Elterninfos
Derzeit findet eine Kommunikation der Kindeseltern zwar nur schriftlich statt, woran sich regelmäßig kleinere Missverständnisse und Missstimmungen entzünden. Jedoch liegen dieser qualitativ mangelhaften Kommunikation zwischen den Kindeseltern keine unüberwindlichen Zerwürfnisse zwischen ihnen zugrunde. Vielmehr sind die Kommunikationsschwierigkeiten in der Paarebene der Kindeseltern begründet.
Hinzu kommt, dass die Verweigerung der Zustimmung zur Einrichtung der gemeinsamen Sorge aus nicht kindeswohlbezogenen Motiven regelmäßig gerade nicht tragfähig für den Ausschluss der gemeinsamen elterlichen Sorge ist, (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az.: 1 BvR 420/09, NJW 2010, 3008, Rz. 59 ff.).
Wie sollte ein Verfahrensbeistand arbeiten? Was muss dabei besonders beachtet werden?
Das steht in den Standards der BAG Verfahrensbeistandschaft / Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V.
Im DSM-5 sind zwei neue wichtige Diagnosen enthalten, die auch von klinischen und forensischen Fachleuten in Fällen von PA verwendet werden können.
Die von Ihrem Referat auf unserer Fachtagung zum Thema Wechselmodell/Doppelresidenz bekannte Autorin Prof. Dr. Sünderhauf hat nunmehr ihr Buch veröffentlicht.
Hier ein Interview mit Prof. Dr. Sünderhauf zum Thema Wechselmodell/Doppelresidenz im dradio vom 22.08.2013 anlässlich der Veröffentlichung.
Seit 2003 ist die Zahl der gerichtshängigen Sorge- und Umgangsstreitigkeiten stark gestiegen. In Hamburg stiegen die Zahlen von 765 (2003), 1176 (2008) auf 1602 im Jahr 2012.
Das OLG Frankfurt hatte am 6.3.2013 in der Entscheidung zu 2 UF 394/12 über die Abgrenzung Wechselmodell und erweiterter Umgang zu befinden.
Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung
Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)
Auszug:
"Bemerkenswert ist, dass in dieser Studie Frauen häufiger als Männer Ausübende körperlicher Partnergewalt, aber auch Ausübende von Gewalt gegenüber sonstigen Familienmitgliedern waren. Weibliche Gewalt scheint nach den Daten von DEGS1 somit schwerpunktmäßig im häuslichen Bereich lokalisiert zu sein.
Der Inhalt dieser Arbeit ist anhand einiger „Mosaiksteine“ die aktuelle und brisante Thematik der Obsorge im Hinblick auf die Kinder und deren Väter aufzuzeigen.
Es mangelt an einem inhaltlich ausreichenden Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung, § 89 FamFG. Das Familiengericht hat im Beschluss vom 21.7.2011 einen entsprechenden Hinweis erteilt, der aber die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt und deshalb die notwendige Warnfunktion nicht übernehmen kann. Es mangelt an der Angabe der Obergrenzen des zu verhängenden Ordnungsgeldes und der anzuordnenden Ordnungshaft.
Die Zahl der so genannten Patchwork-Familien in Deutschland steigt stetig. Das geltende Erbrecht ist darauf jedoch nicht eingestellt.