ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Wechselmodell/Doppelresidenz

Bewilligung von Unterhaltsvorschuss

Entscheidung über die Berufung durch das Verwaltungsgericht Berlin, 21. Kammer

Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren.

Gesetzliche Doppelresidenz in Belgien: Kinderrechtekommissar vermittelt zwischen Eltern

Die Debatte um den Antrag der FDP, das Wechselmodell (Doppelresidenz) gesetzlich zu verankern, zeigt mal wieder deutlich auf wie Rückständig weite Kreise der Parteien im Bereich der Familienpolitik sind. Während man zumeist mit Argumenten, welche seinerzeit genauso gegen die gemeinsame Sorge vorgebracht wurden, versucht den Fortschritt aufzuhalten um den Besitzstand von sogenannten Alleinerziehenden und Anwälten (die Zahl von Streitigkeiten vor Familiengerichten wächst stetig) zu wahren, zeigt uns Belgien seit 2006 wie es besser geht.

Mitschrift der Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages zum Wechselmodell

Von Sven Gründel, www.vaeter-ohne-rechte.at

GRUNDSÄTZLICHE MISSVERSTÄNDNISSE

die aktuell die Diskussionen der User befeuern bzw. dort Thema sind.

ZDF: Interview mit Daniel Föst (FDP) zur Doppelresidenz (Wechselmodell)

Daniel Föst (FDP) nimmt im Interview mit dem ZDF Morgenmagazin den Gegnern eines fortschrittlichen Familienrechtes den Wind aus den Segeln. Er plädiert für die Entlastung der Familiengerichte durch die gemeinsame Elternschaft, wie sie bereits im Ausland erfolgreich gesetzlich verankert ist.

Wechselmodell: Rechtsauschuss des deutschen Bundestages schließt Väter aus.

Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 13. Februar über die Reform des deutschen Familienrechts sind Väterverbände nicht geladen.

 "Die Einladungspraxis des Rechtsausschusses ist skandalös" kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und stellt fest: "Es sind hauptsächlich getrennt erziehende Väter, die durch das veraltete deutsche Familienrecht diskriminiert werden."

Pakt für den Rechtsstaat: Wir brauchen bessere Gesetze statt mehr Richter

„Pakt für den Rechtsstaat“ soll Familiengerichte stärken. Schuld an deren Misere sind aber vor allem veraltete Gesetze.

Der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. kritisiert den gestern vereinbarten „Pakt für den Rechtsstaat“ in Bezug auf das Familienrecht scharf. „Das Problem sind nicht zu wenige Richter, sondern zu viele Verfahren aufgrund eines völlig veralteten Familienrechts“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Über 15.000 Mitzeichner für Doppelresidenz – Online Petition bis 27.02.2019

Bereits über 15.000 Menschen haben sich dem Aufruf des Bündnisses doppelresidenz.org für ein zeitgemäßes Familienrecht angeschlossen. Am 30.01.2019 hat nun die Frist zur Online-Mitzeichnung begonnen, welche bis zum 27.02.2019 läuft.
 
Wir bitten um Ihre Unterstützung und Mitzeichnung, um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass die Politik endlich Rahmenbedingungen schafft, die den Streit der Eltern deeskalieren, beiden Eltern die selbe Verantwortung gibt und vor allem den Kindern ein gesundes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht. Es geht uns darum ein Familienrecht zu schaffen, welches den Eltern ein Miteinander auf Augenhöhe zum Wohle ihrer Kinder ermöglicht.

Residenzmodelle

Konsensorientierung und paritätische Betreuungsmodelle bzw. paritätische Residenzmodelle können als Eckpfeiler der modernen Familienpolitik angesehen werden. In ganz Europa setzen sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse, bei denen die paritätische konsensorientierte Betreuung favorisiert wird, durch.

Fachtagung zum Doppelresidenzmodell am 16.01.2019

In Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit NRW hatte der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Stamp, persönlich zur heutigen Fachtagung "Eltern bleiben trotz Trennung - Fachtagung zum Wechselmodell" in das Radisson Blu Scandinavia Hotel in Düsseldorf-Golzheim eingeladen. Erste Eindrücke hat Dozent, Mediator und Verfahrensbeistand Guido R. Lieder getwittert:

Paradigmenwechsel: Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell

Impuls für eine sozialpolitisch notwendige gerechtere gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat Band 7 seiner Schriftenreihe mit dem Titel „Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell“ herausgegeben.

