Elterninfos
Das OLG Schleswig hat entschieden, daß unberechtigte Strafanzeigen gegen den Unterhaltsschuldner unter Abwägung der Umstände
Das Gericht darf die Entscheidung über die dem Verfahrensgegenstand auf Regelung von Umgangskontakten zugrundeliegende Frage zu der Häufigkeit,
Das Familiengericht hatte dem Vater das Recht eingeräumt, seinen Sohn (3 1/2 Jahre) alle zwei Wochen am Wochenende für eine Übernachtung bei sich zu haben. Die Mutter legte dagegen Beschwerde ein. Ihr ging es vor allem darum, die Übernachtungen zu verhindern.
Evtl. auch für nur umgangsberechtigte Elternteile interessant:
BSG, Urteil vom 22.08.2012, B 14 AS 13-12 R
OLG Saarbrücken Beschluß vom 8.10.2012, 6 WF 381/12
Nach § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG trägt der verpflichtete Elternteil die Darlegungs-und Feststellungslast dafür, dass er die Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel nicht zu vertreten hat.
... in 80% der Fälle geben Elternteile an, dass ihnen jede Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung und Wahrnehmung der Elternrollen verweigert werde. Vorenthaltung relevanter Informationen über das Kind, Unterbindung des Kontakts zum Kind und Behinderung von Umgangsregelungen treten in über 70% der Fälle auf. Viele dieser Probleme lassen sich auf eine monopolisierte Sorgerechtsregelung zurückführen.
Eine amerikanische Studie gibt erstmals Auskünfte über weibliche Stalkerinnen.
Wie Kinder getrennter Eltern gut leben
Alltags-Mama immer und Freizeit-Papa alle zwei Wochen samstags und sonntags? Immer mehr getrennt lebende Eltern nehmen von diesem Umgangsmodell Abschied.
Studie: Warum die Deutschen keine Kinder bekommen – und welche Lösungsansätze die Bürger vorschlagen
Repräsentativbefragung der gemeinnützigen Stiftung für Zukunftsfragen
„Viele Deutsche haben schlichtweg Angst vor der Familiengründung“, so Professor Dr. Ulrich Reinhardt, der Wissenschaftliche Leiter der Stiftung.
Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entfällt ganz oder teilweise nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist, dem auch bei einer Unterhaltsleistung sein eigener angemessener Unterhalt verbleibt.