich das ändert.
In Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen ist jetzt die Politik gefragt, für Väter und Kinder etwas zu leisten und das Grundrecht auf Erziehung durch beide Elternteile (Art. 6 GG, UN Kinderrechte) zu verwirklichen.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html