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Es gibt viele Berichte und Nachfragen über Erschwernisse oder Verweigerung von Kontakten zu den Kindern wegen der gegenwärtigen "Corona-Situation".
Da die Wortlaute der verschiedenen Anordnungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, nützen Verkündungen bayrischer offizieller Stellen, dass die Ausübung von "Umgangsterminen" natürlich gestattet ist, in NRW nur bedingt. Dafür ist die offizielle rechtliche "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)" vom 22.03.2020 der NRW-Landesregierung erfrischend eindeutig. Auch das BMJV gibt eindeutige Informationen hierzu.
Eine andere Form der „Umgangsvereitelung“ praktiziert gerade die Bonner Uniklinik: Väter dürfen bei der Geburt des Kindes nicht dabei sein und die Mutter unterstützen:
Momentan ist es so, dass allerorten versucht wird, die Corona Pandemie für eigene Interessen auszunutzen bzw. den eigenen Egoismus zu pflegen. So kann es sein, dass ein Elternteil versucht, unter Hinweis auf ein mögliches Ansteckungsrisiko, den Umgang der Kinder zu verhindern. Dabei gibt es bei einer getrennt lebenden Familie keine größeren Risiken als bei einer "normalen" Familie. Man stelle sich vor, Eltern einer "normalen" Familie würden sich ohne besonderen Grund trennen und den Umgang einstellen um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Laut einen Artikel im FOKUS lehnt die Familienministerin es ab, Väter zur Geburt freizustellen. Obwohl eine EU Richtlinie fordert, dass Väter auch in diesem Punkt gleichgestellt werden und dadurch geschlechtsspezifische Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt abgebaut werden sollen. Die Grüne Politikerin Katja Dörner hatte hier explizit nachgefragt (Danke!).
Update: ab dem 21.04. findet die Selbsthilfegruppe online statt. Termine unter Aktivitäten oder in der rechten Spalte.
Auch der Väteraufbruch für Kinder – Kreisverein Köln e.V. kann und wird nicht die aktuellen Ereignisse rund um den Covid19 / Corona-Virus ignorieren. Aus diesem Grund haben wir heute beschlossen, und das nicht zuletzt auch aufgrund der behördlichen Empfehlungen und Erlasse, bis zunächst einschließlich 21.04.2020 sämtliche Veranstaltungen abzusagen. Dies betrifft die Angebote der Selbsthilfegruppe (am 1. und 3. Dienstag im Monat) aber auch alle geplanten Seminare in diesem Zeitraum.
Die mehrheitlich junge und weibliche Regierung in Finland macht, wovon viele Väter in Deutschland träumen: Beide Eltern können bald in Finnland jeweils 7 Monate Elternzeit nehmen. Dabei erhalten ab 2021 die Eltern insgesamt 14 Monate lang ein festes Betreuungsgeld welches tageweise berechnet wird. Maximal 69 Tage können auf den anderen Partner übertragen werden.
Im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf hörten sich ca. 160 Teilnehmer, überwiegend Ärztinnen, mehrer Vorträge zum Thema an. Trennung mit Kind trifft also auch im Gesundheitssystem auf breites Interesse und scheint eine bedeutende Rolle zu spielen. Es outeten sich auch ein paar Nicht-Mediziner, z.B. Mitarbeiterinnen eines Job-Centers.
Schon in der Begrüßungsrede wurde auf die Problematik hingewiesen, dass manche Eltern nach ärztlichen Attesten fragen, um bevorstehende Umgangskontakte absagen zu können.
Der Leiter des Jugendamtes St. Augustin zeigt in einem Fachvortrag auf, wie das Jugendamt als zentrale Stelle aktiv intervenieren kann. In dem Vortrag werden 3 Schritte konkret erläutert:
- Schnelle vorläufige Kontaktregelung
- Verbindliche Elternberatung / Elterncoaching
- Erziehungsbeistand für das Kind
In einem aktuellen Beschluss missachtet das OLG die bis dato herrschende Rechtsprechung des BGH. Der BGH hatte ausgeführt, die Doppelresidenz könne im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet werden. Daraufhin hatte das AG von Amts wegen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen wöchentlichen Wechsel für ein seinerzeit 1-Jähriges Kind angeordnet. Das OLG verneint dieses nun, da eine solche Anordnung nur im Rahmen des Sorgerechts erfolgen könne.



