05. November 2018
Frauen und auch Männer erhielten 1918 das allgemeine Wahlrecht
"Gratulation: Frauen haben in Deutschland seit 100 Jahren das aktive und passive Wahlrecht - wie auch Männer" formuliert die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Sprecher Gerd Riedmeier weist darauf hin, dass bis 1918 in großen Teilen Deutschlands (Preußen) galt: Das Recht zu wählen war nicht vordringlich abhängig vom Geschlecht. Vielmehr war das Wahlrecht an Kriterien ausgerichtet wie Standeszugehörigkeit, Besitz und Steuerleistung.
Auch in Bayern besaßen noch im 19. Jahrhundert nur 1,2 % der Bevölkerung das aktive Wahlrecht; lediglich 0,7 % der Bevölkerung konnten überhaupt gewählt werden. Hauptkriterium war dabei die Zugehörigkeit zu den Ständen Adel, Klerus, Großgrundbesitz.