Der Verband möchte mit dieser 80 seitigen Schrift einen Impuls für gelebte gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung geben. Die Autoren der Broschüre sind Professor Dr. Hildegund Sünderhauf, Professor Siegfried Willutzki, OLG Richter Heinrich Schürmann, die Rechtsanwälte Georg Rixe und Ralph Gurk, Sabine Holdt/Marcus Schönherr sowie der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler.

Bestellung der Broschüre unter: www.isuv-online.de/

Offenbarungseid der Politik: Andere Parteien stellen sich gegen das Kindeswohl und die Doppelresidenz

Die FDP stellt das Kind in den Mittelpunkt.

Mit Links zum Protokoll und Videos von allen Reden auf Youtube.Die FDP-Fraktion im deutschen Bundestag hat in der Sitzung am Donnerstag, 15.03.2018, einen Antrag unter der Überschrift "Getrennt leben - Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen" gestellt.

Schweiz: Bundesgericht bestätigt Anordnung der Doppelresidenz auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse

Wieder wird Deutschland von der Schweiz (in der seit einiger Zeit die Doppelresidenz gesetzlich verankert ist) rechts überholt, da hierzulande das Familienrecht daherdümpelt und die Bundesregierung Handlungsbedarf negiert.

Der Schweizerische Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass die "Bedenken der Kindsmutter, dass mit dem Wechsel zwischen den Elternhäusern und der zusätzlichen Betreuung durch die Eltern des Kindsvaters, [...] eine Belastung des Kindes verbunden wäre, lasse sich wissenschaftlich nicht belegen. Es gebe keine Befunde, dass Kinder im Residenzmodell gesünder sein sollen. Auch das Alter des Kindes spreche nicht dagegen, zumal auch Kleinkinder in alternierender Obhut ohne Weiteres mit gleichen Betreuungsanteilen betreut werden könnten."

Fachtagung 2012 zur paritätischen Doppelresidenz mit großem Anklang abgeschlossen

Auditorium der Fachtagung 2012

Der heutige Stand der Familienforschung belegt eindrucksvoll die Bedeutung der Bindung und gelebten Beziehung des Kindes zu seinen beiden Eltern.

Unübersehbar geworden ist das Faktum der Pluralisierung und Individualisierung von Familienformen und Familienentwürfen im gesellschaftlichen Lebensalltag.

Im heutigen gesellschaftlichen Geschlechterrollendiskurs steht die Auflösung tradierter Rollenstereotypen ganz oben an. Gesellschaftliches Leitbild ist heute die gleichgestellte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf, Familienleben, Hausarbeit und gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme. Durch die gesellschaftlichen Leitmilieus wird in einem breiten Konsens um die verstärkte und vermehrte Teilhabe von Männern am Familienleben, der Kindererziehung, der Hausarbeit und um eine Umverteilung der Aufgabenverteilung zwischen Beruf und Familie geworben und diese gefordert.

Kindliches Zeitempfinden

In rückständigen Ländern (also z.B. Deutschland) in denen das Familienrecht und vor allem das Familienwohl vernachlässigt wird, ist oftmals den Ämtern und Gerichten nicht bekannt, wieviel Zeit ein Kind mindestens mit seinen Eltern verbringen sollte.

Leider gehört auch Deutschland zu den Ländern in denen die eindeutigen Forschungsergebnisse zu wenig bekannt sind und teilweise vollkommen veraltete Zitate aus den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts in Gutachten und Stellungnahmen zu finden sind.

Wechselmodell als Regelfall

Die Fraktion der Freien Demokraten (FDP) fordert im Deutschen Bundestag die Einführung des Wechselmodells als Regelfall für die Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung. „Endlich wird eine Kernforderung der Trennungsväterbewegung nun zum Gegenstand der Bundespolitik“, sagt Wolters.Die Debatte im Plenarsaal ist für Donnerstag, den 15. März 2018, um 16.05 Uhr angesetzt, und kann im Bundestagsfernsehen live verfolgt werden. Internetfähige Fernseher können das Angebot der Mediathek des Deutschen Bundestages mithilfe einer Smart TV-App benutzerfreundlich abrufen. Die TV-App „Deutscher Bundestag“ steht in zahlreichen App-Stores zum Download bereit.

Wechselmodell: MDR erntet schon vor der Ausstrahlung harsche Kritik

Gleich gehts los:

FAKT IST! 23.04.2018 Soll das Wechselmodell eingeführt werden?

