Elterninfos
Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Voraussetzung ist im Wesentlichen neben einem eigenen Rentenanspruch (5 Jahre Beitragsleistung), man ist nicht neu verheiratet oder verpartnert und das Kind ist unter 18 Jahre alt.
Zuweilen zieren sich Gerichte mit der Ablehnung von Gutachter*innen und vergüten diese trotz Befangenheit und mangelhafter Leistungen zu Lasten der Eltern. Kosten für diese Gutachten sind dadurch Teil der Gerichtskosten und gehen dabei oft in die Tausende. Auch nach Ablauf der der Ernennung folgenden zweiwöchigen Frist können jedoch Gründe für eine Ablehnung der Gutachter*in entstehen.
Der Vater hatte für das Kind Kindergeld beantragt und dabei das Konto der Mutter angegeben, auf das die Kindergeldkasse dann zahlte. Die Bewilligung des Kindergeldes wurde dann rückwirkend aufgehoben und das Kindergeld vom Vater zurückgefordert, obwohl dieser es selbst gar nicht erhalten hatte. Da der Vater jedoch der eigentliche Leistungsempfänger war, wurde er vom Finanzgericht ungeachtet dessen zur Rückzahlung verpflichtet.
Gesellschaft, Politik und Soziale Arbeit stehen der Frage gegenüber: Was kann eine gelingende individuelle und gesellschaftliche Bewältigung elterlicher Trennungen unterstützen? Welche rechtlichen Reformen sind notwendig, um der Eskalation in Familienkonflikten zu begegnen? Welche konkreten Hilfsangebote brauchen Trennungsfamilien? Welche Handlungskonzepte kann die Soziale Arbeit einbringen? Diese Ausgabe des Sozialmagazins widmet sich der Fragestellung in einem interdisziplinären Zugang.
In einem Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung aus dem Jahre 2017 hat es am 16.05.2019 ein Luxemburger geschafft, für seine Kinder die Doppelresidenz durchzusetzen.
In Spanien wird - anders als in Deutschland, wo es keine entsprechende Regelung im Gesetz gibt - immer häufiger die Doppelresidenz/Wechselmodell als Betreuungsarangement durch die Gerichte angeordnet. Ein Gericht in Cordoba, Andalusien hat bereits im Jahr 2018 auf Antrag der Mutter sogar angeordnet, dass ein zur umfangreichen Betreuung unwilliger Elternteil verpflichtet ist, erhebliche Betreuungsleistungen (hier: Doppelresidenz) zu übernehmen.
Wie eine Internationale Studie welche im „Journal of Social Policy“ veröffentlicht wurde mit Bezug auf Deutschland feststellt, verhindert gezahlter Unterhalt keinesfalls Kinderarmut. Dadurch, dass der Kindesunterhalt komplett auf Sozialleistungen angerechnet wird, verbleiben die meisten Kinder in der Armutsfalle. Letztlich behält der Staat den für die Kinder gedachten Betrag ein, um die mangelnde Leistungsfähigkeit der sogenannten Alleinerziehenden auszugleichen.
Gesetzlich ist geregelt, dass jede Person sich im familialen Verfahren sowohl vor den Ämtern als auch vor Gericht (Ausnahme: alle Angelegenheiten, in denen eine Entscheidung mit Finanzen zu tun hat) durch einen Beistand begleiten lassen kann. RichterInnen suchen in Sachen Beistand nach §12 FamFG den Konsens unter den Beteiligten und fragen deshalb meist in der Runde nach, ob Einverständnis besteht. Das gibt eigentlich der §12 nicht her.
Update
Jetzt auch als Volltext veröffentlicht (s.o.)
In einer Interessanten Entscheidung weist das OLG darauf hin, dass eine etwaige gestörte Elternkommunikation ein Wechselmodell/Doppelresidenz nicht von vornherein ausschließt. Kooperationsfähigkeit sei keine ausschließende Voraussetzung für die Praktizierung eines Wechselmodells. Vielmehr stehe das Kindeswohl und der als belastbar festgestellte Kindeswillen im Vordergrund.
Das OLG Düsseldorf setzt sich über die unqualifizierte Meinung der Fachkräfte hinweg und schreibt in seltener Einsicht: "Die Annahme des Jugendamtes, dass eine Umgangsregelung, die von einem Elternteil – objektiv nachvollziehbar – als benachteiligend empfunden wird, das Elternverhältnis weniger belastet, [...] ist [...] zweifelhaft."