ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

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Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

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Bundesverfassungsgericht

EGMR: Deutschland wieder einmal wegen Menschenrechtsverstoß im Familienverfahren verurteilt.

Jugendamt und Verfahrenspfleger hatten darauf hingewiesen, dass die Mutter das Kind beeinflusste und den Umgang ablehnte. Trotzdem hatte das OLG den Umgang ohne weitere Anhörung des Kindes und ohne ein von den Fachprofessionen gefordertes Gutachten für Monate ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20) hatte daran nichts beanstandet. Die Bundesregierung beantragte die Abweisung der Klage.

Väteraufbruch: Stellungnahme zum Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2017/21

Für einen "nur" leiblichen Vater ist es in Deutschland nur eingeschränkt möglich, auch die rechtliche Vaterschaft zu erlangen, wenn es bereits einen anderen rechtlichen Vater gibt. Eine Anfechtung ist gesetzlich nur in engen Grenzen möglich. Entscheidend ist hier das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung." Im vorliegenden Fall muss das Bundesverfassungsgericht sich (erneut) mit einem Fall befassen, in welchem "beide Väter" eine solche Beziehung zum Kind haben.

Auch Alleinerziehende haben das Recht, durch eine Umgangsregelung entlastet zu werden

Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V. (Bundesverein):
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 743/21 vom 17.02.2021

SPD und Reform des Familienrechtes: von der Rechtsprechung überholt

Barley, Schwesig, Giffey, Lambrecht – 4 SPD-Familienministerinnen, die erst Reformen angekündigt und dann verschludert, abgelehnt oder torpediert haben. Dr. Johannes Fechner (MdB, SPD) sieht kurz vor der Wahl (wie bereits seine vorgenannten Parteigenossinnen vor den jeweiligen Wahlen) grundlegenden Reform- und Handlungsbedarf.

Majestätsbeleidigung gibt es nicht mehr – Was man über Richter sagen darf 2

Das BVerfG hat – mal wieder – klargestellt, dass auch sich Gott-gleich fühlende (Familien-)Richter gefallen lassen müssen, dass ihr im Einzelfall konkretes Verhalten vom rechtsschutzsuchenden Bürger mit deutlichen Worten kritisiert wird. „Majestätsbeleiigung" gibt es seit kurzem in Deutschland nicht mehr, zudem auch ein Familienrichter keine Majestät ist, sondern ein Dienstleister des Bürgers, der seine Dienstleistung auch qualitativ gut und würdig abzuliefern hat.

Corona: Aushebelung des Grundrechtes auf Rechtschutz durch Familiengerichte ohne ausreichende Rechtsgrundlage

Update: Der VerfGH Sachsen entschied kürzlich, dass Gerichte mündliche Verhandlungen unter Beachtung hygienischer Maßnahmen durchzuführen haben (Vf. 39-IV-20 (e.A.)).

Die derzeitige Epidemie wird von einigen Familiengerichten benutzt, um das Grundrecht auf Rechtsschutzgewährleistung in Familiensachen zu verweigern; eine erste solche Entscheidung des AG Frankfurt ist ergangen, wie die FamRZ berichtet (Beschluss v. 8.4.2020 – 456 F 5080/20 UG). 

Norbert Blüm ist tot, na und? - Einspruch !

Eure Kinder wissen wahrscheinlich nicht, wer Norbert Blüm ist. Und, Ihr fragt Euch wahrscheinlich, was Norbert Blüm mit Elterntrennung zu tun hat? Die Antwort ist, so einiges! Norbert Blüm hätte als bekannte und anerkannte Persönlichkeit das Potential eines Kronzeugen wider die Missstände im deutschen "Familienrecht" gehabt.

Stiefelternrechte: Regierung will leiblichen Elternteil weiter aus der Nachtrennungsfamilie verdrängen

Laut einem Bericht der Welt am Sonntag prüft das SPD geführte Bundesjustizministerium - quasi als Abschlussgeschenk der scheidenden Ministerin Barley - die Rechte von Stiefelternteilen auszuweiten. Eine Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ würde derzeit Vorschläge zum Kindschaftsrecht erarbeiten. Im März 2019 hatte es einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht zur Stiefelternadoption gegeben, der die Diskriminierung nichtehelicher Familien betraf. Dem Gesetzgeber wurde zudem aufgegeben bis zum 31. März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

70 Jahre Grundgesetz: Für Väter und Kinder kein Grund zu feiern

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Im Deutschen Bundestag und am 23. Mai in Karlsruhe wird aus diesem Anlass gefeiert. Das Grundgesetz sollte seinerzeit die Grund- und Menschenrechte schützen. Aus Sicht von Vätern und Kindern ist das aber bisher nicht umgesetzt worden. Im Gegenteil.