Die FDP will beim Streit um den Umgang mit dem Kind das Wechselmodell als gesetzlichen Standard durchsetzen. Soll das Wechselmodell, bei dem das Kind bei beiden Eltern gleichermaßen lebt, standardisiert werden?
https://www.mdr.de/fakt-ist/index.html

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Kommentare zur Ausstrahlung um 22.05 Uhr

Tim W.
Kleiner Krimi von gestern und heute im Internet:
MDR - Mitteldeutscher Rundfunk MDR Sachsen-Anhalt lässt die User wählen: Das Wechselmodell als Regelfall, oder Individualentscheidung (vor Gericht)?
Es steht 80:20 für die Wechselmodellgegner, trotz Manipulation durch die üblichen Verdächtigen. MDR so: "Wir veröffentlichen das Ergebnis in der Sendung."
Es steht 60:40 für die Wechselmodellgegner. MDR so: "Wir veröffentlichen das Ergebnis in der Sendung."
Es steht 55:45 für die Wechselmodellgegner. MDR so: (). Nichts. Die Ankündigung, dass man das Ergebnis in der Sendung veröffentlichen würde, verschwindet von der Website.
Es steht 45:55, d.h. die Wechselmodellgegner waren plötzlich nicht mehr in der Lage, mit ihren Manipulationen das Ergebnis zu ihren Gunsten zu beeinflussen. MDR so: "Manipulation!!!! Wir beenden die Umfrage!"
Ob von einer oder von beiden Seiten manipuliert wurde mag dahin stehen. Klar ist: die Software des MDR war Manipulation by Design. Eine derartig naive Software, die beliebig viele Votings zulässt, ist im Jahre 2018 der Beweis, dass beim MDR das Internet offenbar Neuland ist. Aber solange die Ergebnisse politisch korrekt waren, fiel die Manipulation komischerweise niemandem auf, nur als das nicht mehr der Fall war, da musste man schnell handeln.
Schlimmer als laienhafte Programmierung und Manipulation-by-Design aber war die Frage, über die die Nutzer abstimmen durften. Es wurde nach dem "Recht am Kind" gefragt. Dieses rechtliche Verständnis ist im Jahre 2018 erschütternd. Lieber MDR: Kinder sind Rechtssubjekte, seit dem die UN Kinderrechtskonvention in Deutschland ratifiziert wurde. Und das ist, für den größten Teil, schon sehr lange her!
Kinder sind demnach Grundrechtsträger, insbesondere genießen sie das Grundrecht auf Betreuung durch beide Eltern entsprechend Art. 6 Abs. 2 GG, das Recht auf familiäre Bande nach Art 8 der EMRK, das Recht, mit seinen Eltern zusammen zu leben, entsprechend Art 9 i.V. mit Art. 18 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, um nur einige Rechtsgrundlagen zu benennen. Es gibt zahlreiche weitere, etwa auf EU Ebene, oder in multilateralen Verträgen wie z.B. dem IPBPR, sowie zahlreiche Resolutionen des in Europa für Menschrenchte zuständigen Europarates, insbesondere die Resolution 2079 (2015), die die Mitgliedsstaaten auffordert, die Möglichkeit der Doppelresidenz in den Gesetzen zu schaffen und die Doppelresidenz nur aufgrund von Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt zu versagen.
Darüberhinaus muss natürlich im Einzelfall entschieden werden - die Frage ist nur, von welcher Basis aus. Nehmen wir an, dass gemeinsame Elternschaft grundsätzlich das Beste für das Kind ist, auch nach Trennung, und prüfen wir dann, ob dies doch abgelehnt werden muss, weil es im Zweifel zu Gefährdungen führt? So will es der Europarat, so will es die FDP. Oder prüfen wir in jedem Einzelnen Fall, was denn "das Beste" für das Kind ist? Gutachter, Jugendämter, und andere, die die Kinder nie gesehen haben, überziehen diese mit Anhörungen, Tests, Gutachten, und versuchen das dann "zu ermitteln". Die Belastung (und die Kosten) werden gerne in Kauf genommen. Dass in diesem Prozess der Ermittlung nicht nur unendlich viel Leid entsteht, und hohe Kosten, sondern die Ermittlung in keiner Weise objektivierbar ist und somit in vielen Bereichen blanke Illusion, spielt dabei keine Rolle.
Es muss sich deshalb dringend etwas ändern: Sind beide Eltern erziehungsfähig und -willig, muss das Wechselmodell regelmäßig eingerichtet werden, wenn das Kind nicht gefährdet wird. So bleibt der Trennungsfamilie eine lange Verfahrenszeit erspart, die Trennungsfamilie und der Steuerzahler sparen viel Geld, und die Kinder kommen in aller Regel viel besser weg, ihre wohlverstandenen Rechte werden realisiert.
Es würde den Rahmen hier sprengen, all die Studien aufzuzählen, die dies mit empirischer Forschung unterlegen, aber es ist zweifelsfrei klar, dass in der gesamten Forschung, die besteht, nahezu immer Doppelresidenz-Kinder bessere Werte über eine Vielzahl von Wohlbefindens- und Entwicklungskriterien gegenüber Residenzmodell-Kindern hatten, und diese wiederum besser dastehen als Kinder, die zu einem Elternteil gar keinen Kontakt haben.
Es ist deshalb an der Zeit, das Residenzmodell, die heutige Lösung einer betreut, einer zahlt, als Ausnahme immer dann einzurichten, wenn Eltern dies wollen und sich darauf freiwillig verständigen, oder wenn eine andere Lösung zu Risiken für das Kindeswohl kommt. In anderen Fällen brauchen wir Vorfahrt für gute Lösungen für Trennungsfamilien, die Doppelresidenz bietet hier den besten Ausgangspunkt für Eltern und Kinder!
Schauen wir uns an, was der MDR daraus macht!

Michael B.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben das Voting abgebrochen, da es nicht dem von Ihnen gewünschten Bild entsprach?
Sie haben drei Gegner des Wechselmodells und nur einen Befürworter eingeladen?
Sie erwarteten also genau das gleiche Machtverhältnis bei den im Internet abgegebenen Stimmen?
Vielleicht sollte Ihnen das eine Lehre sein, Mentalitäten und Familienbilder des 19. Jahrhunderts nicht mehr zur unterstützen.
Wer gegen das Wechselmodell und für das Residenzmodell als Standardmodell ist, kann nur ein ewig Gestriger sein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Baleanu
Vater a. D., dank dem Residenzmodell als Standardmodell

Thomas H.
erstaunlich.... als sich das Blatt wendete wird die Befragung beendet!

Volker S.
Es mag wenig nützen, aber ich habe der MDR-Sendung über das Kontaktformular auch mal eine Nachricht zukommen lassen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
erst veranstalten Sie zu einem so heiklen wie kontroversen Thema eine billigst programmierte Online-Umfrage, bei der jeder, für den das Internet kein Neuland ist, von vornherein wissen musste, dass das Ergebnis ausschließlich von der Motivation einer der beiden Seiten zur fleißigen und x-fach wiederholten Stimmabgabe abhängt. Sie stellen die Frage obendrein so tendenziös, dass jeder User ohne Detailkenntnis über das Wechselmodell geneigt sein wird, mit „Nein“ zu antworten. Dann lassen Sie diese Abstimmung so lange offen, wie sie ein eindeutiges Stimmungsbild gegen das Wechselmodell abgibt – was Ihnen anscheinend gut in die Agenda Ihrer Sendung passt, da Sie einem Wechselmodell-Befürworter gleich drei Gegner gegenüberstellen. Und als die Abstimmung plötzlich kippt – ein Schelm, wer Arges dabei denkt –, beenden Sie sie kurzerhand, um sie vermutlich heute Abend in der Sendung gar nicht zu thematisieren.
Es ist tatsächlich die richtige Entscheidung, eine so erbärmliche Abstimmung nicht weiterzuführen und bei einer Diskussion zum Thema außen vor zu lassen. Sie haben jedoch den korrekten Zeitpunkt verpasst. Der wäre VOR Beginn der Abstimmung gewesen.
So bleibt mir nur zu konstatieren: Schämen Sie sich!
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg,
Volker Schönenberger

Mario L.
Mein Kommentar eben dazu: Liebes MDR Team,
da sie nach dem Überhang der Wechselmodellbeführworter bemerkt haben, dass die Abstimmung zu Ihrer heutigen Sendung manipulierbar ist, würde ich Ihnen die Allensbachstudie nahelegen. https://www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_studies/Abach_Trennungseltern_B...
Da finden sie aussagekräftige Zahlen diesbezüglich.
Auch wäre sicherlich die Auswertung diverser anderer Studien, die sich an betroffenen Kindern orientiert, wie unter anderem diese hier: https://derstandard.at/2000072401839/Glueckliche-Trennungskinder-haben-z...
Ich würde mir wünschen, dass das mediale Interesse für die von Trennung der Eltern betroffenen Kinder größer wird, damit unser aller Kinder in Zukunft auch nach der Trennung ihrer Eltern weiterhin von beiden Eltern profitieren können.
Beste Grüße Mario Lewalter

Burkhard R.