BVerfG: Kein Versäumnisbeschluss ohne vorherige Entscheidung über beantragte Verfahrenskostenhilfe

Das Amtsgericht Essen hatte dem Antragsgegner grundrechtswidrig unter Hinweis auf den Anwaltszwang die Möglichkeit genommen sich rechtliches Gehör zu verschaffen und hatte nicht vorab über die vor Beauftragung eines Anwaltes notwendige Verfahrenskostenhilfe entschieden. Dieses Verfahren zeigt erneut auf, wie wenig manche deutsche Richter sich um die verfassungsgemäßen Grundrechte der Betroffenen scheeren.

Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze

Stand: 30.8.2018

Die nachfolgende Übersicht führt in zeitlicher Reihenfolge vom Bundesverfassungsgericht für nichtig und mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärten Bundesgesetze auf. „Nichtigkeit“ bedeutet, dass die für verfassungswidrig erklärte Norm aus der Rechtsordnung eliminiert wird. Diese Wirkung tritt mit Wirksamkeit der Entscheidung kraft Gesetzes ein. Gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz hat die Entscheidung über die Nichtigkeit einer Norm Gesetzeskraft, was bedeutet, dass ihr allgemeinverbindliche Wirkung zukommt.

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren seit Dezember 2011 in Kraft

Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert. Betroffene müssen auf der ersten Stufe das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden.

OLG: Wenn Mama nicht kann, darf endlich Papa sich ums Kind kümmern

Die psychisch kranke Mutter konnte und wollte sich nicht um ihr Kind kümmern. Dem Vater wurde trotzdem das Sorgerecht abgesprochen, unter anderem mit dem Argument, er habe keinerlei Erfahrung im Umgang mit Säuglingen. Das Sorgerecht blieb bei der Mutter, der Junge kam in eine Pflegefamilie.

Das Anwaltsblatt: Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerden gelten als schwierig, obwohl es für dieses Verfahren gerade keinen Anwaltszwang gibt. Der Beitrag zeigt jedoch: Die Chancen stehen gar nicht so schlecht, wenn im Vorfeld alle formale Gesichtspunkte beachtet werden.

OLG Brandenburg: Unterhaltsanspruch der Kinder entfällt bei erheblichem Einkommensunterschied zwischen den Eltern

Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entfällt ganz oder teilweise nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist, dem auch bei einer Unterhaltsleistung sein eigener angemessener Unterhalt verbleibt.

BvfG zu Grenzen des Sorgerechtsentzug bei Umgangsboykott

Die Mutter boykottierte den vom Gericht angeordneten Umgang des Vaters mit seinen beiden Töchtern. Nach Einholung eines Sachverständgigengutachtens entzog das FamGericht daraufhin der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug es auf den Vater. Das Jugendamt wurde mit Zustimmung des Vaters ermächtigt, die Kinder vorübergehend in einer geeigneten Einrichtung oder Pflegefamilie unterzubringen.

Bundessozialgericht: Keine Bagatellgrenze von 10% des Regelbedarfs für Umgangskosten mit Kind

Das Bundessozialgericht hat das Umgangsrecht Arbeitsloser mit ihren getrennt lebenden Kindern gestärkt. Das Jobcenter muss einem Hartz-IV-Empfänger die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangs voll erstatten. Damit verwarfen die Richter die sogenannte Bagatellgrenze der Bundesagentur für Arbeit.

BVerfG: Anhörungsrüge nur bei Verletzung des rechtlichen Gehörs erforderlich

Das BVerfG hat im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde präzisiert, in welchen Fällen eine Anhörungsrüge beim letztinstanzlichen Gericht erhoben werden muss. Dies sei nur in den Fällen nötig, in denen die Verletzung des rechtlichen Gehörs auch Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist oder den Umständen nach ein solcher Verstoß nahe liegt.

Aktuelle Rechtsprechung zur gemeinsamen Sorge

Zu klären war die Frage, wie die Gesetzesreform in der Praxis ankommt. Manuskript des Vortrages von Rechtsanwalt Josef Mohr beim Sommerempfang der Kreisvereine durch den Bundesvorstand des VafK am 30.08.2014 in Fulda.

Bundesverfassungsgericht: Großeltern müssen als Vormund in Betracht gezogen werden.

Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt auch familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind.

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