Der Hammer. .das VotIng wurde gegen 18:00 vom Sender abgebrochen weil das Ergebnis manipuliert werden kann. ..ja Leute was steckt denn da hinter? Weil 55% für das Wechselmodell als Regelfall gestimmt haben und das einigen Lobbyisten nicht schmeckt? Wer beherrscht euren Sender lieber MDR ?

Thomas R.
Unglaublich, wenn die Mehrheit für das Wechselmodell ist, dann beenden wir lieber das Voting.
Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast...
Mehr fällt mir da nicht ein! Ist nicht Systemkonform, da bekommen wir Angst vor unserer eigenen Umfrage

Ralf B.
Gute Sache, man hat gesehen, dass wir nicht schlafen.

Gerhard K.

so ist es. Man beginnt uns immer ernster zu nehmen und daher wird der Kampf gegen uns auch immer schmutziger. Das war sicher erst der Anfang.
Aber der Anfang von deren Ende

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Missouri, USA: Gesetz zum Führerscheinentzug für Väter wird rückabgewickelt

Während in Deutschland noch hartnäckig gefordert wird, dass man angeblich säumigen Unterhaltszahlern den Führerschein entziehen soll, ist man wie üblich im Ausland schon längst weiter. Nachdem jüngst in Kentucky die Doppelresidenz (Wechselmodell) gesetzlich als bevorzugte Umgangsregelung verankert wurde, hat man in Missouri nun erkannt, dass der Entzug von Führerschein oder Berufslizenz nichts bringt, um säumigen Unterhalt beizutreiben (Wer hätte das gedacht?). So wird der Gouverneur von Missouri eine entsprechende Gesetzesänderung voranbringen.

Eine App, um das Leben getrennter Eltern (und ihrer Kinder) zu erleichtern

Übersetzt aus dem Französischen
Verteilung der Ferien, der Ausgaben, Zahnarzttermin und Geburtstagsfeier … Coot hilft, den Alltag der gemeinsamen Elternschaft besser zu gestalten/verwalten.

Schweiz verankert Doppelresidenz (Wechselmodell) im Gesetz

Das Zivilgesetzbuch der Schweiz sieht in Zukunft ausdrücklich vor, dass die Gerichte die Möglichkeit einer alternierenden Obhut bei einer Scheidung prüfen müssen.

Herzlichen Glückwunsch in die Schweiz!

Damit hat die einst so konservative Schweiz Deutschland quasi rechts überholt. Deutschland hinkt damit bei den elementaren Menschenrechten hinterher und darf damit als Schlusslicht in der europäischen Diskussion um die Doppelresidenz betrachtet werden. Zum Leidwesen der Kinder und ausgegrenzter Elternteile.

Video: Beide betreuen - beide bezahlen. Das Rosenheimer Modell als Alternative zur Düsseldorfer Tabelle

 

Die Alternative zur „Düsseldorfer Tabelle“ wurde im Vorgriff auf die Vorstellung des Rosenheimer Modells im Monat März in den Bundestagsfraktionen der Parteien, im Bundesfamilienministerium in Berlin sowie im Landtag NRW am 16.03.2017 in der Alten Feuerwache, Köln vorgestellt.

Mit Gerd Riedmeier, Forum Soziale Inklusion, München

Eine möglichst paritätische Aufteilung der Betreuung und der Erwerbstätigkeit ist das gewünschte Familienmodell moderner Familien. Bei der Trennung und der Scheidung machen diese modernen Familien jedoch eine „Rolle Rückwärts“ in ein für sie veraltetes Familienbild. Das heutige deutsche Recht wird den Bedürfnissen moderner Trennungsfamilien nicht mehr gerecht. Hier besteht beim Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf, neue Lösungen zu entwickeln. Das „Rosenheimer Modell“ setzt zum ersten Male in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Vorgaben von Art. 6 Grundgesetz nach Gleichbehandlung beider Eltern für Nachtrennungsfamilien vollumfänglich um. Dabei wird der seit der Nachkriegszeit herrschende Grundsatz „eine betreut – einer bezahlt“ aufgebrochen und durch einen zeitgemäßen Ansatz ersetzt:

•    Gleichberechtigung und Gleichbehandlung für beide Eltern
•    Beide Eltern übernehmen Verantwortung bei der Erbringung sowohl von 
      Betreuungs- als auch von Barunterhaltsleistungen für ihre Kinder.

Aktuell befasst sich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen seines Arbeitskreises Unterhaltsrecht mit dem Rosenheimer Modell.

http://rosenheimermodell.de/